Strafverteidiger
Das Strafrecht wird oft als „schärfstes Schwert“ des Staates bezeichnet. Dies gilt umso mehr, als dass strafrechtliche Ermittlungen jeden treffen können, gegen den ein gewisser (der Interpretation offener) Anfangsverdacht besteht. Es kann also jeder mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft konfrontiert werden, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Für Betroffene ist dies mit großem Druck und quälender Unsicherheit verbunden. Ein kompetenter Strafverteidiger leistet Ihnen in einer solchen Situation professionellen Beistand. Er führt Sie mit dem Ziel durch das Verfahren, ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen.
Darum finden Sie bei uns Ihren Strafverteidiger
Wir begegnen der Justiz mit Respekt, aber auf Augenhöhe. Wir suchen dabei keine Konflikte, scheuen Auseinandersetzungen aber auch nicht, wenn diese notwendig sind und es das Interesse unseres Mandanten und die Sache erfordert. Schließlich gibt es für uns als Strafverteidiger nur eine Richtschnur: die legitimen Interessen unseres Mandanten zu wahren. Als Strafverteidiger stehen wir dabei fest an Ihrer Seite und unterstützen Sie, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung braucht es dabei oft auch vertiefte außerstrafrechtliche Kenntnisse.
So bedarf es etwa beim Vorwurf des Umsatzsteuerbetruges steuerrechtliche Kenntnisse, während beim Vorwurf der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen der Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt. Im Wirtschaftsstrafrecht wiederum können gesellschaftsrechtliche Fragen von entscheidender Bedeutung sein. Zu Ihrer Verteidigung steht dabei in unserer Kanzlei neben unserem Strafverteidiger Rechtsanwalt Hemm ein breit aufgestelltes Team zur Verfügung, so dass auch solche außerhalb des Strafrechts liegende aber für das Verfahren entscheidende Aspekte stets professionell aufgearbeitet, zielführend eingebracht und Sie bestmöglich verteidigt werden können.
Wer früh redet, sitzt oftmals länger!
Zwar existieren für die Ermittlungsbehörden Verhaltenspflichten, Belehrungspflichten und Beweisverbote, doch in der Praxis wird dies im Strafrecht nicht immer ganz genau genommen. Beschuldigtenrechte werden übergangen und der Beschuldigte mit kriminalistischer List zu einer Aussage gebracht. Das Befragungspersonal der Polizei ist in der Regel besonders geschult, ein Laie – auch der rhetorisch geschulte – wird selten die Oberhand behalten. Ganz gleich wie freundlich ein Polizist auftritt: er ist kein Freund, er will nur den Fall bearbeiten, das Schicksal des Beschuldigten ist ihm oftmals egal. Abzuraten ist daher grundsätzlich davon, bereits beim ersten Zugriff durch die Polizei oder bei einer Ladung zur Polizei unvorbereitet eine Einlassung zur Sache abzugeben. Jedes Wort wird diesbezüglich auf die Goldwaage gelegt und kann gegen Sie verwendet werden.
So schnell wie möglich zum Strafverteidiger!
Jede Aussage kann die Verteidigungsmöglichkeiten einschränken. Deswegen ist eine frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Strafrecht vom ersten Moment des Ermittlungsverfahrens unabdingbare Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Vertretung im Strafrecht. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist im Übrigen kein Schuldeingeständnis, sondern gilt längst als übliche Praxis.
Häufig gestellte Fragen
Die häufige Frage „Verteidigen wir jeden?“ Beziehungsweise noch mit vorwurfsvollem Unterton „Verteidigen Sie wirklich jeden?“ kennen nicht nur Strafrechtler. Aus unserer Sicht zeigt sie das fehlende Verständnis unseres Rechtssystems beim Fragenden. Dieser stellt die Unschuldsvermutung gleich mit in Frage beziehungsweise steht für diese Person das Urteil bereits ohne Verfahren fest. Daneben gibt es viele Punkte, die auch bei einem geständigen Angeklagten Berücksichtigung finden müssen. Es ist beinahe müßig, diese vielfach unter Anwälten und in der Literatur behandelte Thematik zu wiederholen. Wir erlauben uns daher, dies stichpunktartig festzuhalten:
Jeden, denn
– ausnahmslos jeder hat das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.
– es braucht Strafverteidiger, die nach Kräften sicherstellen, dass sich auch die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz an die Regeln halten, Unschuldige nicht verurteilt werden und am Ende ein gerechtes Urteil steht.
– Strafverteidiger sorgen mit kritischer und unnachgiebiger Verteidigung für ein faires Verfahren
– Strafverteidiger bilden als parteilicher Beistand ein Gegenstück zur Machtfülle der Strafjustiz, der sich der Einzelne häufig ohnmächtig ausgesetzt sieht.
– jede Medaille hat zwei Seiten, wobei die Seite des Beschuldigten häufig erst durch einen Verteidiger ausreichend beleuchtet wird.
1. Zwei Wörter: Nichts sagen! Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache und berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen sowie das Recht, einen Strafverteidiger hinzuziehen. Aus einem solchen Schweigen dürfen keinerlei nachteilige Schlüsse für Sie gezogen werden.
2. Kontaktieren Sie unmittelbar einen Strafverteidiger, um sich professionell unterstützen zu lassen. Dieser kann dann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen – erst dann kennen Sie den konkreten Vorwurf – und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Eine Stellungnahme ist dann immer noch möglich.
Dabei gilt:
Je früher Sie den Strafverteidiger kontaktieren, desto umfassender sind dessen Möglichkeiten, einen positiven und lenkenden Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Das Team im Bereich Strafverteidigung
Rechtsanwalt für Strafrecht
Herr Hemm hat die Kanzlei seit 2013 bereits während seiner Zeit als Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg unterstützt. Schon im Studium hatte er einen Schwerpunkt auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht gelegt und sich in diesem Zuge mit strafrechtlichen Materien vertraut gemacht. Sowohl Studium als auch Referendariat schloss Herr Hemm jeweils mit einem Prädikatsexamen ab. Er ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher durchgängig für die Kanzlei Steinbock & Partner mbB tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der bundesweiten Strafverteidigung.
Vivian Marshall
Auszubildende
Strafverteidiger von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Strafverteidigers kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklärt Ihnen unser Strafverteidiger zahlreiche Fachbegriffe aus dem Strafrecht mit verständlicher Sprache.
Bewertungen Strafverteidiger
Einstellung des Verfahrens! Herr Hemm hat uns sehr gut beraten und die Vorgehensweise sehr gut erklärt , sehr souverän und zielorientiert gehandelt. Das Verfahren wurde durch sein Geschick zeitnah eingestellt, da er superschnell mit der richtigen Vorgehensweise reagiert hat. Durch seine äußerst sympathische Art und hervorragende fachliche Kompetenz kann man ihn bedenkenlos weiterempfehlen und ihn bei Bedarf auch immer wieder kontaktieren. Vielen Dank für die sehr gute anwaltliche Beratung und ans gesamte Kanzleiteam!
Vom ersten Kontakt bis zur Einstellung des Verfahrens wurden meine Interessen durch Herrn Rechtsanwalt Hemm kompetent vertreten und ich wurde stets vollumfänglich informiert. Die Mitarbeiter*innen der Kanzlei standen zu jeder Zeit für Fragen zur Verfügung und haben diese kurzfristig beantwortet. Danke dafür und wenn erforderlich wende ich mich gerne wieder an diese Kanzlei.
Herr Hemm hat uns sehr gut beraten und die Vorgehensweise sehr gut erklärt , sehr souverän und zielorientiert gehandelt. Das Strafverfahren wurde durch sein Geschick zeitnah eingestellt, da er superschnell mit der richtigen Vorgehensweise reagiert hat. Durch seine äußerst sympathische Art und hervorragende fachliche Kompetenz kann man ihn bedenkenlos weiterempfehlen und ihn bei Bedarf auch immer wieder kontaktieren. Vielen Dank für die sehr gute anwaltliche Beratung und ans gesamte Kanzleiteam!
Unkomplizierte und professionelle Zusammenarbeit, das Verfahren konnte rasch eingestellt werden
Herr Hemm hat mich sachlich korrekt und äußerst kompetent vertreten. Er sieht auch den Menschen, den er vertritt mit seinen Sorgen und Nöten. Seine Unterstützung half mir sehr, meinen Alltag nicht zu sehr von der Strafanzeige beeinflussen zu lassen und hat mir auch psychisch viel Halt gegeben. Ich hatte durch sein Auftreten und seine Arbeitsweise vollstes Vertrauen. DANKE
Super freundliche und kompetente Kanzlei ! Gutes Gefühl und souveräne Rechtsberatung. RA Hemm im Strafverfahren … TOP !!
RA Hemm wurde mir zugewiesen und es war für mich der beste Anwalt den ich bekommen konnte. Sehr kompetent, freundlich und immer ein offenes Ohr. Ohne wenn und aber verdient die Kanzlei 5 Sterne ⭐️
Durch Hr. Hemms Arbeit konnte aus zwei strafrechtlichen Verkehrsverstößen im Vorfeld einer Hauptverhandlung ein Straftatbestand erarbeitet werden. In unkomplizierter und sehr guter kollegialer Untervertretung zur Hauptverhandlung wurde das Verfahren letztlich eingestellt. Herr Hemms kurze Reaktionszeit bei Fragen und seine professionelle Art sind ein großes Plus.
Herr Hemm hat sehr souverän und zielorientiert gehandelt, wodurch das Strafverfahren umgehend eingestellt wurde. Durch seine äuserst sympatische Art und hervorragende fachliche Kompetenz ist er nur weiter zu empfehlen.
Mal wieder bin ich bestens überzeugt von der Arbeit vom Herr Hemm.
Mein Verfahren wegen Urkundenfälschung wurde eingestellt.
Kompetent, smart und sehr freundlich. Vielen Dank Herr Hemm!
Herr Hemm hat mich auf die Gerichtsverhandlung besonders gut vorbereitet und Dank Ihm kam ich mit einer verhältnismäßig geringen Geldstrafe davon. Ich bin mit seiner Arbeit als Strafverteidiger mehr als zufrieden und kann Ihn nur weiterempfehlen.
Herr Hemm und sein Team dieser Rechtskanzlei haben mir sehr geholfen! Absolut empfehlenswert! Professionelle Beratung! Schnell, Zuverlässig und sehr freundlich! Vielen Dank
Mit der Hilfe von Herrn Hemm, konnte ich eine äußerst kompetente und sehr informative Einsicht bekommen. Auch Abgabetermine sowie nicht bekannte Informationen, wurden von Herrn Hemm ohne Nachfrage bekannt gegeben und waren somit sehr hilfreich für den weiteren Verlauf. Aus meiner Sicht einer der kompetentesten Rechtsanwälte in Würzburg.
Herr Hemm hat mich auf die Gerichtsverhandlung besonders gut vorbereitet und Dank Ihm kam ich mit einer verhältnismäßig geringen Geldstrafe davon. Ich bin mit seiner Arbeit als Strafverteidiger mehr als zufrieden und kann Ihn nur weiterempfehlen.
Ein junger freundlicher und professioneller Anwalt ist Herr Hemm. Er hat mir immer Mut gemacht und mir Hoffnung gegeben. Er hat mich bei einer Sache rausgeholt obwohl ich eine Haftstrafe bekommen habe. Hab jetzt Bewährung aber besser als Haft. Und deswegen bin ich ihm sehr dankbar. Ein junger hungriger Anwalt!! Würde ihn auf jeden Fall weiter empfehlen.
Spitzenmäßige Beratung. Herr Hemm und sein Team haben sich um alles gekümmert und ein megagutes Ergebnis erzielt. 5 Sterne wohlverdient
Herr Hemm hat mich in einer strafrechtlichen Angelegenheit kompetent und erfolgreich vertreten. Vielen Dank nochmal dafür. Empfehle Herrn Hemm gerne weiter!
Die ausserordentlich gute Betreung durch Herrn RA Hemm führte zur Einstellung des Verfahrens.
Als ich unvermittelt mit dem Vorwurf eine Straftat begangen zu haben konfrontiert wurde, hat mich Herr RA Hemm mit sehr viel Engagement vertreten. Diese lag weit über dem, was man nach meiner Auffassung erwarten kann. Selbst in seinem Urlaub war er für mich erreichbar. Letztlich konnte er aufzeigen, dass die erhobenen Vorwürfe gar nicht zutrafen und das Verfahren gegen mich wurde folgenlos eingestellt. Herzlichen Dank an ihn und das gesamte Kanzlei-Team für die kompetente Beratung und Unterstützung.
Ich wurde von RA Hemm bezüglich eines Strafverfahrens sehr kompetent beraten. Es war eine große Unterstützung, ihn mit seiner Kompetenz und Freundlichkeit als Anwalt an der Seite zu haben. Dank ihm wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.
RA Herr Hemm hat mit großem Sachverstand die Einstellung des Verfahrens bewirkt. Ich kann die Kanzlei sehr empfehlen. A.H. 26-07-2018
RA Hemm nahm sich meines Falls absolut professionell und kompetent an, war flexibel in der Kontaktaufnahme und antwortete schnell auf meine Emails. Ich fühlte mich sehr gut beraten. Er fragte auch immer wieder bei der Staatsanwaltschaft nach dem Status des Falls und konnte mir am Schluss die gute Neuigkeit überbringen, dass das Verfahren eingestellt sei. Vielen Dank!
Im Zusammenhang mit einer unberechtigten Anzeige konnte Herr Rechtsanwalt Manuel Hemm durch seine äußerst präzise Arbeitsweise und eine juristisch genau auf den Punkt treffende Argumentation darlegen, dass es sich entgegen der Darstellung des Klägers um Notwehr und nicht um ein Delikt wegen Körperverletzung handelte. Aufgrund der Bemühungen von Herrn RA Hemm wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, als Mandant wurde ich während des gesamten Zeitraums stets zeitnah über den Stand des Verfahrens informiert. Ich kann Herrn Hemm mit bestem Gewissen weiterempfehlen und halte ihn für einen Rechtsanwalt mit hervorragendem juristischen Sachverstand.
Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und bedanken uns bei Herrn Julian Pfeil und Herrn Manuel Hemm für den Einsatz, die Beratung und Vorgehensweise in dem Ermittlungsverfahren StA Kleve.
Zu meinem Glück habe ich allgemein nicht viel zu tun mit Anwälten, aber immer wenns erforderlich wurde war ich die letzten 10 Jahre durch die Kanzlei Steinbock & Partner ob im Verkehrsrecht oder dieses mal im Strafrecht immer gut beraten. Auch meine Anfragen per Mail oder Telefon wurden immer schnellstmöglich beantwortet, mir oft meine Befürchtungen genommen und bestmögliche Lösungen unterbreitet. In letzterem Fall nochmal vielen Dank speziell an Herrn RA Hemm für die gute und vertrauensvolle Hilfe.