Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist wie die Betriebsbuchhaltung ein Teil des betrieblichen Rechnungswesens. Dabei werden alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlen ausdrücken lassen – also alle Einnahmen und Ausgaben –, festgehalten und auf Konten gebucht. In größeren Unternehmen wir die Finanzbuchhaltung teilweise nochmal in Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung aufgeteilt.

Wer muss Bücher führen?

Die gesetzliche Buchführungspflicht trifft gemäß § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) alle Kaufleute im Sinne des HGB. Auch aus steuerrechtlichen Vorschriften kann sich eine Buchführungspflicht ergeben.

Bestimmte Unternehmer (Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Einzelkaufleute im Sinne des § 241a HGB) unterliegen regelmäßig keiner gesetzlichen Pflicht, Bücher zu führen. Es empfiehlt sich jedoch auch für diese Unternehmer eine regelmäßige Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle im Rahmen einer sogenannten „Schattenbuchführung“.

Wozu dient die Buchführung?

Im Rahmen der Buchführung werden die Geschäftsvorfälle des Unternehmers aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen sollen Unternehmensfremden, zum Beispiel dem Finanzamt, zu einem Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens dienen. Auf Basis der Buchführung werden laufend Umsatzsteuervoranmeldungen und nach Abschluss des Geschäftsjahres der Jahresabschluss erstellt.

Warum lohnt es sich, in eine gute Buchhaltung zu investieren?

Eine gute und regelmäßige Buchführung dient vor allem dem Unternehmer selbst. Aus ihr kann er die aktuelle Entwicklung seines Unternehmens erkennen oder Erfolge einzelner Geschäftsbereiche oder Abteilungen anhand einer Kosten-Leistungsrechnung ablesen, Steuerbelastungen richtig beurteilen und säumige Kunden identifizieren.

Wir bieten Ihnen hierbei einen zukunftsorientieren, digitalen Prozess – im Idealfall kommen ihre Belege bereits bei Ihnen in elektronischer Form an, Sie laden diese bequem online in einem Cloud-Portal hoch und nach Verarbeitung durch uns können Sie die von uns erstellten Auswertungen jederzeit im Portal abrufen. Dabei finden Sie Ihre Belege durch eine einfache Suchfunktion direkt in dem Portal wieder – und das Beste: Sie haben Ihre Belege damit gleichzeitig revisionssicher für das Finanzamt archiviert. Dicken Ordnern, nerviger Belegsuche nach mehreren Jahren und Mieten für Archivräume können Sie damit Lebewohl sagen. Selbstverständlich achten wir darauf, dass bei dieser Methode die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) eingehalten werden.

Was kann gute Buchhaltung noch?

Sie haben mehrere Geschäftsbereiche oder Abteilungen in Ihrem Unternehmen und wüssten gerne, wie diese sich jeweils einzeln entwickeln? Dann ist die Einrichtung einer Kosten- und Leistungsrechnung für Sie das Richtige. Anhand dieser werden auf Basis der Buchhaltung Erlöse und Kosten auf die jeweilige Kostenstelle verteilt, so dass Sie den Erfolg der einzelnen Bereiche jederzeit überprüfen können.

Mit Hilfe einer Offenen-Posten (OPOS)-Buchhaltung können Sie jederzeit erkennen, welche Rechnungen noch zur Zahlung offenstehen. So vermeiden Sie, selbst in Zahlungsverzug zu geraten, und Sie erkennen auch, welche Ihrer Kunden Ihnen noch Geld schulden. Gerne übernehmen wir auch das Mahnwesen für Sie.

Und was, wenn eine Kunde seine Rechnung nicht bezahlt?

Als Unternehmer kennen wir alle das Problem. Aber auch dann haben wir für Sie den richtigen Ansprechpartner im Haus – unser Inkasso-Team ist darauf spezialisiert, dafür zu sorgen, dass Sie für von Ihnen erbrachte Leistungen auch bezahlt werden.

Kompetente Beratung durch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht

In steuerrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Steuerrecht kompetent an Ihrer Seite. Mit unserem interdisziplinären Team an Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten wir Sie umfassend zu Ihrem steuerrechtlichen Anliegen.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.

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