Lohnbuchhaltung

Beschäftigen Sie als Unternehmer oder auch als Privatperson Angestellte?

Dann müssen für diese in der Regel monatlich Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellt werden, beim Finanzamt Lohnsteuern angemeldet und an die Sozialkassen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Auch vermögenswirksame Leistungen an Angestellte wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. und andere außerordentliche Einkünfte fallen in den Bereich der Lohnbuchhaltung. Am Ende des Geschäftsjahres müssen die Lohnkonten abgeschlossen werden und an die Sozialversicherungsträger sowie an die Agentur für Arbeit und die Statistikämter gemeldet werden.

Wir als externe Dienstleister erbringen dabei im Rahmen der Lohnbuchhaltung für Sie einen umfangreichen Leistungskatalog, der von der sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung der Mitarbeiter und der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin zu Mindestlohnprüfungen oder der Beantragung von Kurzarbeitergeld reicht. Natürlich begleiten wir Sie auch bei Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder bei Lohnsteuer-Außenprüfungen des Finanzamtes.

Geht mehr Netto vom Brutto?

Über den regulären Leistungskatalog hinaus sehen wir als externe Lohnbuchhalter auch im Bereich Lohn & Gehalt ein Beratungsfeld – Nettolohnoptimierung ist für uns kein Fremdwort. Wir beraten Sie gerne zu Vergütungs-Bausteinen, mit denen Ihre Arbeitnehmer monatlich mehr Netto vom Brutto erzielen und Sie als Arbeitgeber dabei noch sparen.

Fragen zum Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht?

Als Arbeitgeber kommen bei Ihnen regelmäßig Fragen zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht auf. Beides sind außersteuerliche Rechtsgebiete, in denen ein regulärer Steuerberater nicht beraten darf. Für eine rechtssichere Auskunft und Beratung müssten Sie sich daher an einen Rechtsanwalt wenden.

Wie wäre es aber, wenn Sie Ihre Fragen an Ihre bekannte Lohn-Sachbearbeiterin bei uns stellen und diese direkt den Kontakt zu einem unserer Fachanwälte und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht herstellt? Diese haben umfangreiche Kenntnisse in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beraten Sie dann zum Beispiel zur Erstellung von Arbeitsverträgen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, oder klären sozialversicherungsrechtliche Einstufungen.

Kompetente Beratung durch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht

In steuerrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Steuerrecht kompetent an Ihrer Seite. Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern sorgt dafür, dass Sie zu jedem Rechtsgebiet den passenden Ansprechpartner finden und wir gemeinsam Ihre Situation optimieren.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar für die externe Lohnbuchhaltung wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.