Jörg Steinbock

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vita

  • 1971 geboren in Marl (Westfalen)
  • Studium in Würzburg, Louvain-la-Neuve
  • Prädikatsexamen, Referendariat in Schweinfurt, Leipzig, Bocholt
  • 2000 Anwaltszulassung
  • 2000 Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei
  • 2000 Gründung von Steinbock & Partner
  • Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Steuerrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut
  • 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Treuhänder in einer europäischen Aktiengesellschaft
  • 2010 – heute Vorstand der Götz-Stiftung, einer gemeinnützigen Stiftung zur Unterbringung und Betreuung elternloser Kinder

Schwerpunkte

Jörg Steinbock berät Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

Testamentsvollstreckungen

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Jörg Steinbock berät Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Themen. Arbeitgeber gerne auch mit einem Rundumblick auf Fragestellungen eines Unternehmers, beispielsweise vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Mitarbeiterbindung, Nettolohnoptimierung, Gehaltsgruppenbildung o.ä.

Testamentsvollstreckungen

Noch aus der Zeit der erbrechtlichen Mandate, die Rechtsanwalt Steinbock in der Kanzlei bis 2013 betreut hat, wurde er wiederholt vertrauensvoll von Testierenden als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Auch das Nachlassgericht am Amtsgericht Würzburg hat ihn mit einer Testamentsvollstreckung betraut, als ein anderer Testamentsvollstrecker sich der Aufgabe nicht gewachsen zeigte. Diese Aufgabe, sicherzustellen, dass der letzte Wille der Erblasser umgesetzt wird, ist eine große Wertschätzung und übernimmt er auch heute noch gerne.

Stiftungen

Selbst alleiniger Vorstand einer Stiftung für Waisenkinder, betreut und begleitet Rechtsanwalt Steinbock unsere Mandanten bei ihrem Vorhaben als Stifter sehr gerne.

Team

Silvia Berk

Silvia Berk

Rechtsfachwirtin

Assistentin RA Steinbock
katharina stapf

Katharina Stapf

Rechtsanwaltsfachangestellte

Assistentin RA Steinbock

Mandantenstimmen

Umfassend und ausführlich beraten
Mein Mann brauchte kurzfristig einen Anwalt wegen einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Wir bekamen schnell und unbürokratisch einen Termin bei Herrn Steinbock. Er hat uns umfassend und ausführlich beraten und unsere Wünsche wurden von ihm uneingeschränkt umgesetzt.
Sollten wir wieder einmal einen Anwalt brauchen, werden wir uns auf jeden Fall an diese Kanzlei wenden.
Brigitte Clemens
01.06.2017
Hohes Engagement bei Vertretung
In meinem arbeitsrechtlichen Fall wurde ich durch Herrn Steinbock sehr gut beraten und mit hohem Engagement vertreten. ich bin sehr zufrieden mit dem erreichten Ergebnis. Vielen Dank.
anonym
27.03.2015
Kompetentes und freundliches Beratungsgespräch
Ich wurde von RA Steinbock wegen meines Arbeitszeugnisses beraten: sehr schnelle Terminvergabe, kompetentes und freundliches Beratungsgespräch, schnelle Abwicklung, Sachlage klar und präzise vermittelt und was mich besonders überzeugt hat: keine Stimmungsmache gegen ehemaligen Arbeitgeber, sondern einfach sachliche Beratung
anonym
16.04.2014
Sehr empfehlenswert
Sehr schnelle, unkomplizierte und kompetente Beratung!
Alle Punkte des Arbeitszeugnisses wurden verständlich und nach Noten von Herrn Rechtsanwalt Jörg Steinbock erklärt.
Großer Dank an Rechtsanwalt Jörg Steinbock!
Sehr empfehlenswert!!
anonym
19.08.2013
Setzte sich direkt engagiert für mein Anliegen ein
Sehr zeitnah habe ich bei Herrn Steinbock einen ersten Termin für ein Beratungsgespräch bekommen. Er setzte sich direkt engagiert für mein Anliegen ein und nach kurzer Zeit erhielt ich ein überarbeitetes Arbeitszeugnis vom ehem. Arbeitgeber. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Bei Rückfragen per Email erhielt ich sehr schnell eine Antwort.
anonym
20.07.2013
Freundlich und kompetent
Ich habe mich auf dem Gebiet Arbeitsrecht von Herrn Steinbock beraten lassen. Herr Steinbock ist mir freundlich und kompetent entgegengetreten und konnte mit Beispielen aus seiner Erfahrung mir meine Rechtslage verständlich erläutern. Sollte sich aus meinem Problem ein Rechtsfall ergeben, werde ich auf die Dienste der Kanzlei sicherlich wieder zurückgreifen.
D.K.
26.03.2013
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de