Rechtsanwalt Julian Pfeil
- 1990 geboren in Essen
- Studium in an der Julius-Maximilians Universität Würzburg
- Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, Staatsanwaltschaft Würzburg, Stadtverwaltung Würzburg
- Anwaltszulassung 2016
- Mitglied Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft FORUM junge Anwaltschaft des DAV
- Mitglied im Würzburger Anwaltverein e.V.
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkte:
Verkehrsrecht
Probleme mit dem Verkehrsrecht bereiten Ihnen Sorgen? Dann kontaktieren Sie Rechtsanwalt Julian Pfeil, Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht in Würzburg, Bad Kissingen und Umgebung. Vermeiden Sie empfindliche Strafen aufgrund von Unfall, Blitzer, Bußgeld & Co., denn wir haben die richtige Verteidigungsstrategie auch für Ihren Fall. Dazu führen wir den Schriftverkehr mit Versicherten und Behörden und vertreten Sie in Zivil- und Strafverfahren vor Gericht.
Inkasso
Bei Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern setzen wir von Steinbock & Partner Ihre Forderung vor Gericht durch. Unsere Erfahrung aus jährlich 500 bis 1.000 Inkasso-Fällen ermöglicht Ihnen den entscheidenden Vorteil bei der Auseinandersetzung beim Gläubigerwettlauf. Rechtsanwalt Julian Pfeil setzt Ihre Forderungen routiniert gegen unberechtigte Sacheinwände durch den Schuldner durch und rettet dank umfangreicher Prüfung der Stichhaltigkeit womöglich eine ursprünglich ungetrübte Kundenbeziehung vor Missverständnissen.
Zwangsvollstreckungsrecht
Eng mit dem Schwerpunkt Inkasso verwandt ist das Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei handelt es sich um die Durchsetzung des Urteils in der Zwangsvollstreckung, bzw. eines titulierten zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Die Zwangsvollstreckung erfolgt, wenn ein Schuldner einer vereinbarten Leistung gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommt. In solchen Fällen ist Julian Pfeil der Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche vertritt.
Corona: Entschädigungen und Betriebsschließungen
Als die Corona-Pandemie im Jahr 2020 zum Thema wurde, war nicht nur von der Regierung schnelles Handeln angesagt. Besonders Unternehmer waren (und sind) von der Lage und den konstant wechselnden Auflagen stark gefordert; teilweise erleiden sie den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Umsatzausfälle.
Als moderne Kanzlei haben wir uns der Herausforderung gestellt und prompt ein Team auf die Beine gestellt, das Ihnen in Fragen zu Corona-Entschädigungen und coronabedingten Betriebsschließungen mit Rat und Tat zur Seite steht. Geleitet von Rechtsanwalt Pfeil helfen wir Ihnen,
- Die Verordnung in Ihrem speziellen Fall auf Rechtmäßigkeit zu prüfen und ggf. mit gerichtlicher Hilfe unrechtmäßige Einschränkungen zu korrigieren, und
- Zu prüfen, ob den Unternehmen (sollte die Verordnung rechtmäßig sein) für dieses Sonderopfer Ausgleichsansprüche zustehen.
Hierbei arbeiten wir – bei Bedarf – Hand in Hand mit unserer Steuerabteilung zusammen. Diese prüft die Möglichkeiten konkreter Unterstützungsleistungen, die der Staat oder auch die Länder für diese Ausfälle bieten, etwa Überbrückungshilfe, Kurzarbeitergeld oder außerordentliche Wirtschaftshilfe.
Damit können wir uns für unsere Mandanten um alles kümmern, was die Corona-Problematik betrifft.

Termine mit Herrn Julian Pfeil können Sie Montag bis Freitag von 08.00 bis 18:00 Uhr unter 0931 / 22222 für Würzburg oder 0971 / 1302 3352 für Bad Kissingen, sowie per E-Mail an info@steinbock-partner.de vereinbaren.