GEMA Mitgliedschaften

Bei der GEMA als Verwertungsgesellschaft für Musik können Komponisten, Textdichter und Verleger Mitglieder werden, also alle, die bei der Schaffung von Musik dazu gehören. Außerdem sind oft auch Rechtsnachfolger Mitglieder. Rechtsnachfolger schaffen keine eigenen Werke, sondern haben etwa die Rechte an Werken geerbt. Bands können keine Mitglieder werden, sondern nur einzelne Personen. Die GEMA zieht die Lizenzgebühren für Ihre Mitglieder ein, wenn die Nutzung derer Musik erfolgt und schüttet dafür Geld an die Mitglieder aus.

Wann lohnt es sich, Mitglied zu werden?

Nur, wenn die eigene Musik auch von Nutzern konsumiert wird. Auf der Internetseite der GEMA ist dazu ein Rechner zu finden, bei dem Sie mit Schiebereglern schätzen lassen können, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt. Denn es ist wichtig, zu beachten, dass ein Mitgliedschaftsbeitrag zu bezahlen ist! Verschiedene Arten der Musiknutzung können dabei Faktoren sein, dass sich eine Mitgliedschaft auch wirtschaftlich lohnt. Bei der Schätzung auf der GEMA-Website kommt es auf die Anzahl der Liveauftritte, Klicks auf Spotify Premium und YouTube, verkaufte CDs und die Spielzeit in Radio und Fernsehen an. Denn immer, wenn eigene Werke gespielt werden, verdient man daran. Unter Umständen ist es möglich, dass die Ausschüttung der GEMA geringer ist als der gezahlte Mitgliedsbeitrag.

Für Newcomer, die 1990 oder später geboren sind, ist ein Beitritt zur GEMA im Jahr 2020 mit bis zu 150 € Ersparnis verbunden. Dies ist beispielsweise bei der individuellen Berechnung, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt, mit einzuberechnen.

Für Urheber: Mit Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % kostet die einmalige Aufnahmegebühr 107,10 €. Pro Jahr fallen weitere 50 € an.

Für Verleger: Hier beträgt die Aufnahmegebühr mit Mehrwertsteuer 214,20 € und der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei 100 €.

Welche Arten von Mitgliedschaftsformen gibt es?

Insgesamt gibt es bei der GEMA drei Arten von Mitgliedschaften: angeschlossene Mitglieder, außerordentliche und ordentliche Mitglieder. Für die Wahrnehmung der Urheberrechte spielt es keine Rolle, welche Art der Mitgliedschaft man wählt.

Worin unterscheiden sich die Mitgliedschaftsformen?

Nur ordentliche Mitglieder haben die vollen Rechte. Alle drei Mitgliedschaftsformen werden aber in Bezug auf die Ausschüttungen finanziell gleichgestellt! Die außerordentliche Mitgliedschaft bringt erstmal keine zusätzlichen Vorteile, sie ist nur die notwendige Vorstufe zur ordentlichen Mitgliedschaft. Aber auch angeschlossene und außerordentliche Mitglieder sind durch von ihnen gewählte Delegierte auf der Mitgliederversammlung vertreten. Angeschlossene Mitglieder stellen den größten Teil der GEMA-Mitglieder dar. Es gibt davon etwa 60.000. Diese Mitgliedschaft ist am wenigsten kompliziert, weil es keine besonderen Voraussetzungen gibt. Die GEMA nimmt die Rechte an den Werken im gleichen Umfang wahr wie bei den anderen beiden Mitgliedschaftsformen. Hierfür muss man nur den Mitgliedschaftsantrag abschicken und den fälligen Betrag bezahlen.

Die nächste Stufe stellen außerordentliche Mitglieder dar. Diese Mitgliedschaft benötigt eine gesonderte Beantragung, weil zusätzliche Bedingungen zu erfüllen sind. Erfolgt die Aufnahme, gehört man zum Kreis der etwa 6.000 außerordentlichen Mitglieder. Urheber haben fünf ihrer Werke dem Antrag beizulegen und zu erläutern, inwiefern diese verteilungsrelevant sind und sich besonders lohnen. Außerdem kann es eine Prüfung geben, in der der Kandidat sein Können unter Beweis zu stellen hat. Verleger haben ebenfalls darzulegen, dass sich seine Werke besonders lohnen. Auch hat er fünf seiner Werke vorzulegen und nachzuweisen, dass er in einem der letzten fünf Jahre mindestens 2.500 € für seine Werke erwirtschaftet hat.

Am Ende stehen noch die ordentlichen Mitglieder. Hierfür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Die Mitglieder müssen fünf Jahre lang außerordentliche Mitglieder gewesen sein.
  2. Es ist ein bestimmtes finanzielles Aufkommen zu erreichen. Bei Urhebern liegt das im Fünfjahreszeitraum bei mindestens 30.000 € und zusätzlich sind in vier aufeinander folgenden Jahren jeweils mindestens 1.800 € von der GEMA auszuschütten.

Bei Verlegern liegt der Betrag für einen Fünfjahreszeitraum bei 75.000 € und in vier aufeinander folgenden Jahren bei jeweils mindestens 4.500 €. Ordentliche Mitglieder haben die vollen Mitgliedschaftsrechte bei der GEMA. Aktuell gibt es davon etwa 4.100. Sie haben das passive Wahlrecht bei der Mitgliederversammlung und sind dort auch antragsberechtigt. Des Weiteren kommt bei ihnen auch die Alterssicherung der GEMA in Betracht. Sie haben also die umfassendsten Berechtigungen von allen Mitgliedern.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für GEMA-Angelegenheiten

In Fragestellungen zum Bereich GEMA sind wir gerne mit unserem Team GEMA kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

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