Ihre Rechtsanwälte im Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, welches den Erwerb von Eigentumswohnungen und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten behandelt. Dabei ist das Rechtsgebiet im stetigen Wandel. So wurde erst 2007 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend reformiert.
Änderungen durch das WEMoG
Eine weitere Reform trat 2020 in Kraft, bei der unter anderem das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) beschlossen wurde. Dadurch kam es zu einer Erleichterung baulicher Maßnahmen und der Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss und Barrierefreiheit. Dies war unter anderem für den einzelnen Eigentümer eine große Verbesserung hinsichtlich des technischen Fortschritts. Bauliche Veränderungen sind dabei teilweise unerlässlich. Der Gesetzgeber setzte durch die Modernisierung des Wohnungseigentumsgetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ergänzt wird aktuelles Wohnungseigentumsrecht oftmals noch durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Erst kürzlich entschied beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein marodes Gebäude sanieren muss, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist.
Probleme im Wohnungseigentumsrecht? Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise!
In Wohnungseigentumsanlagen kommt es oftmals innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Streitigkeiten. In rechtlicher und finanzieller Hinsicht können sich Probleme bei der Beitreibung von Hausgeldern, im Zusammenhang mit den Jahresabrechnungen, der Instandhaltung, baulichen Änderungen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums, der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie allgemein der Beschlussfassung ergeben.
Insbesondere die effektive und schnelle Beitreibung von offen stehenden Hausgeldern verlangt im Hinblick auf etwaige Rangvorrechte und des Wohnungseigentumsrecht einschlägiges Know-How. Gleichzeitig ist dieses auch für die Erstellung und Überprüfung des Wirtschaftsplans der Gemeinschaft von großer Bedeutung. Ähnliches gilt bei Verwalterverträgen, bei denen zum Teil ein erheblicher Beratungsbedarf besteht.
Wir beraten und betreuen Hausverwaltungen, WEG-Gemeinschaften, Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem WEG-Recht. Natürlich versuchen wir stets zunächst die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten; sollte dies aber nicht möglich sein, werden wir Ihnen eine konsequente Prozessvertretung garantieren. Unser Team rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht steht ihnen dabei voll zur Verfügung.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.
Wohnungseigentumsrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Wohnungseigentumsrecht mit verständlicher Sprache.