Rechtsanwalt im Sportrecht
Sportrecht umfasst zum einen den professionellen Sport, hier stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen. Auch im Amateurbereich stehen die Verantwortlichen vor diversen rechtlichen Herausforderungen und gesetzlichen Vorgaben, die bei allen Tätigkeiten Berücksichtigung finden müssen. Oftmals ist die Vielzahl von einschlägigen Regelungen und das Nebeneinander von staatlichen und verbandlichen Regelwerken für die Beteiligten überfordernd und der Durchblick geht verloren. An dieser Stelle wollen wir mit unserem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Sportrecht den Protagonisten helfen und einen rechtssicheren Weg für alle Rahmenbedingungen erarbeiten, damit sich diese auf ihr eigentliches Kerngeschäft, den Sport selbst konzentrieren können.
Warum ist unser Rechtsanwalt Bergert im Sportrecht der richtige für Sie?

Sportrecht ist auch weiterhin ein Nischenbereich und insbesondere die zahlreichen Steuer- und Haftungsfallen im Amateur- und Vereinssport sind in der Praxis eine noch zu selten bedachte und dennoch eine sehr wichtige Angelegenheit. Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit dem Sportrecht, um hier sowohl im Profi-Sport als auch für die Vereine und Amateursportler kompetenter und umfassender Ansprechpartner zu sein. Dabei stehen für die Fragen aus anderen Rechtsgebieten, welche aufgrund der „Querschnittmaterie“ Sportrecht immer wieder auftreten, stets die passenden Spezialisten innerhalb der Kanzlei bereit.
Gemeinsam können alle anfallenden Fragen etwa zu Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Steuerrecht oder Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten im Sportbereich bearbeitet werden. Dabei stehen Ihnen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Verfügung, die Fragen beantworten und Probleme lösen.
Wen vertreten wir im Sportrecht?
Die Fragestellungen im Sportrecht sind breit gefächert. Wir stehen unseren Mandanten hierbei sowohl beratend und gestaltend als auch im Streitfall zur Vertretung der rechtlichen Interessen zur Seite. Die Mandanten sind ebenfalls vielfältig und können Sportler, Vereine, Unternehmen, Sportveranstalter, Manager, Spielerberater oder Verbände sein.
Wir können Sie hierbei im konkreten Rechtsstreit vertreten oder auch eine gezielte Beratung zu konkreten Einzelfragen leisten. Auf der anderen Seite bieten wir unseren Mandanten aber auch eine ganzheitliche Beratung und Betreuung an, die sämtliche auftretende Fragen und Probleme abdeckt.
Beratungsangebote von Rechtsanwalt Bergert im Sportrecht:
Daraus ergibt sich auch ein breit gefasstes Leistungsspektrum, welches unser Rechtsanwalt Bergert im Bereich des Sportrechts anbietet. Hierunter fallen insbesondere:
- Beratung und Gestaltung von Vereinssatzungen
- steuerliche Beratung und Betreuung von Vereinen
- Gestaltung von Aufwandsentschädigungen im Amateursport
- Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Fragen
- Erstellung und Prüfung von Verträgen (z.B. Sportlerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sponsoringverträge, Gesellschaftsverträge)
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Beratung und Umsetzung verwaltungsrechtlicher Vorgaben für Sportveranstaltungen
Häufig gestellte Fragen
Die Korrespondenz mit unseren Mandanten und einzubeziehenden Behörden ist regelmäßig schriftlich oder per E-Mail möglich. Auch werden unserer Erfahrung nach die meisten Fälle in sportrechtlichen Fragen außergerichtlich gelöst oder es handelt sich ohnehin um eine beratende Tätigkeit zur Vorbeugung und Vermeidung von Rechtsstreit.
Durch die Digitalisierung lassen sich sämtliche Fragestellungen durch E-Mails, in Videokonferenzen oder per Telefon klären, sodass keine persönlichen Termine notwendig sind. Unsere Kanzlei arbeitet bereits seit mehreren Jahren vollständig digitalisiert, sodass alle Unterlagen immer standortunabhängig zur Verfügung stehen. So können wir – unabhängig von Ihrem Standort – Ihre Vertretung beginnen und Ihre Interessen wahrnehmen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
Ja. Die Erstberatung durch unseren Rechtsanwalt Bergert kostet im Sportrecht 95 EUR zzgl. Mehrwertsteuer, inkl. USt. also 113,05 EUR.
Rechtsanwalt Bergert bietet dies speziell im Sportrecht an, weil er so insbesondere dem Amateursportbereich als erste Anlaufstelle mit kalkulierbarem und überschaubarem Aufwand zur Verfügung stehen möchte.
Die Erstberatung umfasst eine erste Einschätzung zu den offenen Fragestellungen mit einer Gesamtdauer von maximal 30 Minuten. Sollte eine über die Erstberatung hinausgehende Beratung oder Vertretung nötig sein, besprechen Sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Bergert das weitere Vorgehen.
Sportrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Sportrecht mit verständlicher Sprache.