Stiftung

In den letzten 10 Jahren wurden mehr als die Hälfte der derzeit existierenden Stiftungen gegründet, rund 1.000 sind es inzwischen jährlich. Vorrangig sind es laut Erhebungen des Bundesverbandes deutscher Stiftungen soziale Zwecke, die Stifter verfolgen. Mit großem Abstand folgen Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung. Die Bertelsmann Stiftung hat in einer Studie herausgefunden, dass immer mehr jüngere und aktive Stifter eine Stiftung errichten und ein Fünftel der Stifter ein Vermögen von weniger als 250.000 Euro besitzen. Eine Stiftung ist also nicht nur etwas für Millionäre.

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die im Gegensatz zu anderen juristischen Personen keine Gesellschafter oder Mitglieder hat. Sie wird von einem oder mehreren Stiftern gegründet, die sich langfristig für einen bestimmten Zweck engagieren wollen und dafür Vermögen in die Stiftung einbringen. Dieses Vermögen dient als Grundkapital. Es wird sicher und gewinnbringend angelegt und die dadurch generierten Überschüsse für den festgelegten Stiftungszweck ausgegeben. Das Grundkapital verbleibt hingegen grundsätzlich in der Stiftung, da diese für die Ewigkeit angelegt ist.

Welche Motive stecken hinter der Gründung einer Stiftung?

Die Motive für die Gründung einer Stiftung vielfältig. Der Stifter erreicht über seinen Tod hinaus die Unterstützung gesellschaftlicher Anliegen. Er ist in der Lage, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, oder er hat die Möglichkeit, nach dem Rückzug aus dem Berufsleben im Rahmen der steuerbegünstigt errichteten Stiftung einer erfüllenden Tätigkeit nachzugehen. Die Stiftung wird außerdem, falls der Stifter dies wünscht, seinen Namen tragen und so über den Tod hinaus ein ehrendes Gedenken bewahren. Die ordnungsgemäße Betreuung von Stiftungen ist daher für Stifter sowie Anwälte häufig eine Herzensangelegenheit.

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten, die sich im Hinblick auf ihren Stiftungszweck unterscheiden. Beim Großteil in Deutschland handelt es sich um gemeinnützige Stiftungen. Diese dient dazu, der Gesellschaft durch Verfolgung sozialer Zwecke etwas zurückzugeben. Im Gegensatz dazu dient eine Familienstiftung der langfristigen Bündelung des Familienvermögens über Generationen hinaus, etwa um die eigenen Nachkommen finanziell abzusichern. Die Familienstiftung kann auch mit einer gemeinnützigen Stiftung in einer sogenannten Doppelstiftung kombiniert werden. Von einer Unternehmensstiftung spricht man dann, wenn ein Unternehmen von einer Stiftung betrieben wird oder das Stiftungsvermögen aus Unternehmensanteilen besteht. Im Gegensatz zu den genannten Stiftungstypen ist die Treuhandstiftung selbst keine rechtsfähige Stiftung und damit eine sogenannte unselbständige Stiftung. Sie ist jedoch den selbstständigen Stiftungen in vielen Belangen rechtlich gleichgestellt. Sie ist in der Regel mit wenig Aufwand und Vermögenseinsatz zu realisieren.

Je nach Stiftungszweck unterscheidet sich aber auch die steuerliche Behandlung. Die gemeinnützige Stiftung profitiert beispielsweise bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt von enormen Steuerbefreiungen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne dazu, welche Gestaltungsmöglichkeiten – auch in steuerlicher Hinsicht – im Rahmen Ihres Stiftungszweckes bestehen.

Warum sollte ich mich um anwaltliche Hilfe bemühen?

Fehler bei der Errichtung sind später nur sehr schwer zu reparieren, wenn Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung einmal in der Welt sind. Anders als bei Vereinen und Unternehmen kann die Stiftungsstruktur und -ausrichtung nach der Gründung nur unter sehr engen Voraussetzungen verändert werden. Umso wichtiger ist daher die sorgfältige Vorbereitung, die den Stifterwillen umfassend erkennt und umsetzt. Dafür ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Wir entwerfen für Sie im Rahmen der Gründung die Stiftungssatzung sowie den Treuhandvertrag und betreuen die notwendige vertragliche Gründungsdokumentation. Selbstverständlich stimmen wir Satzung und Stiftungszweck mit der Stiftungsaufsicht ab und wirken im Bedarfsfall auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt hin. Auch bei bereits existierenden Stiftungen übernehmen wir gerne die rechtliche Beratung von Stiftungsvorständen und Stiftungsbeiräten.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater

In stiftungsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Erbrecht kompetent an Ihrer Seite. Rechtsanwalt Jörg Steinbock ist auch selbst tätig als Stiftungsvorstand der gemeinnützigen Stiftung für Waisenkinder, der Götz-Stiftung. Mit unserem interdisziplinären Team an Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten wir Sie umfassend zu Ihrem Anliegen. In unserer Kanzlei stehen Ihnen sowohl Fachanwälte und Anwälte für Gesellschaftsrecht als auch Steuerberater zur Verfügung, die für Sie die optimale Rechtsform für Ihre Stiftung finden, die die steuerlichen Möglichkeiten ausschöpft und zugleich Ihrem Stiftungsumfang in vollem Umfang gerecht wird. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch die erbschaftssteuerrechtliche Gestaltung im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Kanzleien persönlich für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch mit unserem kostenlosen Rückrufservice.

RA Joerg Steinbock
Jörg Steinbock Rechtsanwalt
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