Fitnessstudios

Die GEMA ist für Fitnessstudios in Deutschland in der Theorie ein wichtiger Ansprechpartner. Denn viele Fitnessstudios in Deutschland betreiben die Einrichtungen mit Musikwiedergabe. Und überall, wo Musik wiedergegeben wird, ist die GEMA stets in der Nähe.

Aber wie immer im Tarifwirrwar der GEMA stellt sich die Frage, was eigentlich der richtige Tarif ist, wie man vielleicht weitere Kosten umgehen kann und was bei einer Anmeldung zu beachten ist.

Wichtige Grundfrage: Das Geschäftsmodell von Fitnessstudios mit Kursbetrieb

Dabei ist zunächst festzustellen, dass es keine 08/15-Antwort auf die Frage nach dem richtigen Tarif gibt. Welche Anmeldungen an die GEMA erfolgen müssen, hängt insbesondere von den Gegebenheiten vor Ort und dem Konzept des Studios ab.

Typisch sind dabei zwei Geschäftsmodelle. Ein Modell sieht einen gleichbleibenden monatlichen Betrag unter Nutzung des Studios und der entsprechenden Kurse vor. Die zweite generell angewandte Option ist der Verzicht auf bestimmte monatliche Beträge. In diesem Modell zahlen die Kunden nicht für eine generelle Nutzungserlaubnis, sondern beispielsweise gezielt für einen Kurs mit ein- oder mehrmonatiger Dauer beziehungsweise jede einzelne Kurseinheit.

Beide Konzepte sind gleichbedeutend in der betriebswirtschaftlichen Konzeption, für die GEMA sind diese Modelle allerdings grundverschieden zu bewerten.

Welche Tarife bietet die GEMA für Fitnessstudios mit Kursbetrieb an

Wie sich aus der oben genannten Aufzählung ergibt, sind auch hier primär zwei Tarife anwendbar.

Geht man von einem Modell mit starren monatlichen Beiträgen aus, ist neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag die Anzahl der Kursteilnehmer von entscheidender Bedeutung. So wird für jede Kursstunde mit bis zu 10 Teilnehmern je nach monatlichem Mitgliedsbeitrag eine Summe x (beispielsweise 0,50 EUR bei Mitgliedsbeiträgen von bis zu 10,00 EUR) an die GEMA zu zahlen sein. Die Vergütung pro Kursstunde wird dabei höher, je weiter der Mitgliedsbeitrag steigt oder je höher die Anzahl der Teilnehmer ist.

Werden bei entsprechenden Kursen ausschließlich Einzelhonorare vereinbart (wichtig: Hier geht es natürlich nicht unbedingt um die einzelne Kursstunde sondern auch um entsprechende Honorare für einen über einen Monat andauernden Kurs), wird die Vergütung anders berechnet. In diesem Fall werden pro Monat 3,75 % sämtlicher Kursumsätze fällig. Wie immer gibt es auch hier natürlich eine Mindestvergütung, die sich wiederum an der Teilnehmerzahl des jeweiligen Kurses orientiert.

Wichtig in Modell Nummer 2: Der GEMA müssen sämtliche (Brutto-) Einnahmen auch tatsächlich dargelegt werden. Das bedeutet einen durchaus nicht ganz unerheblichen Aufwand für einige Studiobetreiber, die monatlich ihre Einnahmen an die GEMA schicken müssen.

Gibt es eine Höchstgrenze für die GEMA-Vergütung von Fitnessstudios mit Kursmodell?

Ja, die gibt es. Auch für Modell 1 (monatliche Mitgliedsbeiträge) gilt der Grundsatz: 3,75 % der Einnahmen sind die Höchstgrenze. Nimmt also die Vergütung der GEMA mehr als diesen Anteil an den geschäftlichen Einnahmen ein, ist eine Höchstgrenze festgeschrieben. Um sich auf diese berufen zu können, ist auch hier wieder ein Nachweis über die tatsächlichen Umsätze zu führen. Ein entsprechender Antrag ist bei der GEMA zu stellen und muss innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende des vereinbarten Vertragszeitraumes erfolgen. Andernfalls können die Anträge nach Informationen der GEMA nicht mehr bearbeitet werden.

Gibt es sonst noch GEMA-Tarife?

Ja, insbesondere für Fitnessstudios mit freier Trainingsfläche. Hier wird in der Regel kein Kurs durchgeführt. Vielmehr werden die einzelnen Geräte von den Mitgliedern des Fitnessstudios regulär genutzt. Wird hier Hintergrundmusik abgespielt, ist eine Anmeldung an die GEMA notwendig.

Aber Achtung! Werden Fitnessgeräte mit Kopfhöreranschluss genutzt oder haben die Geräte sogar noch einen eingebauten Fernseher, so sind diese gesondert anzugeben und kosten auch extra.

Außerdem gibt es wieder einen anderen Tarif, wenn die Beschallung über Fernseher erfolgt und nicht bloß ein Musikprogramm abgespielt wird.

Fazit: Kompliziert aber nicht undurchdringbar

Wie man erkennen kann, gibt es bei Fitnessstudios und der GEMA viele Kleinigkeiten zu beachten. Je nach Betriebsmodell kann eines der oben genannten Konzepte sinnvoller sein. Gerne gehen wir dies natürlich mit Ihnen durch und beraten Sie zu den Fragen der Anmeldung und den Möglichkeiten, eventuell an der einen oder anderen Stelle Gebühren einzusparen. Hierzu eignet sich insbesondere sog. GEMA-freie Musik.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für GEMA-Angelegenheiten

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