Tarife – GEMA

Die GEMA berechnet die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützter Musik anhand von ihr erarbeiteter Tarife. Die Tarife sind im Ergebnis selbst gestaltete Zahlungsvorgaben, die im Grundsatz nach Art des Unternehmens, der Art und Weise der Wiedergabe und dem Veranstaltungscharakter differenziert. Hinzu kommen einige weitere Aspekte, die nunmehr näher beleuchtet werden sollen.

Was sagt mein Unternehmen über den GEMA Tarif aus?

Die Art des Unternehmens ist von erheblicher Bedeutung für die Tarifbestimmung der GEMA. So ist ein Modegeschäft im Einzelhandel für die GEMA anders zu behandeln als eine Kneipe oder ein Fitnessstudio. Dabei können jedoch, je nach Konzept des Unternehmens, auch mehrere Tarife notwendig sein, um alle von Ihnen geplanten Wiedergaben abzudecken.

Hierzu ein Beispiel:

Der Betreiber eines Fitnessstudios hat in seinem Eingangsbereich einen Barbetrieb, der vom Rest des Betriebs abgetrennt ist. Gleichzeitig ist der Trainingsbereich lediglich mit Kraft-Geräten ausgestattet. Die Beschallung des Trainingsbereichs sowie des Barbereichs erfolgt durch Internetradio. Durch die bauliche Trennung und den unterschiedlichen Zweck sind für Barbereich und Trainingsbereich eigene Tarife abzuschließen.

Dabei hat selbst die GEMA Probleme damit, die korrekten Unternehmensstrukturen zu erkennen und die Situation richtig zu bewerten.

Dazu ein Beispiel aus der Rechtsprechung vom LG Mannheim vom 28.11.2008: In diesem Rechtsstreit setzte sich das erkennende Gericht mit der Frage auseinander, ob eine Musikkneipe mit einem DJ-Pult und einer Tanzfläche von 4 m² bei sonst mit Tischen und Stühlen ausgestatteten Fläche nach dem Tarif der GEMA für Diskotheken zu beurteilen und lizenzieren sei. Der Kundenberater der GEMA hatte dabei festgestellt, dass einige Gäste sich während der Anwesenheit bewegten und auch die Räume zwischen den Tischen nutzten, um zu tanzen.

Das erkennende Gericht hat der GEMA bei der Einordnung der Kneipe als Diskothek widersprochen. Der Veranstaltungscharakter sei nicht mit seinem Hauptzweck darauf ausgerichtet gewesen, Menschen zum Tanzen anzuregen. Vielmehr war dies lediglich ein Nebenzweck, der nicht mit den Voraussetzungen einer Diskothek übereinstimme. Die Rechtsprechung hat dabei längst noch nicht alle relevanten Konstellationen entschieden. Häufig ist der erste Anhaltspunkt die Einordnung der GEMA und die Überprüfung der Forderung anhand der Vielzahl möglicher Tarife. Wie Sie an dem vorstehenden Beispiel jedoch erkennen können, sind die Gerichte durchaus zu entsprechenden Entscheidungen zu Gunsten der Unternehmer bereit. Letztlich hängt der Tarif stets von dem jeweiligen Unternehmenskonzept ab.

Worüber entscheidet die Art und Weise, wie in meinem Unternehmen Musik wiedergegeben wird?

Der zweite entscheidende Faktor für die Bestimmung des jeweiligen Tarifs ist die Art der Wiedergabe. So macht es einen nicht unerheblichen Unterschied, ob die Musik über ein Radio/eine CD wiedergegeben, oder durch eine Band live gespielt wird. Auch das Medium ist von entscheidender Bedeutung. Eine Wiedergabe über eine Original-CD ist dabei in der Regel kostengünstiger als eine Wiedergabe über Internetradio. Da Radioprogramme ebenfalls urheberrechtlichen Schutz genießen, ist für diese eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt regelmäßig über die GEMA. Auch die Wiedergabe von Fernsehprogrammen ist einerseits GEMA-pflichtig, führt andererseits aber auch zu Gebühren weiterer Verwertungsgesellschaften.

Wann und warum soll ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen?

Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann zu jedem Zeitpunkt der unternehmerischen Tätigkeit sinnvoll sein. Üblich ist eine Beratung regelmäßig, wenn die GEMA bereits Zahlungen angemahnt oder sogar bereits die für sie zuständigen Rechtsanwälte mit dem Beitreiben der Forderung beauftragt hat.

Auch zu diesem Zeitpunkt können wir Ihnen selbstverständlich weiterhelfen. Aber auch präventiv kann die Kanzlei Steinbock & Partner für Sie tätig werden. Als mit der Angelegenheit befassten Rechtsanwälte können wir Ihnen bei der Anmeldung von Veranstaltungen und Betrieben bei der GEMA ebenso helfen wie bei einer Nachmeldung oder der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten als GEMA-pflichtige Wiedergabe von Musik eingeschätzt werden kann.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit den Tarifen der GEMA stehen Ihnen die Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellten der Kanzlei Steinbock & Partner gerne zur Verfügung.

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