Digitaler Nachlass

Während viele Menschen sich darüber Gedanken machen, was mit ihren Vermögensgegenständen nach ihrem Tod geschehen soll und dies in einem Testament oder Erbvertrag regeln, bleibt der digitale Nachlass oft unberücksichtigt. Allerdings sind heute etwa 90 Prozent aller Menschen ab zehn Jahren online und hinterlassen im Netz digitale Daten und Informationen. Ein digitaler Nachlass betrifft auch das postmortale Persönlichkeitsrecht. In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, wie Ihre digitalen Daten nach Ihrem Tod verwaltet werden können.

Digitaler Nachlass – was ist das?

Ein digitaler Nachlass umfasst alle digitalen Daten und Informationen, die eine verstorbene Person hinterlässt. Das betrifft beispielsweise E-Mail-Postfächer, eigene Websites, Onlinebanking-Konten, Cloud-Dienste und soziale Netzwerke wie etwa Facebook, Instagram und WhatsApp. Somit enthalten diese Daten Nachrichten, Fotos, Posts, Kommentare, Bestellungen und so weiter. Da das alltägliche Leben immer mehr digitalisiert wird, wird auch der digitale Nachlass immer wichtiger. Er sollte daher bei der Gestaltung der Erbfolge nicht vernachlässigt werden.

Was passiert mit den Daten nach meinem Tod?

Mit dem Tod einer Person werden ihre digitalen Daten und Informationen in sozialen Netzwerken und anderen Online-Diensten nicht aus dem Internet gelöscht. Sie bleiben vielmehr bei dem Online-Anbieter erhalten. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es für den digitalen Nachlass einer verstorbenen Person nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs unterliegt der digitale Nachlass grundsätzlich dem deutschen Erbrecht. Das bedeutet, dass mit dem Erbfall alle Rechte und Pflichten am digitalen Nachlass auf den oder die Erben übergehen. Trifft der Erblasser keine Regelung für seine Vermögensnachfolge, findet die gesetzliche Erbfolge Anwendung. Demnach geht ein digitaler Nachlass wie die sonstigen Nachlassgegenstände auf den oder die gesetzlichen Erben über.

Selbstverständlich hat der Erblasser aber auch die Möglichkeit, durch ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag seinen digitalen Nachlass einer anderen Person zukommen zu lassen. Zudem besteht die Möglichkeit, für die digitalen Daten einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne mit unseren Rechtsanwälten im Erbrecht bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung oder einer Vorsorgevollmacht.

Wie sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?

Um den digitalen Nachlass sollte man sich frühzeitig kümmern und sein digitales Erbe eindeutig regeln. Für die digitale Nachlassverwaltung ist es zunächst einmal wichtig, im Blick zu behalten, welche Daten man überhaupt hinterlässt. Dazu sollte man eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern erstellen. Das erleichtert den Erben die Verwaltung und Abwicklung des digitalen Nachlasses. Diese Liste sollte man anschließend an einem sicheren Ort, etwa einem Tresor oder Bankschließfach, verwahren. Alternativ kann die Liste auch auf einem sicher verwahrten oder verschlüsselten USB-Stick gespeichert werden. Bei einem verschlüsselten USB-Stick muss der Erblasser zudem dafür sorgen, dass die gewählte Person bzw. der Erbe Zugriff auf dessen Passwort erhält. Der Erblasser sollte zudem darauf achten, die Liste stets aktuell zu halten, sodass ein digitaler Nachlass auch verwaltet werden kann.

Anschließend muss für die digitale Vorsorge in einer letztwilligen Verfügung oder einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden, wer nach dem eigenen Tod Zugriff auf diese Liste und damit auf den digitalen Nachlass erhalten soll. Dort kann der Erblasser auch Anweisungen dazu hinterlassen, wie der digitale Nachlassverwalter mit den verschiedenen Daten und Informationen umgehen soll, etwa ob Daten gelöscht werden sollen oder beispielsweise ein Profil in den sozialen Netzwerken in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden soll. Entscheidet sich der Erblasser für eine Vorsorgevollmacht, kann er diese der gewählten Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten übergeben.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für Erbrecht

In erbrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne unter Berücksichtigung des Erbschaftsteuerrechts kompetent an Ihrer Seite. Unsere Fachanwältin für Erbrecht Verena Finkenberger verfügt über besonderes theoretisches Wissen sowie praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts. Seit sechs Jahren hält sie regelmäßig Vorträge, zum Beispiel in „Seniorenwochen“. Seit 2023 unterstützt uns im Bereich des Erbrechts auch unsere Rechtsanwältin für Erbrecht Selina Hohe.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

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Rechtsanwaeltin Selina Hohe
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