Existenzgründung

Mit einer Existenzgründung kommt eine Vielfalt rechtlicher Verpflichtungen auf Sie zu – unter anderem treten Sie, gegebenenfalls zum ersten Mal, in direkten Kontakt mit dem Finanzamt. Das Finanzamt muss per elektronische Übermittlung über Ihre selbständige Tätigkeit informiert werden und fordert von Ihnen Angaben unter anderem zu Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Steuervorauszahlungen. Zudem müssen Sie dann regelmäßig Steuererklärungen abgeben.  Gleichzeitig wollen junge Unternehmen auch bestehende Unternehmen herausfordern. Eine steuerliche Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

Die Begleitung durch einen Steuerberater empfiehlt sich spätestens bei Beginn der selbständigen Tätigkeit – wir beraten Sie hierbei zu den steuerlichen Aspekten, die auf Sie zukommen, unterstützen Sie beispielsweise bei dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und prüfen Ihren Business-Plan. Auch für eine betriebswirtschaftliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das tun wir als Steuerberater für Existenzgründer unter Berücksichtigung unseres eigenen unternehmerischen Know-Hows.

Wann sollten Sie als Existenzgründer einen Steuerberater konsultieren?

Eine Existenzgründung beginnt nicht erst mit Beginn Ihrer Tätigkeit, sondern weit im Vorfeld. Als Gründer sollten Sie sich Gedanken machen unter anderem zur Rechtsform Ihres Unternehmens, zu dessen Finanzierung und potentiellen Förderungsmöglichkeiten. Dabei lohnt es sich, diese Gedanken mit erfahrenen Beratern zu diskutieren. Für eine professionelle Unterstützung steht Ihnen unser Team Steuerrecht selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir gehen dabei auf den individuellen Charakter Ihres Unternehmens ein und geben wertvolle Tipps zur strategischen Planung des zu gründenden Unternehmens.

Kompetente Beratung durch unsere Steuerberater und Rechtsanwälte für Steuerrecht

In steuerrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Steuerrecht kompetent an Ihrer Seite. Mit unserem interdisziplinären Team an Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten wir Sie umfassend zu Ihrem Anliegen. In unserer Kanzlei stehen Ihnen sowohl Fachanwälte und Anwälte für Gesellschaftsrecht als auch Steuerberater zur Verfügung, die für Sie die optimale Rechtsform Ihres Unternehmens finden und Ihnen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aufzeigen. Wir begleiten Sie auch bei der vertraglichen Umsetzung bis hin zur Abstimmung mit dem Notar. Aufgrund der Interdisziplinarität unseres Teams sind wir dabei nicht auf bestimmte Branchen beschränkt.

Wenn Ihr Unternehmen erfolgreich angelaufen ist, beraten wir Sie selbstverständlich weiter. Das betrifft im Rahmen der steuerlichen Beratung Fragen der laufenden Buchhaltung ebenso wie die Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.

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