Ihr Anwalt für Erbrecht in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

Was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht, bestimmt das Erbrecht. In vielen erbrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Wer erbt mein Vermögen?

Testament und ErbrechtWird vom Erblasser nichts anderes geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Bereits hier gibt es viele Konstellationen, in denen sich das gesetzliche Erbrecht kompliziert gestaltet. Man denke nur an Patchwork-Familien, in denen viele unterschiedliche rechtliche Verhältnisse unter den Familienmitgliedern bestehen.

In den meisten Fällen empfiehlt es sich aber ohnehin, eine davon abweichende spezielle Regelung durch Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag zu treffen, weil das Gesetz nicht auf alle Besonderheiten des Einzelfalls passt. Dort kann der Erblasser beispielsweise eine Testamentsvollstreckung, eine Vor- und Nacherbschaft oder  Vermächtnisse und Erbeinsetzungen anordnen,  Besonderheiten ergeben sich für letztwillige Verfügungen auch bei der Vermögensnachfolge eines Unternehmers, einer Hofübergabe sowie beim Vererben an minderjährige Kinder. Auch bei Vermögen im Ausland, wie beispielsweise einem Ferienhaus in Spanien, sollte der Erblasser testamentarisch seinen Willen eindeutig festlegen, damit die von ihm gewünschte Vermögensnachfolge gesichert ist. Unsere Fachanwältin für Erbrecht Verena Finkenberger hat spezifische Kenntnisse im Erbrecht und unterstützt Sie gerne bei der Erstellung von Testamenten, damit Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch tatsächlich durchgesetzt wird. Auch im Bereich des Internationalen Erbrechts steht sie Ihnen gerne kompetent zur Seite.

Was passiert bei Streitigkeiten um das Erbe?

Ein Erbfall bringt nicht nur menschliche Belastungen mit sich, sondern häufig auch Streit und Missgunst unter den Erben.

Schließlich bestehen im Erbfall verschiedene erbrechtliche Ansprüche.

Wer soll welchen Vermögensgegenstand aus dem Erbe erhalten? Das ist eine Frage der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Können sich die Erben gar nicht einigen, stellen die Abschichtung, der Verkauf sowie die Übertragung des eigenen Erbteils Alternativen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dar.

Neben den Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kann es durch die Erbschaft zu weiteren Spannungen in der Familie kommen. Die Familienmitglieder, die nicht geerbt haben, sind häufig besonders enttäuscht und bestehen daher ohne Rücksicht auf Verluste beim Erben auf ihrem Pflichtteilsanspruch. Häufig kann der Erblasser den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten reduzieren, so dass seine Erben nicht mit eventuellen Ansprüchen belastet werden.

Bei Streitigkeiten um das Erbe gibt es aber nicht nur den Weg zum Rechtsanwalt für Erbrecht, sondern auch die Möglichkeit der Mediation, um Familienstreitigkeiten für die Zukunft nachhaltig beizulegen. Dafür wird versucht, unter den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unsere Fachanwältin für Erbrecht Verena Finkenberger ist zugleich zertifizierte Mediatorin und steht Ihnen auch diesbezüglich gerne zur Verfügung.

Und was passiert, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist?

Ist der Nachlass mit hohen Schulden des Erblassers oder anderen Nachlassverbindlichkeiten belastet, droht die Haftung des Erben mit seinem Eigenvermögen. Das gilt auch für die durch die Erbschaft anfallenden Kosten. Es kann daher ratsam sein, das Erbe innerhalb der Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Insbesondere bei Ehegatten lohnt sich ein Blick auf die Frage der Ausschlagung, da in der Regel ein Wahlrecht des überlebenden Ehegatten zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung besteht.

Muss ich Erbschaftssteuer bezahlen?

Ob eine Erbschaftssteuerpflicht besteht, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbteils ab. Je nach Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen gibt es für die unterschiedlichen Erben verschieden hohe Freibeträge. Auch das Familienheim unterliegt in der Regel einer Steuerbefreiung. Auch wenn der Steuerfreibetrag durch das Erbe überschritten wird, gibt es aber schon zu Lebzeiten des Erblassers verschiedene Möglichkeiten, sein Vermögen möglichst steuerfrei an seine Nachkommen zu übertragen. Mit unserem Team Erbschaftssteuer beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.

Kompetente Beratung durch unser Team Erbrecht

In allen solchen erbrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne unter Berücksichtigung des Erbschaftsteuerrecht kompetent an Ihrer Seite. Ob Sie nun ihre eigene Vermögensnachfolge regeln wollen, selbst Erbe geworden sind, Ihren Pflichtteil geltend machen wollen oder bei Streitigkeiten um das Erbe nicht weiter wissen – wir unterstützen Sie gerne umfassend in allen Fragen zum Thema Erbrecht. Vereinbaren Sie dazu gerne ein persönliches Gespräch. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne online oder telefonisch.

Fachbegriffe aus dem Erbrecht von A bis Z

Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.