Wie funktioniert dieses Verteilungsverfahren?
Zunächst erfolgt das Aufteilen der Veranstaltungen nach der Höhe der Einnahmen in zwölf Segmente.
Segment | Inkasso |
1 | Zuordnung des Inkassos zu der einzelnen Veranstaltung ist nicht möglich |
2 | Bis 50,00 € |
3 | 50,01 € bis 100,00 € |
4 | 100,01 € bis 150,00 € |
5 | 150,01 € bis 200,00 € |
6 | 200,01 € bis 250,00 € |
7 | 250,01 € bis 350,00 € |
8 | 350,01 € bis 500,00 € |
9 | 500,01 € bis 1.000,00 € |
10 | 1.000,01 € bis 5.000,00 € |
11 | 5.000,01 € bis 10.000,00 € |
12 | 10.000 € oder mehr |
Je nach Segment wird Veranstaltungen aus den Segmenten eins bis acht dann ein bestimmter Punktwert zugeteilt. Dieser ist umso höher, je größer das Segment ist. Weiterer Faktor, der in die Berechnung des Ausschüttungsbetrages mit einfließt, ist die Anzahl der gespielten Werke. Für Veranstaltungen, die 500,01 € oder mehr einbringen, kann es nochmal einen Zuschlag in Höhe von 20 % geben. Dies hängt davon ab, aus welcher Sparte die Veranstaltung stammt. Hier gibt es einerseits Liveveranstaltungen aus der Unterhaltungs- und Tanzmusik (U-Sparte), Liveaufführungen mit Direktverrechnung (UD-Sparte) und andererseits die öffentliche Wiedergabe von Unterhaltungsmusik mit mechanischen Vorrichtungen (M-Sparte), also das einfache Abspielen von Musik.
Was sind Vorteile an dem INKA-Verfahren?
Im Vergleich zum vorher angewandten Verteilungsverfahren PRO ist das INKA-Verfahren fairer für Künstler. Daher erfolgte der Beschluss auf der Mitgliederversammlung im Jahr 2012 auch mit drei Vierteln der Stimmen. Denn im Gegensatz zu vorher zählen nicht nur die Anzahl der gespielten Werke, sondern auch die auf einer Veranstaltung damit erzielten Einnahmen. Je mehr also eine Veranstaltung einbringt, desto stärker wird der jeweilige Urheber daran beteiligt.
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