Kompetente Beratung durch unseren Rechtsanwalt im Versicherungsrecht

Rechtsanwalt im Versicherungsrecht:
Dr. Alexander Lang

Das Einschalten eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalts auf Seiten des Versicherten gleicht die strukturellen Nachteile aus und kann häufig das Blatt wenden.

Wir betreuen Sie vor allem im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich können wir Ihnen auch in anderen versicherungsrechtlichen Bereichen, etwa bei Direktversicherungen, Gebäudeschäden, Hausratversicherung und vielen mehr helfen. Gerade im Versicherungsrecht empfiehlt es sich, einen Anwalt mit Erfahrung zu wählen, da nur dieser die üblichen Mittel der Versicherung, weniger Leistung zu erbringen, kennt und ihnen entgegentreten kann.

Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit nahezu 20 Jahren schwerpunktmäßig im Versicherungsrecht. Versicherungsrechtliche Probleme haben häufig auch einen medizinischen Hintergrund, die Kombination aus Versicherungsrecht und Medizinrecht macht ihn genau zum richtigen Anwalt für Ihr versicherungsrechtliches Problem. Gerade für den Fall, dass Sie eine Verletzung oder einen Gesundheitsschaden erlitten haben, finden Sie auf unserer Unterseite www.schmerzensgeld-wuerzburg.de weitere wertvolle Informationen.

Die Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ)

Laut aktuellen Umfragen zufolge haben 57 % der Berufstätigen in Deutschland eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Denn wer für die Zukunft vorsorgen und sich absichern möchte, investiert privat in eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da die gesetzliche Rentenversicherung seit 2001 nur noch eine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Doch was ist, wenn der Leistungsfall eintritt und es zu Differenzen kommt, da Ihre Versicherung sich weigert zu zahlen? Und all das, nachdem jahrelang Versicherungsbeiträge eingezahlt wurden?

Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung

Hier ist Rat vom Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Versicherungsrecht gefragt: Viele Versicherungen versuchen, sich durch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung von ihren vertraglichen Pflichten zu befreien. Dabei wird oftmals die Begründung angeführt, der Versicherte habe beispielsweise Vorerkrankungen arglistig verschwiegen.

Detailgetreue Analyse Ihrer Krankheitsgeschichte

Wird ein Leistungsantrag gestellt, wendet sich Ihre Versicherung an Krankenkassen und Ärzte, um detaillierte Informationen über Sie zu erhalten, damit Ihre Krankheitsgeschichte genauestens überprüft werden kann. Es werden Informationen zu Art und Dauer ihrer Erkrankungen, der getroffenen Maßnahmen und Ihrer jeweiligen Diagnose eingeholt. Sofern „Ihre“ Versicherung dabei auf eine Lücke stößt, die nicht mit Ihren beantworteten „Gesundheitsfragen“ übereinstimmen oder auch nur leicht abweichen, bildet dies häufig die Grundlage für die Anfechtung des Vertrags. Die Versicherungen führen dann an, dass bereits bei dem Vertragsschluss unwahre Tatsachen behauptet worden wären und versuchen so, leistungsfrei zu werden oder aber zumindest die Leistung zu kürzen. Als Folge davon erhalten Sie ein Anfechtungsschreiben, in dem der Versicherer erklärt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten zu wollen.

Wir raten Ihnen jedoch dazu, in solch einer Situation nicht vorschnell die Flinte ins Korn zu werfen. Denn was man wissen muss: Um sich auf eine arglistige Täuschung berufen zu können, ist der Versicherer in der Pflicht, nachweisen zu können, dass der Versicherte Vorerkrankungen absichtlich verschwiegen hat. (so auch BGH, 1986-11-12, IVa ZR 186/85, VersR 1987, 91) Falschangaben aus Gründen von Unwissenheit, Nachlässigkeit oder falscher Scham dagegen können nicht als Grundlage herangezogen werden.

Ihre Vorteile einer individuellen und persönlichen Beratung

Die verschiedenen Gründe, warum es zu Fehlangaben kommen kann, sind jedoch vielschichtig. Daher bedarf es in jedem Einzelfall einer genauen Analyse, um bewerten zu können, ob dem Versicherten ein arglistiges Verschweigen von Tatsachen nachweisbar ist oder nicht. Dr. Lang unterstützt Sie hierbei gerne.

Es muss genauestens nach Schwere und Art der Erkrankung differenziert werden. Ebenfalls ausschlaggebend ist, ob es sich bei der Erkrankung um eine chronische Krankheit oder lediglich vorübergehende Symptome handelt. Doch bei allem gilt: Lassen sie sich nicht von Ihrer Versicherung um Ihre verdiente Rente bringen. Dabei möchten wir Ihnen helfen: Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang berät seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten, welche bei Eintritt des Leistungsfalls mit genau solch existenzentscheidenden Streitigkeiten konfrontiert werden.

BGH keine Anfechtung bei Verletzung der Nachfrageobliegenheit der Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen versuchen bei Eintritt des Versicherungsfalls häufig den Vertrag anzufechten. Dabei kommt ihnen zugute, dass die Anträge auf Abschluss der Berufsunfähigkeit nur selten zu 100 % korrekt ausgefüllt werden.

Der BGH hat hierzu entschieden, dass weder ein Rücktritt noch eine Anfechtung wegen Arglistiger Täuschung in Betracht kommt, wenn die Versicherung trotz augenscheinlicher fehlerhafter oder unvollständiger Angaben keine Nachforschungen angestellt hat. So führt der BGH (NJW 1992, 1506-1507, Az: IV ZR 55/91, 25.03.1992) wörtlich aus:

„Führen die Antworten ihm (dem Versicherer) vor Augen, daß der Antragsteller hiermit seiner Anzeigeobliegenheit (verschuldet oder unverschuldet) noch nicht genügt hat und sei ihm ohne ergänzende Rückfragen eine sachgerechte Risikoprüfung (noch) nicht erlauben, so darf er vor dieser Situation seine Augen nicht verschließen. Andernfalls wird er als der durch Sachwissen und Geschäftserfahrung überlegene Partner seiner Stellung nicht gerecht. Daran kann sich auch nichts ändern, wenn er Anlaß zu der Annahme hat, der Antragsteller versuche, ihn arglistig zu täuschen. Auch in diesen Fällen bleibt der Versicherer zu einem korrekten Vorgehen, nämlich einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung vor Vertragsschluß, gehalten, wie es die Regelung in den §§ 16ff. VVG voraussetzt. Unterläßt er diese Risikoprüfung, die ihm die bisherigen Antworten eben noch nicht ermöglichen, und stellt sich später heraus, daß er durch die gebotenen Rückfragen auch diejenigen Tatsachen vor dem Vertragsschluß erfahren hätte, aus denen er später ein Anfechtungs- oder Rücktrittsrecht herleiten will, so bleibt es ihm aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens verwehrt, diese Rechte noch geltend zu machen. Die dem Versicherer durch die gesetzlichen Anzeigeobliegenheiten des Antragstellers eingeräumte Risikoprüfungsmöglichkeit vor Vertragsschluß kann von dem Versicherer nicht nach Belieben zurückgestellt und auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles verschoben werden. Das läuft ihrem Sinn und Zweck zuwider: Sie soll klare Verhältnisse vor Vertragsschluß schaffen.“

LG Würzburg nimmt Versicherungen in die Pflicht

Gerade im Rahmen von privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen neigen die Versicherungsunternehmen dazu, im Leistungsfalle unter einem Vorwand den Versicherungsvertrag anzufechten oder trotz klarem Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen einfach abzulehnen oder das Verfahren immer weiter in die Länge zu ziehen.

Zwei beispielhafte Urteile für die Versicherten, erstritten von Rechtsanwalt Dr. Lang

Dem hat das Landgericht Würzburg nun in zwei aktuellen Entscheidungen einen Riegel vorgeschoben. Mit Urteil vom 25.10.2019 (Aktenzeichen 21 O 961/19 Ver) entschied das Landgericht, dass eine Versicherung dann nicht anfechten kann, wenn ihr eigener Versicherungsagent falsche Eintragungen in das Antragsformular gemacht hat. Obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein sollte, hat die ARAG Krankenversicherung erst eine Klarstellung in einem Urteil benötigt. Vorher wollte sie eine private Krankenversicherung anfechten und den Versicherungsnehmer ohne Krankenversicherungsschutz im Regen stehen lassen.

Im Urteil vom 05.11.2019 (Aktenzeichen 22 O 280/17 Ver) lag offensichtlich eine Berufsunfähigkeit wegen Burnout vor. Die Aachen Münchener Lebensversicherung weigerte sich dennoch, die Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erbringen. Auch nachdem mehrere Gutachten klar ergeben haben, dass sie zur Leistung verpflichtet ist, versuchte sich die Versicherung noch mit einem Vergleich billig aus der Affäre zu ziehen. Im Urteil wird mit klaren Worten dargelegt, dass die Versicherung vollumfänglich zur Zahlung verpflichtet ist.

Einsatz für Ihre Rechte

Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang vertritt seit langem und mit großem Einsatz die Versicherten. Mit diesen beiden von ihm erstrittenen Urteilen hat sich wieder einmal gezeigt, dass ein erfahrener Rechtsanwalt für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist, um seine Rechte gegenüber den Versicherungen durchzusetzen. Sollten Sie auch Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter 0931 22222 oder info@steinbock-partner.de.

Die Kanzleien des Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Versicherungsrecht befinden sich in Ihrer Nähe und sind in den Städten München, Würzburg, Bad Kissingen, Bamberg, Gerbrunn, Gotha, Kürnach, Randersacker, Rottendorf und Steinbach-Hallenberg ansässig. Ihnen steht die Unterstützung des Rechtsanwalts bundesweit zu – unabhängig, ob Sie in Hamburg, Köln oder in einer anderen Stadt Deutschlands auf der Suche nach einem Fachanwalt für Versicherungsrecht sind.

Mandantenstimmen

Kompetente, emphatische und vorausschauende Unterstützung
Absolute Top-Beratung! Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Lang für die kompetente, emphatische und vorausschauende Unterstützung bei meinem Versicherungsfall. Meine Fragen wurden stets von ihm und seinem Team direkt, geduldig beantwortet und durch seine durchdachte Strategie konnte mein Fall optimal gelöst werden. Eine klare Weiterempfehlung!
R. Heiß
26.05.2026
Versicherungsangelegenheit
Mit der Vertretung meines Anliegens durch Herrn Dr. Lang war ich sehr zufrieden. Man wurde immer bestens informiert und immer wurden die nächsten Schritte abgesprochen bzw. Erklärt. Ein entsprechender Erfolg wurde durch seine Zielstrebigkeit erreicht. Kann man nur weiterempfehlen. Vielen Dank!
H.W.
29.01.2025
Freundlicher Eindruck
Dr. Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock & Partner hat mich schon mehrfach zum Versicherungsrecht beraten und anwaltlich vertreten. Die Beratungen waren freundlich und vermittelten einen kompetenten Eindruck. Auch die zu klärenden Angelegenheiten mit der Versicherungsgesellschaft wurden zügig und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Die Kanzlei würde ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Christian Habermann
01.06.2023
Vertretung in versicherungsrechtlicher Angelegenheit
super Kanzlei, jederzeit erreichbar, top Beratung, freundliches Team!Ich wurde in einer versicherungsrechtlichen Angelegenheit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lang zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und es wurde ein exzellentes außergerichtliches Ergebnis erzielt. Dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen bei Ihm und seinem Team!Seine konstruktiven Lösungsvorschläge und Bemühungen sind bemerkenswert! Einen solchen Anwalt kann man sich nur wünschen!

super Kanzlei, jederzeit erreichbar, top Beratung, freundliches Team!Ich wurde in einer versicherungsrechtlichen Angelegenheit von Herrn Rechtsanwalt Dr. Lang zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten und es wurde ein exzellentes außergerichtliches Ergebnis erzielt. Dafür bedanke ich mich von ganzem Herzen bei Ihm und seinem Team!Seine konstruktiven Lösungsvorschläge und Bemühungen sind bemerkenswert! Einen solchen Anwalt kann man sich nur wünschen!

Desweiteren werde ich bzw. meine Familie aktuell ebenfalls noch in einer medizinrechtlichen Angelegenheit bestens betreut, hier wird es bald einen Gerichtsprozess geben. Herr Rechtsanwalt Dr. Lang antwortet stets sehr schnell und ist überaus freundlich, hilfsbereit und kompetent. Herrn RA Dr. Lang kann ich absolut und mit bestem Gewissen zu 100 Prozent weiterempfehlen! Wir sind überaus froh, einen solchen Experten als Rechtsbeistand an unserer Seite zu haben. Künftige Mandate sind ihm und seiner Kanzlei gewiss!

Daniel Saringer
01.09.2022
Betriebshaftpflicht
Sehr schnelle und verständliche Antwort auf eine Frage zum gegebenen Sachverhalt
anonym
25.08.2020
Verständliche Erklärung auch für Nichtjuristen
Sehr gute und schnelle Beratung und Klärung der Angelegenheit. Dr. Lang war sehr nett und hat die Sachlage auch für Nichtjuristen verständlich erklärt. Besonders gut fand ich die schnelle Reaktion auch mittels Email. Der erste Kontakt ging problemlos. Es war nur ein persönlicher Termin notwendig. Alles weitere wurde innerhalb kürzester Zeit mittels Email geregelt.

Sehr gute und schnelle Beratung und Klärung der Angelegenheit. Dr. Lang war sehr nett und hat die Sachlage auch für Nichtjuristen verständlich erklärt. Besonders gut fand ich die schnelle Reaktion auch mittels Email. Der erste Kontakt ging problemlos. Es war nur ein persönlicher Termin notwendig. Alles weitere wurde innerhalb kürzester Zeit mittels Email geregelt.

Ich kann nur für Angelegenheiten des Versicherungsrechts sprechen. Ich empfehle diese Kanzlei weiter und werde sie jederzeit wieder aufsuchen falls es notwendig wird eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

anonym
19.07.2015
Tolle Zusammenarbeit
Dr. Alexander Lang hat mich vor kurzem in einem Versicherungsfall unterstützt und ich war sehr zufrieden mit meiner Entscheidung, die Kanzlei Steinbock und Partner aufgesucht zu haben. Meine Unsicherheit wurde mir sehr schnell genommen und ich fühlte mich während der gesamten Betreuung in sicheren Händen.Ich kann die Kanzlei nur wärmstens weiterempfehlen und bedanke mich für die tolle Zusammenarbeit!
Peter Ellermann
01.06.2015
Zuverlässige Hilfe durch alle Mitarbeiter der Kanzlei
In zwei Angelegenheiten bin ich durch Herrn Dr. Lang vertreten worden. Beide Male effizient und höchst erfolgreich. Prompter Informationsfluß, sehr angenehmer, freundlicher Umgang. Jederzeit professionelle und zuverlässige Hilfe durch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kanzlei. Absolut ohne Einschränkung zu empfehlen.
anonym
09.02.2014
Freundliche Beratung nach Problemen mit Versicherung
Ich habe wegen Problemen mit meiner Versicherung die Kanzlei Steinbock & Partner konsultiert. Ich bekam schnell einen Termin und wurde umgehend sehr freundlich beraten und kompetent vertreten. Alles wurde schnell und zuverlässig erledigt und die Kanzlei ist technisch auf der Höhe der Zeit.

Ich habe wegen Problemen mit meiner Versicherung die Kanzlei Steinbock & Partner konsultiert. Ich bekam schnell einen Termin und wurde umgehend sehr freundlich beraten und kompetent vertreten. Alles wurde schnell und zuverlässig erledigt und die Kanzlei ist technisch auf der Höhe der Zeit.

Die Kommunikation per Mail mit Scans usw. hat super geklappt. Nachdem das erzielte Ergebnis auch hervorragend war, kann ich die Kanzlei nur weiterempfehlen.

Monika Ossadnik
01.06.2013

Ihr Anwalts- und Assistenzteam rund um das Thema Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Dr Alexander Lang

Dr. Alexander Lang | Partner

Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mehr erfahren

Für Versicherte kann es sich als schwierig herausstellen, gegenüber einer Versicherung Leistungen geltend zu machen. Als Rechtsanwalt mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Versicherungsrecht gleicht Herr Dr. Lang den Nachteil der Versicherten bei solchen Fällen aus. Gerade bei Problemen mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen zeigt sich die fachliche Kombination aus Versicherungsrecht und Medizinrecht.

Rechtsanwaltsfachangestellte Tanja Tomme

Tanja Tomme

Rechtsanwaltsfachangestellte

Assistentin RA. Dr. Lang
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Frau Tomme konnten wir direkt im Anschluss an ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten für unser Team gewinnen. Sie verstärkt die Kanzlei seit 2015, wobei ihr im Jahr 2018 die Leitung des Kanzleistandortes Kürnach übertragen wurde. Frau Tomme unterstützt Herrn Dr. Lang bei den versicherungsrechtlichen Mandaten.

Rechtsfachwirtin Stephanie Wolf

Stephanie Wolf

Rechtsfachwirtin

Assistentin RA Dr. Lang
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Seit Mai 2019 bereichert Frau Wolf unser Team mit ihrer Erfahrung als Rechtsfachwirtin. Mit ihrem Fachwissen setzt sie sich im Bereich Versicherungsrecht engagiert und effizient für die Anliegen unserer Mandantschaft ein – mit einem klaren Blick für Details und dem nötigen Durchsetzungsvermögen.

Versicherungsrecht von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Versicherungsrecht mit verständlicher Sprache.

Häufig gestellte Fragen

Was tun bei Erhalt eines Anfechtungsschreibens?

Zögern Sie nicht bei Erhalt einer solchen Anfechtungserklärung unsere Kanzlei direkt zu kontaktieren. Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang berät seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten, welche bei Eintritt des Leistungsfalls mit genau solch existenzentscheidenden Streitigkeiten konfrontiert werden. Er kennt die Scheinargumente der Versicherer und weiß, wie sie entkräftet werden müssen, damit Ihrer Rente nichts mehr im Wege steht. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er bestens damit betraut, sich durch medizinische Beurteilungen und Gutachten zu kämpfen, was in diesem Bereich der Rechtsberatung unerlässlich ist, um Ihnen eine auf Ihre persönliche Bedürfnisse ausgerichtete Beratung bieten zu können. Denn keine Krankheitsgeschichte gleicht der anderen – daher bedarf es in jedem Fall einer individuellen Beratung durch den Anwalt Ihres Vertrauens.

Profitieren Sie vielmehr von unserer Erfahrung auf diesem Gebiet. Denn wenn es um die Absicherung Ihrer Zukunft geht, sollten keine Fehler gemacht werden.

Berät Rechtsanwalt Dr. Lang bundesweit im Versicherungsrecht?

Ja. Die Beratung, außergerichtliche Vertretung sowie erforderlichenfalls auch die Vertretung im Klageverfahren finden ohnehin in den allermeisten Fällen ohne ein persönliches Treffen mit der Gegenseite statt. Sollte die Anfahrt für Sie als Mandanten zu weit sein, können Besprechungen durch unseren Rechtsanwalt einfach per Videotelefonat durchgeführt werden, Schriftsätze werden dann ebenso einfach per email ausgetauscht oder auf dem Postweg. Und im Falle einer mündlichen Verhandlung vertreten wir Sie bundesweit.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de