Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat in Bezug auf Bauvorhaben und städtebauliche Planung. Bauvorhaben ist dabei alles, was nicht nur vorübergehend mit dem Erdboden verbunden wird – darunter können auch Garagen, Swimming Pools oder einfache Erdaufschüttungen fallen.
Außerdem ist oft auch für eine reine Nutzungsänderung eine Genehmigung erforderlich, wenn beispielsweise ein vorher privat genutztes Gebäude gewerblich genutzt werden soll. Umfasst sind aber nicht nur Genehmigungserfordernisse, sondern auch das Vorgehen gegen bestimmte Vorgaben oder Bebauungspläne. Nicht darunter fallen hingegen Verträge mit Bauunternehmen oder Architekten – diese gehören zum privaten Baurecht.
Warum sind wir die richtigen Rechtsanwälte im öffentlichen Baurecht für Sie?
Rechtsanwalt Stegmann ist Fachanwalt für Baurecht und hat hier einen von nur zwei fachlichen Schwerpunkten. Wir haben Bauträger in der Mandantschaft, mit denen wir seit etlichen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Und auch mit Sachverständigen, zum Beispiel dem Sachverständigenbüro Stephan Appel im Raum Würzburg gibt es eine langjährige und bewährte Zusammenarbeit.
Im öffentlichen Baurecht gibt es zahlreiche Konstellationen, die zu Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten führen können:
- Die Baubehörde versagt mir die beantragte Baugenehmigung – was kann ich tun?
- Brauche ich für mein geplantes Vorhaben überhaupt eine Genehmigung?
- Wie kann ich mich gegen ein ungewolltes Bauvorhaben des Nachbarn wehren?
- Ich möchte gegen den Bebauungsplan meiner Gemeinde vorgehen, weil mich dieser beeinträchtigt.
- Was kann ich gegen umweltrechtliche Bauvorgaben, die unverhältnismäßig teuer sind, machen?
Die Konstellationen sind vielseitig, wir beraten Sie gerne und umfassend!
Öffentliches Baurecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem öffentlichen Baurecht mit verständlicher Sprache.