Änderungen durch das WEMoG

Eine weitere Reform trat 2020 in Kraft, bei der unter anderem das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) beschlossen wurde. Dadurch kam es zu einer Erleichterung baulicher Maßnahmen und der Förderung von Elektromobilität, Glasfaseranschluss und Barrierefreiheit. Dies war unter anderem für den einzelnen Eigentümer eine große Verbesserung hinsichtlich des technischen Fortschritts. Bauliche Veränderungen sind dabei teilweise unerlässlich. Der Gesetzgeber setzte durch die Modernisierung des Wohnungseigentumsgetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ergänzt wird aktuelles Wohnungseigentumsrecht oftmals noch durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die in der Praxis eine große Rolle spielen. Erst kürzlich entschied beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein marodes Gebäude sanieren muss, selbst wenn dies mit hohen Kosten verbunden ist.

Probleme im Wohnungseigentumsrecht? Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise!

In Wohnungseigentumsanlagen kommt es oftmals innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Streitigkeiten. In rechtlicher und finanzieller Hinsicht können sich Probleme bei der Beitreibung von Hausgeldern, im Zusammenhang mit den Jahresabrechnungen, der Instandhaltung, baulichen Änderungen des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums, der ordnungsgemäßen Verwaltung sowie allgemein der Beschlussfassung ergeben.

Insbesondere die effektive und schnelle Beitreibung von offen stehenden Hausgeldern verlangt im Hinblick auf etwaige Rangvorrechte und des Wohnungseigentumsrecht einschlägiges Know-How. Gleichzeitig ist dieses auch für die Erstellung und Überprüfung des Wirtschaftsplans der Gemeinschaft von großer Bedeutung. Ähnliches gilt bei Verwalterverträgen, bei denen zum Teil ein erheblicher Beratungsbedarf besteht.

Wir beraten und betreuen Hausverwaltungen, WEG-Gemeinschaften, Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem WEG-Recht. Natürlich versuchen wir stets zunächst die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung auszuloten; sollte dies aber nicht möglich sein, werden wir Ihnen eine konsequente Prozessvertretung garantieren. Unser Team rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht steht ihnen dabei voll zur Verfügung.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.

Ihr Beratungsteam rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht

RAin Ines Heck

Ines Heck

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwältin Heck betreut seit ihrer Zulassung durchgehend das Mietrecht in unserer Kanzlei. Durch die hohe Fokussierung auf das Miet- sowie Wohnungseigentumsrecht hat sie bereits in kurzer Zeit eine Fallpraxis von mehreren hundert mietrechtlichen Angelegenheiten erlangen können und darf den Titel Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht führen.

RA Alexander Stegmann

Alexander Stegmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Stegmann erlangte nach seinem Studium mit Prädikatsexamen und Referendariat (beides in Würzburg) 2011 seine Anwaltszulassung. In unserer Kanzlei bearbeitet er die Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts und steht Mandanten mit Problemen in diesem Rahmen dank seiner langen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite.

marina hofmann

Marina Hofmann

Rechtsanwaltsfachangestellte

Räumungsklagen

Frau Hofmann verstärkt unsere Kanzlei seit Ende Ihrer Ausbildung in 2014 und unterstützt Rechtsanwalt Stegmann tatkräftig bei der Bearbeitung der wohnungseigentumsrechtlichen Mandate. Dabei steht sie auch unseren Mandanten unterstützend zur Seite.

doepfner paula

Paula Döpfner

Rechtsanwaltsfachangestellte

Bereits seit Beginn ihrer Ausbildung 2017 ist Frau Döpfner Teil unserer Kanzlei. Nach dem Abschluss Ihrer Ausbildung im Sommer 2020 bleibt sie uns glücklicherweise erhalten und sorgt weiterhin dafür, dass sich unsere Mandanten bei Herrn Stegmann gut aufgehoben fühlen.

Wohnungseigentumsrecht von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Wohnungseigentumsrecht mit verständlicher Sprache.

Bewertungen im Wohnungseigentumsrecht

Mängel bei Eigentumswohnung
Herr Stegmann hat mich in meiner Angelegenheit sehr kompetent, sowie äußerst freundlich und sympathisch Beraten und meine Interessen entsprechend vertreten.
29.11.2020
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir ließen uns von der Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner im Bereich Mietrecht beraten. Zeitnah wurde uns ein Termin für ein persönliches Gespräch angeboten. In dem Gespräch mit Herrn Stegmann wurde…
22.08.2016
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Stegmann und die Kanzlei kann absolut empfohlen werden! Sehr kompetent und gleichzeitig auch erfolgreich! Er bringt eigene Strategien mit und ist vor Gericht sehr erfahren. Bis jetzt hat er…
03.07.2015
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