Team Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang

Das Einschalten eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts auf Seiten des Versicherten gleicht die strukturellen Nachteile aus und kann häufig das Blatt wenden.

Wir betreuen Sie vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich können wir Ihnen auch in anderen versicherungsrechtlichen Bereichen, etwa bei Direktversicherungen, Gebäudeschäden, Hausratversicherung und vielen mehr helfen. Gerade im Versicherungsrecht empfiehlt es sich, einen Anwalt mit Erfahrung zu wählen, da nur dieser die üblichen Mittel der Versicherung, weniger Leistung zu erbringen, kennt und ihnen entgegentreten kann.

Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit nahezu 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht. Versicherungsrechtliche Probleme haben häufig auch einen medizinischen Hintergrund, die Kombination aus Versicherungsrecht und Medizinrecht macht ihn genau zum richtigen Anwalt für Ihr versicherungsrechtliches Problem. Gerade für den Fall, dass Sie eine Verletzung oder einen Gesundheitsschaden erlitten haben, finden Sie auf unserer Unterseite www.schmerzensgeld-wuerzburg.de weitere wertvolle Informationen.

Die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)

Laut aktuellen Umfragen zufolge haben 57 % der Berufstätigen in Deutschland eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Denn wer für die Zukunft vorsorgen und sich absichern möchte, investiert privat in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung seit 2001 nur noch eine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Doch was ist, wenn der Leistungsfall eintritt und es zu Differenzen kommt, da Ihre Versicherung sich weigert zu zahlen? Und all das, nachdem jahrelang Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden?

Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung

Hier ist Rat vom Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht gefragt: Viele Versicherungen versuchen, sich durch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung von ihren vertraglichen Pflichten zu befreien. Dabei wird oftmals die Begründung angeführt, der Versicherte habe beispielsweise Vorerkrankungen arglistig verschwiegen.

Detailgetreue Analyse Ihrer Krankheitsgeschichte

Wird ein Leistungsantrag gestellt, wendet sich Ihre Versicherung an Krankenkassen und Ärzte, um detaillierte Informationen über Sie zu erhalten, damit Ihre Krankheitsgeschichte genauestens überprüft werden kann. Es werden Informationen zu Art und Dauer ihrer Erkrankungen, der getroffenen Maßnahmen und Ihrer jeweiligen Diagnose eingeholt. Sofern „Ihre“ Versicherung dabei auf eine Lücke stößt, die nicht mit Ihren beantworteten „Gesundheitsfragen“ übereinstimmen oder auch nur leicht abweichen, bildet dies häufig die Grundlage für die Anfechtung des Vertrags. Die Versicherungen führen dann an, dass bereits bei dem Vertragsschluss unwahre Tatsachen behauptet worden wären und versuchen so, leistungsfrei zu werden oder aber zumindest die Leistung zu kürzen. Als Folge davon erhalten Sie ein Anfechtungsschreiben, in dem der Versicherer erklärt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten zu wollen.

Wir raten Ihnen jedoch dazu, in solch einer Situation nicht vorschnell die Flinte ins Korn zu werfen. Denn was man wissen muss: Um sich auf eine arglistige Täuschung berufen zu können, ist der Versicherer in der Pflicht, nachweisen zu können, dass der Versicherte Vorerkrankungen absichtlich verschwiegen hat. (so auch BGH, 1986-11-12, IVa ZR 186/85, VersR 1987, 91) Falschangaben aus Gründen von Unwissenheit, Nachlässigkeit oder falscher Scham dagegen können nicht als Grundlage herangezogen werden.

Ihre Vorteile einer individuellen und persönlichen Beratung

Die verschiedenen Gründe, warum es zu Fehlangaben kommen kann, sind jedoch vielschichtig. Daher bedarf es in jedem Einzelfall einer genauen Analyse, um bewerten zu können, ob dem Versicherten ein arglistiges Verschweigen von Tatsachen nachweisbar ist oder nicht. Dr. Lang unterstützt Sie hierbei gerne.

Es muss genauestens nach Schwere und Art der Erkrankung differenziert werden. Ebenfalls ausschlaggebend ist, ob es sich bei der Erkrankung um eine chronische Krankheit oder lediglich vorübergehende Symptome handelt. Doch bei allem gilt: Lassen sie sich nicht von Ihrer Versicherung um Ihre verdiente Rente bringen. Dabei möchten wir Ihnen helfen: Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang berät seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten, welche bei Eintritt des Leistungsfalls mit genau solch existenzentscheidenden Streitigkeiten konfrontiert werden.

BGH keine Anfechtung bei Verletzung der Nachfrageobliegenheit der Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen versuchen bei Eintritt des Versicherungsfalls häufig den Vertrag anzufechten. Dabei kommt ihnen zugute, dass die Anträge auf Abschluss der Berufsunfähigkeit nur selten zu 100 % korrekt ausgefüllt werden.

Der BGH hat hierzu entschieden, dass weder ein Rücktritt noch eine Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung in Betracht kommt, wenn die Versicherung trotz augenscheinlicher fehlerhafter oder unvollständiger Angaben keine Nachforschungen angestellt hat. So führt der BGH (NJW 1992, 1506-1507, Az: IV ZR 55/91, 25.03.1992) wörtlich aus:

Führen die Antworten ihm (dem Versicherer) vor Augen, daß der Antragsteller hiermit seiner Anzeigeobliegenheit (verschuldet oder unverschuldet) noch nicht genügt hat und sei ihm ohne ergänzende Rückfragen eine sachgerechte Risikoprüfung (noch) nicht erlauben, so darf er vor dieser Situation seine Augen nicht verschließen. Andernfalls wird er als der durch Sachwissen und Geschäftserfahrung überlegene Partner seiner Stellung nicht gerecht. Daran kann sich auch nichts ändern, wenn er Anlaß zu der Annahme hat, der Antragsteller versuche, ihn arglistig zu täuschen. Auch in diesen Fällen bleibt der Versicherer zu einem korrekten Vorgehen, nämlich einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung vor Vertragsschluß, gehalten, wie es die Regelung in den §§ 16ff. VVG voraussetzt. Unterläßt er diese Risikoprüfung, die ihm die bisherigen Antworten eben noch nicht ermöglichen, und stellt sich später heraus, daß er durch die gebotenen Rückfragen auch diejenigen Tatsachen vor dem Vertragsschluß erfahren hätte, aus denen er später ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht herleiten will, so bleibt es ihm aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens verwehrt, diese Rechte noch geltend zu machen. Die dem Versicherer durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Antragstellers eingeräumte Risikoprüfungsmöglichkeit vor Vertragsschluß kann von dem Versicherer nicht nach Belieben zurückgestellt und auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles verschoben werden. Das läuft ihrem Sinn und Zweck zuwider: Sie soll klare Verhältnisse vor Vertragsschluß schaffen.“

LG Würzburg nimmt Versicherungen in die Pflicht

Gerade im Rahmen von privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen neigen die Versicherungsunternehmen dazu, im Leistungsfalle unter einem Vorwand den Versicherungsvertrag anzufechten oder trotz klarem Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen einfach abzulehnen oder das Verfahren immer weiter in die Länge zu ziehen.

Zwei beispielhafte Urteile für die Versicherten, erstritten von Rechtsanwalt Dr. Lang

Dem hat das Landgericht Würzburg nun in zwei aktuellen Entscheidungen einen Riegel vorgeschoben. Mit Urteil vom 25.10.2019 (Aktenzeichen 21 O 961/19 Ver) entschied das Landgericht, dass eine Versicherung dann nicht anfechten kann, wenn ihr eigener Versicherungsagent falsche Eintragungen in das Antragsformular gemacht hat. Obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein sollte, hat die ARAG Krankenversicherung erst eine Klarstellung in einem Urteil benötigt. Vorher wollte sie eine private Krankenversicherung anfechten und den Versicherungsnehmer ohne Krankenversicherungsschutz im Regen stehen lassen.

Im Urteil vom 05.11.2019 (Aktenzeichen 22 O 280/17 Ver) lag offensichtlich eine Berufsunfähigkeit wegen Burnout vor. Die Aachen Münchener Lebensversicherung weigerte sich dennoch, die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erbringen. Auch nachdem mehrere Gutachten klar ergeben haben, dass sie zur Leistung verpflichtet ist, versuchte sich die Versicherung noch mit einem Vergleich billig aus der Affäre zu ziehen. Im Urteil wird mit klaren Worten dargelegt, dass die Versicherung vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet ist.

Einsatz für Ihre Rechte

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang vertritt seit langem und mit großem Einsatz die Versicherten. Mit diesen beiden von ihm erstrittenen Urteilen hat sich wieder einmal gezeigt, dass ein erfahrener Rechtsanwalt für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist, um seine Rechte gegenüber den Versicherungen durchzusetzen. Sollten Sie auch Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter 0931 22222 oder info@steinbock-partner.de.

Die Kanzleien des Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Versicherungsrecht befinden sich in Ihrer Nähe und sind in den Städten München, Würzburg, Bad Kissingen, Bamberg, Gerbrunn, Gotha, Kürnach, Randersacker, Rottendorf und Steinbach-Hallenberg ansässig. Ihnen steht die Unterstützung des Rechtsanwalts bundesweit zu – unabhängig, ob Sie in Hamburg, Köln oder in einer anderen Stadt Deutschlands auf der Suche nach einem Fachanwalt für Versicherungsrecht sind.

Häufig gestellte Fragen

Was tun bei Erhalt eines Anfechtungsschreibens?

Zögern Sie nicht bei Erhalt einer solchen Anfechtungserklärung unsere Kanzlei direkt zu kontaktieren. Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang berät seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten, welche bei Eintritt des Leistungsfalls mit genau solch existenzentscheidenden Streitigkeiten konfrontiert werden. Er kennt die Scheinargumente der Versicherer und weiß, wie sie entkräftet werden müssen, damit Ihrer Rente nichts mehr im Wege steht. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er bestens damit betraut, sich durch medizinische Beurteilungen und Gutachten zu kämpfen, was in diesem Bereich der Rechtsberatung unerlässlich ist, um Ihnen eine auf Ihre persönliche Bedürfnisse ausgerichtete Beratung bieten zu können. Denn keine Krankheitsgeschichte gleicht der anderen – daher bedarf es in jedem Fall einer individuellen Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens.

Profitieren Sie vielmehr von unserer Erfahrung auf diesem Gebiet. Denn wenn es um die Absicherung Ihrer Zukunft geht, sollten keine Fehler gemacht werden.

Berät Rechtsanwalt Dr. Lang bundesweit im Versicherungsrecht?

Ja. Die Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie erforderlichenfalls auch die Vertretung im Klageverfahren finden ohnehin in den allermeisten Fällen ohne ein persönliches Treffen mit der Gegenseite statt. Sollte die Anfahrt für Sie als Mandanten zu weit sein, können Besprechungen durch unseren Rechtsanwalt einfach per Videotelefonat durchgeführt werden, Schriftsätze werden dann ebenso einfach per email ausgetauscht oder auf dem Postweg. Und im Falle einer mündlichen Verhandlung vertreten wir Sie bundesweit.

Ihr Beratungsteam rund um das Thema Versicherungsrecht

RA Dr Alexander Lang

Dr. Alexander Lang

Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Für Versicherte kann es sich als schwierig herausstellen, gegenüber einer Versicherung Leistungen geltend zu machen. Als Rechtsanwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht gleicht Herr Dr. Lang den Nachteil der Versicherten bei solchen Fällen aus. Gerade bei Problemen mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen zeigt sich die fachliche Kombination aus Versicherungsrecht und Medizinrecht.

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Rechtsanwaltsfachangestellte

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Versicherungsrecht von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Versicherungsrecht mit verständlicher Sprache.

Bewertungen im Versicherungsrecht

Sehr Kompetent und Zuverlässig
Herrn Dr.Lang hatte ich kontaktiert bezüglich eines drohenden Rechtsstreits gegenüber meiner Versicherung. Hier ging es um einen Streitfall wobei die Versicherung nicht meine Berufsunfähigkeit akzeptierte. Herr Dr. Lang beriet mich…
M.G. 20.10.2023
Weniger Ärger, höherer Ersatzausgleich
Nachdem ich mich zu Beginn des Schadensfalles erst selber mit der Versicherung auseinandergesetzt habe, dies aber zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt hat, habe ich die Kanzlei Steinbock&Partner eingeschalten. Mein Fall…
U.K. 15.10.2023
Super Anwalt bei Versicherungsrecht
Bei mir ging es um eine Streitigkeit mot einer Versicherung,welche meine BU nicht zahlen wollte.Der Rechtanwalt Herr Lang hat mich kompetent beraten und vertreten. Die Kommunikation ist einfach klasse.Aöle Fragen…
M.G. 02.10.2023
Freundlicher Eindruck
Dr. Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock & Partner hat mich schon mehrfach zum Versicherungsrecht beraten und anwaltlich vertreten. Die Beratungen waren freundlich und vermittelten einen kompetenten Eindruck. Auch die…
Christian Habermann 01.06.2023
Umfangreiches Fachwissen auch für den Laien gut verständlich.
Ich hatte bezüglich einer Angelegenheit mit meiner privaten Unfallversicherung das Gespräch mit Herrn Dr. Lang gesucht. Ich wurde von Herrn Dr. Lang ausführlich beraten, es wurden geeignete Lösungswege aufgezeigt. Ich…
25.11.2022
Vertretung in versicherungsrechtlicher Angelegenheit
super Kanzlei, jederzeit erreichbar, top Beratung, freundliches Team! Ich wurde in einer versicherungsrechtlichen Angelegenheit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lang zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und es wurde ein exzellentes außergerichtliches…
Daniel Saringer 01.09.2022
Unfallversicherung für Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang am 09
Herr Dr. Lang ist unvergleichlich korrekt und zielorientiert. Die Kommunikation mit ihm war immer sehr freundliche. Er schaffte es aus einem schon abgeschrieben und verlorenen Rechtsstreit noch einen für mich…
Rudolf Schmitt 09.02.2022
Störrische Versicherung nach Unfall
Trotz eindeutiger Schuld hat die gegnerische Versicherung versucht das Verfahren in die Länge zu ziehen. Herr Pfeil hat den Fall souverän abgeschlossen und die gegner. Versicherung leistet nun die Zahlung…
11.02.2021
Betriebshaftpflicht
Sehr schnelle und verständliche Antwort auf eine Frage zum gegebenen Sachverhalt
25.08.2020
Dr. Alexander Lang – Top Rechtsanwalt (Private Berufsunfähigkeitsversicherung)
Ich bedanke mich bei Dr. Lang für die kompetente und freundliche Beratung. Seine Unterstützung hat mich zum hohen Maße überzeugt und ich kann Ihn uneingeschränkt weiter empfehlen!
01.02.2020
Unterstützung bei Erwirkung des Anspruches durch kapitalen Wasserschadens ggü. Versicherung
Unser Ferienhaus hat einen kapitalen Wasserschaden erlitten im 6-stelligen Bereich. Den Versicherungsanspruch durchzusetzen belief sich auf einen Zeitraum von knapp einem Jahr. Wir erhielten die Empfehlung, uns unbedingt anwaltlich unterstützen…
24.04.2019
Hervorragende Beratung
Die Versicherungsgesellschaft (Unfallversicherung) hat sich geweigert eine in der Versicherungspolice vertraglich vereinbarte Leistung in voller Höhe zu bezahlen und hat den ganzen Vorgang extrem verschleppt. Dank der hervorragenden Beratung durch…
Silvia Truhlar 03.07.2018
200% befriedigende Vertretung der Interessen
Herr Dr. Lang hat mich vor, während und nach allen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) vollumfänglich gegenüber meiner privaten Lebensversicherungsgesellschaft vertreten. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut aufgehoben,…
Furor Teutonicus 22.06.2018
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Herr Dr. Lang hat mich vor, während und nach allen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) vollumfänglich gegenüber meiner privaten Lebensversicherungsgesellschaft vertreten. Ich fühlte mich zu jedem Zeitpunkt gut aufgehoben,…
01.05.2018
Forderung gegen priv. Unfallversicherung
Bei unterschiedlicher Wertung meiner Unfallfolgen und evtl. Verjährung wurde ich durch RA Dr. Lang gegenüber meiner Unfallversicherung vertreten. Ich wurde durch RA Dr. Lang nicht nur äußerst umfangreich und umfassend…
28.12.2017
Einforderung vertraglich vereinbarter Versicherungsleistung
Die Versicherungsgesellschaft (Unfallversicherung) hat sich geweigert eine in der Versicherungspolice vertraglich vereinbarte Leistung in voller Höhe zu bezahlen und hat den ganzen Vorgang extrem verschleppt. Dank der hervorragenden Beratung durch…
06.12.2017
Berufsunfähigkeit
Herr Dr. Lang hat mich in Sachen Berufsunfähigkeit sehr erfolgreich vertreten. Ich bin höchst zufrieden, sowohl mit der gesamten Abwicklung als auch mit dem erzielten Ergebnis. Top Anwalt - fachlich…
02.12.2016
Berufsunfähigkeitsversicherung
Herr Dr. Lang unterstützte mich sehr erfolgreich bezüglich meiner Berufsunfähigkeit und half mir, meine Ansprüche geltend zu machen. Auf meine Fragen antwortete er immer sehr schnell und kompetent. Ich kann…
22.04.2016
Von einer A..... BU kann man keine Hilfe als Selbstständiger erwarten. 2,5 Jahre w. Familie o. Essen
Sehr gutes, kompetentes Team insbesondere Herr Dr. Lang.
17.12.2015
Herr Dr. Lang hat meine Forderung gegenüber der Unfallversicherung durchgesetzt und mich gut beraten
Mit der Beratung und dem zügigen Vorgehen gegenüber der Unfallversicherung durch Herrn Dr. Lang war ich sehr zufrieden.
21.10.2015
Verständliche Erklärung auch für Nichtjuristen
Sehr gute und schnelle Beratung und Klärung der Angelegenheit. Dr. Lang war sehr nett und hat die Sachlage auch für Nichtjuristen verständlich erklärt. Besonders gut fand ich die schnelle Reaktion…
19.07.2015
Tolle Zusammenarbeit
Dr. Alexander Lang hat mich vor kurzem in einem Versicherungsfall unterstützt und ich war sehr zufrieden mit meiner Entscheidung, die Kanzlei Steinbock und Partner aufgesucht zu haben. Meine Unsicherheit wurde…
Peter Ellermann 01.06.2015
Kompetente Beratung nach Streitfall mit einer Versicherung
Ich war sehr zufrieden mit der Leistung von Herrn Dr. Lang bezüglich eines Streitfalles mit einer Versicherung zwecks Berufsunfähigkeit. Kompetente Beratung, sehr zuverlässig und unkomplizierte Kommunikation via E-Mail und Telefon.…
15.05.2014
Zuverlässige Hilfe durch alle Mitarbeiter der Kanzlei
In zwei Angelegenheiten bin ich durch Herrn Dr. Lang vertreten worden. Beide Male effizient und höchst erfolgreich. Prompter Informationsfluß, sehr angenehmer, freundlicher Umgang. Jederzeit professionelle und zuverlässige Hilfe durch alle…
09.02.2014
Nett und kompetenter Anwalt
Beim mir ging es um eine Beratung in Sachen BU-Rente! Einen Termin bekam ich schon innerhalb von 2 Tagen bei Hr. Dr. Lang. Hr. Dr. Lang ist ein sehr netter…
07.11.2013
Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung
Es ging um Forderungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Terminvereinbarung ging zügig. Vertreten wurde ich von Herrn Dr. Lang. Im Erstgepräch wurde ich sehr freundlich und professionell über alle wichtigen Vorgehensweisen…
14.08.2013
Freundliche Beratung nach Problemen mit Versicherung
Ich habe wegen Problemen mit meiner Versicherung die Kanzlei Steinbock & Partner konsultiert. Ich bekam schnell einen Termin und wurde umgehend sehr freundlich beraten und kompetent vertreten. Alles wurde schnell…
Monika Ossadnik 01.06.2013
Hervorragnde Unterstützung auch in schwerigen Situationen, Ausdauer und ausgeprägter Erfolgswille.
Einen seit über drei Jahren (April 2010 - Mai 2013) dauernder Rechtsstreit zum Thema Effektivverzinsung (Bereich Versicherungsrecht) letztlich doch überaus erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist es vor allem dem Durchhaltevermögen…
22.05.2013
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