Ihr Rechtsanwalt in GEMA Angelegenheiten – bundesweite Vertretung

Warum wir?

GEMA

Die GEMA als Vertreterin der meisten musikalisch aktiven Künstler in Deutschland hat ein großes Netzwerk. Die weit überwiegende Zahl von Veranstaltern hat hier keine vertiefte Kenntnis, ob die Musik gebührenpflichtig ist, ob durch eine Auswahl der Musik die Höhe der Gebühren beeinflusst werden kann, ob eine geschickte Auswahl der Räumlichkeiten die Tarife beeinflusst und falls ja, in welcher Höhe, ob der richtige Tarif angewendet wurde usw.
Auch für einen Anwalt ist dies bei weitem keine übliche Angelegenheit. Unsere Kanzlei Steinbock & Partner beschäftigt sich aufgrund auch mit diesem Bereich des Urheberrechts und der Vertretung gegenüber der GEMA beschäftigt. Dabei stehen Ihnen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte zur Verfügung, die Fragen beantworten und Probleme lösen.

Wen vertreten wir?

Die Fragestellungen im Bezug auf die GEMA sind sehr umfangreich. Dabei gilt es in vielen Fällen einerseits abzuschätzen, ob eine Forderung der Verwertungsgesellschaften überhaupt korrekterweise erhoben wurde. Andererseits sind auch im Vorfeld von bereits bestehenden Problemen mögliche Korrespondenzen zu führen, um die sinnvollste Lizenzierung zu ermöglichen.

Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen dabei sowohl bei bereits gestellten Forderungen der GEMA als auch bei der Organisation Ihrer Veranstaltung oder der Planung Ihres Musikangebots im Rahmen eines Verkaufsraumes zur Seite. Stets können individuelle Lösungen diskutiert und für Sie gefunden werden. So können Sie sich ganz auf die eigentliche Kerntätigkeit konzentrieren, während wir uns um die Korrespondenz mit den Verwertungsgesellschaften kümmern.

Bei jeglicher Korrespondenz suchen wir den direkten Kontakt mit der Verwertungsgesellschaft oder deren rechtlicher Vertretung, um Verhandlungen zu ermöglichen und stets belastbare Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Wieso können wir eine bundesweite Vertretung in GEMA-Angelegenheiten anbieten?

Die Korrespondenz mit der GEMA ist regelmäßig schriftlich oder per E-Mail möglich. Auch werden unserer Erfahrung nach die meisten Fälle in GEMA Fragen außergerichtlich gelöst. Durch die Digitalisierung lassen sich sämtliche Fragestellungen durch E-Mails oder per Telefon klären, sodass keine persönlichen Termine notwendig sind. Sie können uns die Unterlagen auch per Email oder Fax zusenden. So können wir – unabhängig von Ihrem Standort – Ihre Vertretung beginnen und Ihre Interessen gegenüber der GEMA wahrnehmen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.

Sollte es doch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, erscheinen wir nach Absprache mit Ihnen entweder persönlich vor Ort oder beauftragen einen vorher von uns ausgewählten fachkundigen Unterbevollmächtigten.

Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in folgenden Gebieten:

  • GEMA-Gebühren vermeiden: Die GEMA ist als Verwertungsgesellschaft darauf angewiesen, dass urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich wiedergegeben wird. Dies ist oft der entscheidende Punkt einer Auseinandersetzung mit der GEMA und kann von Fall zu Fall unterschiedlich zu bewerten sein. Bei einer ersten Einschätzung sind genaue Kenntnisse des Urheberrechts und der Rechtsprechung unabdingbar.
  • Richtig bei der GEMA anmelden: Die Durchführung einer Veranstaltung oder die Organisation eines Ladengeschäfts sind zeitaufwändig und benötigen Ihre volle Aufmerksamkeit. Da kann der Frage des „Ob“ und „Wie“ einer Anmeldung bei der GEMA schnell ins Hintertreffen geraten. Gerne kümmern wir uns um Ihre Angelegenheit. Wir stellen die notwendigen Fragen und klären im weiteren Verlauf alle Details mit der GEMA. Sie können sich ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, wir kümmern uns um Anmeldung und Abwicklung, sofern dies nötig sein sollte.
  • Richtige Berechnung der GEMA-Gebühren: Auch der GEMA unterlaufen Fehler. Bei der Vielzahl an angebotenen Tarifen und den möglichen Ausnahmen und Besonderheiten kann es vorkommen, dass die GEMA Sie fehlerhaft einordnet und dadurch einen nicht unerheblichen Schaden herbeiführt. Durch eine Schilderung des Sachverhalts können zügige Lösungen gefunden und die Rechnungen überprüft werden. Bei fehlerhaften Berechnungen ist schnelle Hilfe nötig. Diese können wir bieten.
  • Reduzierung der erhaltenen GEMA-Rechnung bei nicht erfolgter Anmeldung: Sollten Sie einen für die GEMA relevanten Sachverhalt nicht vortragen oder bei der GEMA anmelden, kann es schnell teuer werden. Die Rechtsprechung gewährt Inhabern von Urheberrechten und deren Verwertungsgesellschaften (wie also auch der GEMA) einen 100%igen Aufschlag auf die jeweiligen Beträge, sofern eine Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials nicht lizenziert wurde. Das kann schnell sehr teuer werden. In diesen Situationen ist es wichtig, schnell zu handeln.

Für Fragen zum Thema GEMA stehen wir Ihnen unter der Telefonnr.: 0931/22222 zur Verfügung. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an info@steinbock-partner.de oder über unseren Button „Rückruf-Service“ schildern.

Ihre Kanzlei Steinbock & Partner