Facebookwerbung – GEMA

Häufig erreichen uns Anfragen von Mandanten zur Informationsgewinnung der GEMA in Bezug auf gestellte Rechnungen. Das Anmelden eines geplanten Events ist aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgt, Das Event wird jedoch beworben, findet aber wegen fehlendem Interesse von Reservierungen oder zahlenden Gästen nicht statt. Ein entsprechendes Bekanntgeben erfolgte nicht und ein paar Monate später flattert eine GEMA-Rechnung ins Haus.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen erläutern, wie es möglich ist, sich vor derartigen bösen Überraschungen zu schützen und welche Optionen bestehen, trotz teilweise erheblicher Nachzahlungsverlangen, eine vernünftige Lösung zu erzielen.

Wie kommt die GEMA auf mein Event?

Die GEMA mag zwar wie ein altes Relikt wirken, ist jedoch technisch relativ gut aufgestellt. So nutzt die GEMA nach unserem Kenntnisstand Facebook und andere sozialen Medien, um sich über geplante oder durchgeführte Veranstaltungen zu informieren. Hier wird sich primär auf Veranstaltungen konzentriert, die bislang noch nicht bei der GEMA angemeldet wurden. Findet die GEMA solche Events, kann es schnell teuer werden (siehe Kontrollkosten). Dabei macht sich die GEMA Ihren Wunsch nach großer Aufmerksamkeit zunutze, um selbst möglichst wenig Aufwand zu haben.

So reichte für erste Nachforderungen der GEMA bereits die Benennung einer Veranstaltung aus. Die GEMA geht hier nach einem enormen Schema F vor, sodass hier Fehler nicht auszuschließen sind. Falls Ihnen noch keine Post von der GEMA vorliegt, lohnt sich in jedem Fall die genaue Dokumentation des entsprechenden Events. Dabei sind neben dem Veranstaltungsort auch die musikalische Untermalung, der Eintrittspreis oder die Anzahl der Gäste von entscheidender Bedeutung, um später Ansprüchen entgegentreten zu können.

Darf die GEMA bei Facebook nach mir recherchieren?

Der GEMA stehen grundsätzlich alle legalen Mittel zur Verfügung. Beim öffentlichen Bewerben eines Events, steht diese Werbung selbstverständlich auch der GEMA offen. Natürlich ist eine Werbung keine durchgeführte Veranstaltung. Die GEMA darf jedoch im ersten Moment diese Anhaltspunkte bei nicht angemeldeten Events zu Hilfe nehmen, um mögliche Ansprüche zu verfolgen. Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit bereits vorzusorgen. Sollen Events nicht öffentlich, sondern lediglich für einen zuvor festgelegten Personenkreis zugänglich sein (private Feiern u. ä.), ist Werbung auf öffentlichen Plattformen zu vermeiden. Andernfalls wird der Argumentationsaufwand für eine Abwehr der GEMA-Forderung ungleich höher.

Auch sollte es – beispielsweise bei Hotels – vermieden werden, ungenaue Angaben zu möglichen Räumlichkeiten zu machen oder für Gäste nicht zugängliche Orte zu bewerben. Ein Internetauftritt kann zwar eine erhebliche Hilfe sein, wirkt aber teilweise durchaus gegenteilig.

Post von der GEMA wegen einer in Facebook beworbenen Veranstaltung: Was kann ich tun?

Sollte die GEMA über ihre Recherchen entsprechende Ergebnisse erzielen, erhalten Sie einen typischen Brief. Hierin wird Ihnen erläutert, Sie hätten ohne zuvor eine Lizenz einzuholen urheberrechtlich geschützte Musik wiedergegeben. Dann folgt in der Regel die Aufstellung einer Vielzahl von Veranstaltungen. Für jede Veranstaltung wird eine separate Abrechnung vorgenommen. Erst zuletzt erkennen Sie, welche Summe die GEMA insgesamt von Ihnen fordert. Nun haben Sie die Option bei entsprechender Vorarbeit schnell zu handeln. Sämtliche angegebenen Daten können überprüft und jedes einzelne Event einzeln überprüft werden. Gibt es Abweichungen von der ursprünglich beworbenen zur tatsächlich erfolgten Veranstaltung, wird eine Rechnung regelmäßig fehlerhaft sein. Hier gilt im Grundsatz: Gezahlt werden muss, wenn Musik öffentlich wiedergegeben wurde.

Fällt das Event also aus, ist keinesfalls eine Wiedergabe gegeben. Dies muss gegenüber der GEMA geltend gemacht und – im Zweifel – bewiesen werden. Diese Posten sind zügig zu streichen. Schwieriger ist es, wenn eine Veranstaltung zwar stattgefunden hat, die Art und Weise jedoch kurzfristig geändert wurde. Sollte beispielsweise ursprünglich eine Liveband auftreten, spielte aber tatsächlich ein DJ, ist dies laut GEMA-Tarifen unterschiedlich zu bewerten. Auch bei der Lautstärke der Musik gibt es Unterschiede. Die Definitionen der GEMA sind dabei quasi nicht vorhanden. So tut sich selbst die GEMA schwer damit, eine „Veranstaltung mit Tanz“ zu erkennen. Selbst wenn das Event wie geplant stattfand, sind Fehler der GEMA nicht auszuschließen. Zum Beispiel ist es möglich, das Läden zu groß bemessen sind, falsche Eintrittspreise angenommen oder eine Minderung nicht berücksichtigt wurde.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für GEMA-Angelegenheiten

In Fragestellungen zum Bereich GEMA sind wir gerne mit unserem Team GEMA kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

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