Ihr Rechtsanwalt im Grundstücksrecht
Rechtsanwalt Stegmann berät beim Grundstücksrecht insbesondere bei rechtlichen Fragen und Themen rund um Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Auch bei Fragen rund um die Belastung von Grundstücken mit Rechten wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht oder Grundpfandrechten (z.B. Grundschuld, Hypothek) berät er Sie sehr gerne.
Warum sind wir die richtigen Berater im Grundstücksrecht für Sie?
Rechtsanwalt Stegmann ist sowohl Fachanwalt für Baurecht als auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wir haben die thematische Ausrichtung unserer Anwälte aus dem Blickwinkel der Mandanten gesehen.
In der Praxis fallen viele Themen rund um die Immobilie und das Wohnen und Bauen zusammen. Das Immobilienrecht umfasst alles, was mit dem Eigentum, der Verwaltung oder auch der Nutzung von Grundstücken zu tun hat. Etwa die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn, beispielsweise im Hinblick auf Lärm, Baum- und Pflanzenbewuchs (Höhe/Mindestabstand von der Grundstücksgrenze, Laub- und Obstfall, Überhang von Ästen/Eindringen von Wurzeln auf das Nachbargrundstück etc.) regelt. Sowie die Beratung bei allen Fragen rund um den Kauf von Grundstücken.
Rechtsanwalt Stegmann steht unseren Mandanten daher rund um die Themen Haus (Immobilie), Wohnung oder Grundstück und Nachbarschaft zur Seite.
Häufig gestellte Fragen
Die Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Gesellschaft birgt neben Chancen eine Vielzahl von Risiken, rechtlichen Fallstricken und Haftungsfallen, deren sich auch erfahrene Unternehmer und Geschäftsführer häufig nicht bewusst sind. Dies gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, etwa bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gilt daher frühzeitig und laufend die richtigen Weichen zu stellen und potenziellen Konflikten vorzubeugen, damit die Gesellschaft erfolgreich sein kann und Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir führen Sie durch das Dickicht gesetzlicher Vorschriften und begleiten Sie von der Gründung oder dem Erwerb eines Unternehmens bis zu dessen Veräußerung oder der Auflösung. Auch im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Vertragspartnern sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen stehen wir Ihnen zu Seite. Daneben umfasst unser Portfolio auch die rechtliche Beratung von Geschäftsführern, einschließlich der Geschäftsführerhaftung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für allgemeine gesellschaftsrechtliche Fragen im laufenden Betrieb zur Verfügung.
Ja, inkl. Mehrwertsteuer investieren Sie in eine Erstberatung 261,80 EUR. Es sei denn, Sie sind Verbraucher, dann wäre dies gesetzlich gedeckelt auf 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung wird diese Gebühr angerechnet.
Grundstücksrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes im Grundstücksrecht kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Grundstücksrecht mit verständlicher Sprache.