Einkommensteuer

Anhand Ihrer Unterlagen sowie Ihres Steuerbescheids vom Vorjahr erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung. Zur Erleichterung erhalten Sie jährlich eine Checkliste, die Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen hilft. Nach Eingang aller Unterlagen erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen den Einkommensteuerbescheid und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.

Wir beraten außerdem Mandanten, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen möchten und dabei eine fachliche Unterstützung wünschen.

Kompetente Beratung für Ihre Steuererklärung

Die Einkommensteuer betrifft nahezu jeden – vom Arbeitnehmer über Selbstständige und Freiberufler bis hin zu Vermietern und Rentnern. Gleichzeitig unterscheiden sich die steuerlichen Anforderungen je nach persönlicher Lebenssituation erheblich. Eine sorgfältig erstellte Einkommensteuererklärung hilft dabei, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden.

Unsere Steuerberater unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen Ihren Steuerbescheid und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. Dabei beraten wir Privatpersonen ebenso wie Unternehmer und Selbstständige persönlich, verständlich und zuverlässig.

Ob Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – wir sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Möglichkeiten bestmöglich ausgeschöpft werden.

Wir beraten Privatpersonen ebenso wie Unternehmer und Freiberufler persönlich, verständlich und individuell.

Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich selbst? Auch dann unterstützen wir Sie gerne. Wir prüfen Ihre Unterlagen, beantworten steuerliche Fragen und geben Ihnen Hinweise, damit Sie Ihre Erklärung vollständig und rechtssicher einreichen können.

Einkommensteuererklärung Formular mit Euro-Geldscheinen und Münzen

Unsere Leistungen rund um die Einkommensteuer

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Einkommensteuer und übernehmen auf Wunsch den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
  • Prüfung Ihres Steuerbescheids
  • Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide
  • Optimierung von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Beratung für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler
  • Unterstützung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Individuelle steuerliche Beratung

Kostenfreies Kennenlern-Angebot

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches, kostenfreies Kennenlern-Gespräch an. Darin klären wir die allgemeinen Abläufe und besprechen das Honorar für unsere Zusammenarbeit. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist im Rahmen dieses Gesprächs allerdings nicht möglich, dafür vereinbaren wir gerne einen separaten Beratungstermin mit Ihnen.

Überzeugen Sie sich selbst von unserem erfahrenen Team aus Steuerberatern und Finanzrechtsexperten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch telefonisch, per E-Mail an info@steinbock-partner.de oder über unseren kostenlosen Rückrufservice. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre steuerlichen Fragen.

Mandantenstimmen

Beim Finanzamt meine Interessen durchgesetzt
Im Zuge meiner Einkommensteuererklärung hatte ich die letzten Jahre immer wieder Probleme meine Forderungen (häusliches Arbeitszimmer und Fahrtenbuch) gegenüber den Thüringer Finanzbehörden durchzusetzen. Die Ablehnungsgründe wurden immer spannender…Nach ermüdenden Telefonaten mit Finanzbeamten und einem sinnlosen Gespräch mit einem Erfurter Fachanwalt für Steuerrecht („…ich gehe nicht mehr gegen Finanzbehörden vor…“), wurde mir bei Steinbock & Partner in Person von Frau Valeria Schmidt endlich geholfen. Sie hat meinen Fall sehr ernst genommen, objektiv eingeschätzt und ein ehrliches Feedback zu den Chancen gegeben. Gezielt hat sie Daten und Unterlagen von mir abgefragt und über mehrere Instanzen beim Finanzamt meine Interessen durchgesetzt. Bis endlich die Forderungen aus meiner ursprünglichen Steuererklärung anerkannt wurden. Von Anfang bis Ende empfand ich Frau Schmidts (auch Frau Neziri sei hier sehr positiv benannt!) Arbeit und Vorgehen als überaus professionell und durchdacht. Ich kann Frau Schmidt und die Kanzlei Steinbock & Partner dahingehend uneingedchränkt weiterempfehlen!
Stefan Hennig
16.03.2026
Super Unterstützung und Bearbeitung
Steinbock &Partner Steuerabteilung
Super Unterstützung und Bearbeitung der Umsatzsteuer und Einkommensteuer durch Steuerberater Herrn Sebastian Egidy. Auch sein Team sehr freundlich und gut 👍 👍 erreichbar. Nur zu Empfehlen!!!!
Doris Lochner
30.06.2025

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine gesetzliche Abgabepflicht besteht unter anderem für viele Selbstständige und Freiberufler sowie in bestimmten Fällen auch für Arbeitnehmer, beispielsweise bei mehreren Arbeitgebern, dem Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen oder weiteren steuerpflichtigen Einkünften. Auch das Finanzamt kann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordern. Gerne prüfen wir, ob für Sie eine Abgabepflicht besteht oder ob sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt.

Welche Unterlagen werden für die Einkommensteuererklärung benötigt?

Für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen wir unter anderem Ihre Lohnsteuerbescheinigung sowie Nachweise über Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Damit Sie nichts vergessen, erhalten Sie von uns jährlich eine übersichtliche Checkliste.

Prüfen Sie auch meinen Einkommensteuerbescheid?

Ja. Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids prüfen wir diesen sorgfältig. Sollten wir Unstimmigkeiten feststellen, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch beim Finanzamt ein.betriebsbedingten Kündigung einer Mehrzahl von Arbeitnehmern, über Möglichkeiten auszutauschen.

Kann ich meine Einkommensteuererklärung auch selbst erstellen?

Selbstverständlich. Viele Mandanten erstellen ihre Steuererklärung selbst und wünschen lediglich eine fachliche Prüfung oder Unterstützung bei einzelnen Fragestellungen. Auch hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was kostet die Erstellung einer Einkommensteuererklärung?

Die Vergütung richtet sich nach dem Umfang der Tätigkeit und den gesetzlichen Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs über die voraussichtlichen Kosten

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach einem ersten Kennenlerngespräch erhalten Sie eine Übersicht der benötigten Unterlagen. Nach Eingang aller Unterlagen erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und begleiten Sie bei Bedarf auch gegenüber dem Finanzamt.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de