VG Wort

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ist eine Verwertungsgesellschaft für Zweitverwertungsrechte an Sprachwerken. Dadurch werden Abgaben an die Autoren abgeführt, sofern beispielsweise deren Werke durch Kopien vervielfältigt werden. Insgesamt sind über 400.000 Autoren und über 9.500 Verlage bei der VG  Wort registriert. Sie spielt insbesondere bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an der Universität eine große Rolle, da die VG Wort zuständig für die Auszahlung der Vergütung ist.

Ist die VG Wort das Gleiche wie die GEMA oder auch Corint Media?

Grundsätzlich sind sowohl die VG Wort, die GEMA und auch Corint Media Verwertungsgesellschaften. Das bedeutet, dass sie für eine Vielzahl von Berechtigten die Schutzrechte wahrnehmen. Darunter fällt beispielsweise die Ausübung von gesetzlichen Vergütungsansprüchen für Rechtsinhaber.

Jede Verwertungsgesellschaft muss gemäß § 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom Patent- und Markenamt zugelassen werden. Dabei agieren die Verwertungsgesellschaften immer in verschiedenen Bereichen. So vertritt die GEMA Komponisten, die Corint Media dagegen hauptsächlich Presseverlage. Die VG Wort hingegen nimmt die Rechte von Autoren und Verlagen wahr.

Ähnlich wie die anderen Verwertungsgesellschaften agiert die VG Wort mit einem Gemeinschaftszweck, der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten. Dies bedeutet, dass sie keinen Gewinn macht und alle Einnahmen direkt an die Rechtsinhaber weiterleitet. Abgezogen werden davon nur Verwaltungsgebühren.

Wie kann ich als Autor einer Publikation Geld von der VG Wort bekommen?

Damit Sie als Autor einer wissenschaftlichen Publikation Geld von VG Wort erhalten können, müssen Sie einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Damit werden die Rechte des Urhebers durch die Verwertungsgesellschaft geltend gemacht. Darüber hinaus müssen Sie eine Meldung über die bestehenden Werke einreichen. Wie viel Geld Sie letztendlich erhalten, hängt beispielsweise davon ab, ob es bei dem Werk nur zu einer digitalen Nutzung kommt oder es auch gedruckt verbreitet wird. Gleichzeitig bemessen sich die Vergütungszahlungen nach den Richtlinien der Verteilungspläne. Diese werden durch den Verwaltungsrat festgelegt.

Anbei finden Sie ein Merkblatt. In diesem erfahren Sie alles, was wichtig für die VG Wort ist.

Muss ich das Geld mit dem Verlag teilen?

Grundsätzlich haben Sie als Autor und Urheber eines wissenschaftlichen Werkes einen Anspruch auf Vergütung. Der Bundesgerichtshof stellte dabei 2016 in einem Urteil fest, dass die Autoren das Geld nicht mit dem Verlag teilen müssen. Bis zu der Entscheidung wurde der veröffentlichende Verlag mit 50 Prozent an den Ausschüttungen beteiligt.

Wie werden die Ausschüttungen der VG Wort umsatzsteuerlich behandelt?

Grundsätzlich unterliegen die Tantiemen, wie die ausgeschütteten Gelder der VG auch genannt werden, der Umsatzbesteuerung. Demnach ist ein Steuersatz von 7 Prozent darauf anzuwenden und muss vom jeweiligen Autor/Verlag an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings unterliegen Ausschüttungen, die auf gesetzlichen Vergütungsansprüchen basieren, nicht mehr der Umsatzsteuer, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Darunter fallen beispielsweise wissenschaftliche Veröffentlichen.

Anders hingegen ist es bei sogenannten „anderen gesetzlichen Vergütungsansprüchen“. Diese entstammen den Bereichen der öffentlichen Wiedergabe von Hörfunk oder Fernsehen und müssen im Rahmen der Umsatzsteuer versteuert werden.

Was ist die „digitale Lizenz in Unternehmen“ der VG Wort?

Um bestimmte Textquellen zu vervielfältigen und verbreiten zu können, bietet die VG Wort in Kooperation mit der RightsDirect eine Lizenz an. Dadurch können deutsche Unternehmen aber auch Behörden oder Institutionen bestimmte Fachtexte verbreiten, indem beispielsweise Fotokopien erstellt werden. Darüber hinaus können digitale Inhalte in Projektdatenbanken oder Netzlaufwerken gespeichert werden.

Eine solche Lizenzierung ist insbesondere dann wichtig, sofern Mitarbeiter eines Unternehmens zusammenarbeiten und bestimmte Werke austauschen wollen. Gleichzeitig ist sie aber auch für Fachmedien von großer Bedeutung, wenn diese miteinander kooperieren.

Die Lizenz macht es dadurch einfacher, da nicht jede individuelle Nutzung dafür sorgt, dass Sie Urheberrechte von einzelnen Personen einholen müssen. Durch eine solche Lizenz können Unternehmen sich daher maßgeblich den digitalen Arbeitsalltag erleichtern.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte rund um das Thema VG Wort

Insbesondere rund um das Urheberrecht tauchen oftmals viele Fragestellungen auf. Dabei geht es häufig darum wann man einen Anspruch auf Vergütung hat. Gleichzeitig ist es für Unternehmen nicht immer leicht den Vorgaben der VG Wort gerecht zu werden.

Unser Team für Verwertungsgesellschaften kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückblicken. Wir beraten Sie umfassend zu Wahrnehmungsverträgen und möglichen Ansprüchen. Gleichzeitig können Wir Sie als Unternehmen aufklären, ob Sie möglicherweise eine Lizenz benötigen und wann diese auch vermieden werden kann.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch.

rechtsanwalt domenic ipta
Domenic Ipta Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de