Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht sowie Wirtschaftsrecht in seiner gesamten Bandbreite stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit in der Kanzlei Steinbock & Partner dar. Ein Team von Rechtsanwälten unterstützt Sie umfassend in rechtlichen Fragenstellungen rund um Ihr Unternehmen. Etwaige steuerlich relevante Fragestellungen lösen wir hausintern durch unsere Steuerberater.
Warum sind wir die richtigen Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht für Sie?
Das Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht wird wie kaum ein anderer Bereich von Spezialmaterien, wie dem Arbeits-, Straf- oder Steuerrecht aber auch von wirtschaftlichen Fragen, flankiert. Eine professionelle Beratung setzt daher umfassende Kenntnisse voraus, auch über den Tellerrand des reinen Gesellschaftsrechts hinweg.
Wenn es darauf ankommt, können Sie uns auf ein spezialisiertes Team zurückgreifen und erhalten darüber hinaus Rückendeckung von einem breiten Team an Rechtsanwälten und Fachanwälten aus anderen Abteilungen, wie der arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen oder strafrechtlichen.
Zum Schwerpunkt unserer Tätigkeit zählt auch die Beratung im Bereich von Unternehmenstransaktionen (M&A). Wir begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen und unterstützen Sie umfassend bei Vertragsverhandlungen.
Häufig gestellte Fragen
Die Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Gesellschaft birgt neben Chancen eine Vielzahl von Risiken, rechtlichen Fallstricken und Haftungsfallen, deren sich auch erfahrene Unternehmer und Geschäftsführer häufig nicht bewusst sind. Dies gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, etwa bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gilt daher frühzeitig und laufend die richtigen Weichen zu stellen und potenziellen Konflikten vorzubeugen, damit die Gesellschaft erfolgreich sein kann und Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
Wir führen Sie durch das Dickicht gesetzlicher Vorschriften und begleiten Sie von der Gründung oder dem Erwerb eines Unternehmens bis zu dessen Veräußerung oder der Auflösung. Auch im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Vertragspartnern sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen stehen wir Ihnen zu Seite. Daneben umfasst unser Portfolio auch die rechtliche Beratung von Geschäftsführern, einschließlich der Geschäftsführerhaftung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für allgemeine gesellschaftsrechtliche Fragen im laufenden Betrieb zur Verfügung.
Ja, inkl. Mehrwertsteuer investieren Sie in eine Erstberatung 261,80 EUR. Es sei denn, Sie sind Verbraucher, dann wäre dies gesetzlich gedeckelt auf 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung wird diese Gebühr angerechnet.
Gesellschaftsrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Gesellschaftsrecht mit verständlicher Sprache.