Datenschutzrecht
Aufgrund der immer schneller wachsenden Digitalisierung – nicht zuletzt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (englisch: Artificial Intelligence) – sollten Bedeutung und Tragweite des Datenschutzrechts nicht unterschätzt werden. Daten stellen dabei das wichtigste Mittel für die optimale Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten dar und dienen zur Sammlung bzw. Analyse von Informationen. Demzufolge sind Daten wohl einer der zentralsten Währung der digitalen Welt.
Warum sind wir die richtigen Rechtsanwälte im Datenschutzrecht für Sie?
Zugleich setzt das reformierte Datenschutzrecht (DSGVO / BDSG) der Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten enge Grenzen, stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und bedroht Rechtsverstöße mit empfindlichen Sanktionen. Datenschutzrechtliche Compliance gehört deshalb zu den wichtigsten Risikovermeidungsstrategien in Unternehmen.
Als Full Service-Kanzlei deckt die Beratung von Steinbock & Partner nicht nur die gesamte Bandbreite des Datenschutzrechts ab, sondern auch die Vertretung von Mandanten in Verwaltungs-, Bußgeld- und Gerichtsverfahren und dies nicht zuletzt durch die intensive Kooperation mit Teams aus den Bereichen Legal, Regulatory und Compliance. Ein besonderer Fokus liegt auf den Themen Datenschutzverstoßen und Datenschutzrechtsstreitigkeiten, die zu den Spezialgebieten von Domenic Ipta zählen, sowie auf der Implementierung nachhaltiger Datenschutz-Compliance-Systeme im Zuge der DSGVO. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Aspekten.
Datenschutz und Compliance-Systeme
Das EU-Datenschutzrecht fordert von Unternehmen besondere Bemühungen im Bereich Datenschutzmanagement und IT-Sicherheit. Um die hier drohenden Bußgeldrisiken zu minimieren, entwickeln wir maßgeschneiderte Compliance-Programme.
Wir beraten zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unterstützen Unternehmen bei den notwendigen Anpassungen ihrer Datenschutzorganisation. Für unsere Mandanten prüfen wir Dokumentationsabläufe, entwickeln Datenschutzrichtlinien sowie Einwilligungserklärungen und Unternehmensrichtlinien. Zudem bieten wir unseren Mandanten Schulungen zur Implementierung von Regelungen zur betrieblichen Datenschutz-Compliance an, um das Verständnis innerhalb der Unternehmen zu stärken.
Datenschutzrechtliche Absicherung
Wir begleiten Unternehmen nicht nur bei internen Untersuchungen d.h. bei der Aufklärung von Compliance-Verstößen, zu denen insbesondere der rechtssichere Umgang mit personenbezogenen Mitarbeiter-Daten, die Auswertung von E-Mail-Kommunikation sowie das Abwägen der Zulässigkeit von Datenübermittlungen an Drittstaaten zählen, sondern gestalten auch die erforderlichen Datenschutzverträge, Nutzungsbedingungen und Einwilligungen (z.B. Verträge für die Auftragsdatenverarbeitung).
Datenschutz im Arbeitsrecht
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt schneller, als sich arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen ändern können. Demzufolge beraten wir hinsichtlich der Einführung in digitalisierte Prozesse, zur zeitgemäßen und technisch erforderlichen Mitarbeiterkontrolle, zur Nutzung betrieblicher Systeme (insbesondere E-Mail und Internet), zum Bewerbungsverfahren oder auch zu dem Thema „Bring your own device“ bzw. „Homeoffice“ und den damit verbundenen arbeits- und datenschutzrechtlichen Besonderheiten.
Datenschutz im Gesundheitssektor
Für den Gesundheitssektor ergeben sich aus dem digitalen Fortschritt neben großen Chancen auch besondere datenschutzrechtliche Herausforderungen aufgrund der hohen Sensibilität von Gesundheitsdaten und genetischen Informationen. Infolgedessen sind beispielsweise sensible Gesundheitsdaten mit der elektronischen Patientenakte (ePA) unter strikter Beachtung des Datenschutzes in Einklang zu bringen.
Wir beraten Akteure im Gesundheitssektor, darunter Krankenkassen, Arznei- und Medizinprodukthersteller, Apotheken, Verbände, medizinische Versorgungszentren oder Klinikkonzerne, in allen relevanten rechtlichen Fragen. Dazu zählen z.B. IT-Outsourcing-Konzepte, Forschungsvorhaben, Umgang mit Patientendaten oder die Gestaltung von Online-Auftritten.
Datenschutz des Individuums
In datenschutzrechtlicher Hinsicht beraten wir nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Hierbei unterstützen wir bei begangenen Datenschutzverstößen, um die Rechte unserer Mandanten zu realisieren und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Wir erstellen und erarbeiten passgenaue Datenschutzerklärungen für den Online-Auftritt unserer Mandanten. Hierbei haben Datenschutzerklärungen den Zweck, Transparenz und Informationen über die Verarbeitung von Daten der Internetnutzer zu schaffen. Zugleich wird ein sensibler Umgang mit Daten suggeriert. Eine rechtlich fundierte Datenschutzerklärung bewahrt Internetseitenbetreiber außerdem vor kostspieligen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie Bußgeldern.
Zudem können Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bestellen lassen.
Grenzüberschreitender oder konzerninterner Datenaustausch
Unsere Mandanten beraten wir zu allen Fragen des grenzüberschreitenden Austauschs von personenbezogenen Daten in und von Staaten außerhalb der EU. Aber auch der Datentransfer innerhalb eines (weltweit) agierenden Konzernen kann vor datenschutzrechtlichen Herausforderungen gestellte sein. Insoweit erarbeiten und beraten wir Unternehmen hinsichtlich der Erstellung maßgeschneiderter Datenschutzkonzepte.
Häufig gestellte Fragen
Datenschutz ist wichtig, weil er die Privatsphäre und Freiheiten von Personen schützt und sicherstellt, dass personenbezogene Daten nicht in unzulässiger Art und Weise missbraucht werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger.
Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren!
Nein. Die BRAK und der Deutsche Anwaltverein haben zwar Interesse an der Einführung gezeigt, insbesondere wegen der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes und des eigenständigen Beratungsbedarfs, der sich deutlich von dem des IT-Rechts unterscheidet, ein formeller Beschluss steht jedoch aus (Anwaltsblatt)
Aufgrund der einfachen Verständigungsmöglichkeiten über moderne Kommunikationswege ist eine räumliche Nähe zwischen Anwalt und Mandant heute nicht mehr zwingend notwendig. Wir bei Steinbock & Partner sind zu 100% digital aufgestellt. Dies ermöglicht uns eine bundesweit und innovative Mandantenbetreuung sowie Rechtsberatung.
Darüber hinaus bedarf zum Beispiel Vertragsgestaltungen, einvernehmliche Gestaltungen eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages oder Verhandlungen mit den Parteien keine Anwesenheit vor Ort. Dennoch stehen wir selbstverständlich für einen Termin vor Ort gerne zur Verfügung.
Das Konsultieren eines Anwalts ist Vertrauenssache! Wir bearbeiten unsere Fälle nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um „das Beste“ für unsere Mandantschaft zu erreichen. Meist steht bei einem Prozess „viel auf dem Spiel“ – eine schlechte Beratung ist daher die teuerste Beratung!
Demzufolge vereinbaren wir mit unseren Mandanten in der Regel ein Zeithonorar. Die Höhe des Stundensatzes ist abhängig von der Art und Schwierigkeit des jeweiligen Falles, sowie den individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unserer Mandantschaft.
Gelegentlich gibt es Mandantinnen und Mandanten, die befürchten, der Anwalt könnte versuchen, abstruse Arbeitszeiten abzurechnen. Abgesehen davon, dass wir uns als Rechtsanwälte dadurch selbst strafbar machen würden, dokumentieren wir jeden Zeitabschnitt transparent und minutengenau mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeführten Tätigkeit. Wir sehen eine faire anwaltliche Vergütung nicht als eine Einbahnstraße, sondern als einen Zwei-Wege-Weg an.
Datenschutzrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen ermöglichen, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwalts kennenzulernen. Deshalb erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Datenschutzrecht mit verständlicher Sprache.