Handelsrecht
Unsere Rechtsanwälte beraten hier Unternehmen und ihre Entscheider. Die Bandbreite reicht hier von Existenzgründern bis zur (europäischen) Aktiengesellschaft. Inhaltlich geht es um Verträge, dabei natürlich die rechtliche Absicherung. Natürlich haben wir bei verschiedenen Optionen auch die wirtschaftliche Optimierung im Auge. Bei Störungen von Geschäftsbeziehungen sind wir auch zur Stelle. In diesem Bereich profitieren wir auch von der engen Zusammenarbeit mit unserer Steuerabteilung im eigenen Haus. Dasselbe gilt bei der häufig auftretenden Schnittmenge zum Arbeitsrecht, Themen wie ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Handelsvertrers oder eine Karenzentschädigung, auch hier profitieren unsere Mandanten vom Spektrum, welches unser Team, in diesem Fall das Team Arbeitsrecht abdeckt.
Im Handelsrecht wird mit besonders scharfen Waffen geschossen. Während der Gesetzgeber bei Geschäften zwischen Verbrauchern häufig noch Vorschriften zum Schutze dessen eingefügt hat, gibt es so etwas im Handelsrecht nicht. Hier gelten Rügeobliegenheiten, die innerhalb weniger Tage ausgeübt werden müssen, Vertragsschlüsse mittels kaufmännischen Bestätiggungsschreiben sowie erhöhte Zinsen ab Fälligkeit der Forderung, um nur einige zu nennen.
Um so wichtiger ist es, in diesen Gebieten fachlich versierte Anwälte an seiner Seite zu wissen. Viele Anwälte müssen sich in solchen Bereichen erst einlesen und können mit dem Tempo des Handelsrechts nicht mithalten. Rechtsanwalt Dr. Lang steht als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit seinem Team von Anwälten für Ihre handelsrechtliche Anfrage zur Verfügung. Einen Fachanwaltstitel erhält man nach der Fachanwaltsordnung erst, nachdem man sowohl seine theoretischen Kenntnisse in Form von Klausuren als auch seine praktischen Erfahrungen in Form von mindestens 80 Fälle im Gebiet Handels- und Gesellschaftsrecht nachgewiesen hat.
Häufig gestellte Fragen
Die Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Gesellschaft birgt neben Chancen eine Vielzahl von Risiken, rechtlichen Fallstricken und Haftungsfallen, deren sich auch erfahrene Unternehmer und Geschäftsführer häufig nicht bewusst sind. Dies gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, etwa bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gilt daher frühzeitig und laufend die richtigen Weichen zu stellen und potenziellen Konflikten vorzubeugen, damit die Gesellschaft erfolgreich sein kann und Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir führen Sie durch das Dickicht gesetzlicher Vorschriften und begleiten Sie von der Gründung oder dem Erwerb eines Unternehmens bis zu dessen Veräußerung oder der Auflösung. Auch im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Vertragspartnern sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen stehen wir Ihnen zu Seite. Daneben umfasst unser Portfolio auch die rechtliche Beratung von Geschäftsführern, einschließlich der Geschäftsführerhaftung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für allgemeine gesellschaftsrechtliche Fragen im laufenden Betrieb zur Verfügung.
Ja, inkl. Mehrwertsteuer investieren Sie in eine Erstberatung 261,80 EUR. Es sei denn, Sie sind Verbraucher, dann wäre dies gesetzlich gedeckelt auf 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung wird diese Gebühr angerechnet.
Handelsrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes mit einem Schwerpunkt im Handeslrecht kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären unsere Rechtsanwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Handelsrecht mit verständlicher Sprache.