Krankenhaus GEMA

Wenn Radio oder Fernsehen auf die Krankenzimmer weitergeleitet werden und die Patienten dies dort nutzen können oder Musik auf Veranstaltungen wie Reha-Kursen vorkommt, sind auch Gebühren möglich. Es kommt bei der GEMA darauf an, ob die Musik im Radio oder das Fernsehen öffentlich gespielt werden. Die Frage ist, ob das in einem Krankenhaus mit seinen Zimmern, in denen Patienten diese Medien empfangen und nutzen können, der Fall ist. Läuft in einer Arztpraxis Musik, fällt dafür kein kostenpflichtiger Vertrag mit der GEMA an.

Der Unterschied zwischen einzelnen Krankenzimmern und den Räumen einer Arztpraxis ist der folgende:

Im Krankenhaus findet eine sogenannte „Kabelweiterleitung“ statt. Das heißt, durch das Krankenhaus werden Hörfunk und Fernsehen zur gleichen Zeit und ohne Veränderungen in die Zimmer weitergeleitet, wo sie dann den Patienten zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu einer Praxis, wo das Praxisteam meist einen Radiosender auswählt und laufen lässt, findet in einem Krankenhaus für die Musik eine Zweitverwertung statt. Dafür fallen Gebühren bei der GEMA an. Von dieser Weiterleitung profitieren dann letztendlich die Urheber und Sender, die die Gelder der GEMA erhalten. Mehr zu den Gebühren in Arztpraxen erfahren Sie unserem Beitrag „Arztpraxen- GEMA“.

Wer ist für die Zahlung der Gebühren zuständig?

Diese Pflicht obliegt dem Krankenhaus. Dieses wiederum kann aber Gebühren von den Patienten für die Nutzung dieser „zusätzlichen Serviceleistungen“ verlangen. Hierbei ist zu beachten, dass das Krankenhaus dann 10 Prozent mehr an die GEMA zu zahlen hat.

Wie berechnen sich diese Gebühren? Wie hoch fallen sie aus?

Wie so häufig hat die GEMA auch für Krankenhäuser verschiedene Tarife im Angebot. Es ist möglich – pro Zimmer – jährlich (4,05 € pro Zimmer), vierteljährlich (1,11 € pro Zimmer) oder monatlich (0,41 € pro Zimmer) zu zahlen. Hinzu kommen noch 7 % Mehrwertsteuer. Damit gibt es also keine Gesamttarife, die ein ganzes Krankenhaus insgesamt unabhängig von seiner Größe abdecken kann. Es kommt auf die genaue Zimmerzahl an. Teurer kann es werden, wenn der Vertrag mit der GEMA nachträglich geschlossen werden soll. Nur wenn die Einwilligung der GEMA vor der Weiterleitung vorliegt, gelten die oben genannten Tarife. Ansonsten drohen neben Nachzahlungen für die bereits genutzte Zeit höhere Strafen, sogenannte Kontrollkosten. Daher sollte ein Krankenhaus nicht darauf spekulieren, dass die GEMA davon nichts mitbekommt.

Darf das Krankenhaus das Bereitstellen von Fernsehen und Radio in den Krankenzimmern gesondert abrechnen, um die GEMA-Gebühren auf die Patienten umzulegen?

Ja, das ist möglich. Hierbei ist für das Krankenhaus noch zu beachten, dass die Gebühren, die an die GEMA zu zahlen sind, dann nochmal um 10 % steigen. Hintergrund hierbei ist, dass das Krankenhaus Fernsehen und Rundfunk nicht nur weiterleitet, sondern auch noch kommerziell verwendet und eben nicht nur frei zur Verfügung stellt.

Sind die Gebühren auch zu vermeiden?

Grundsätzlich vermutet man, dass die GEMA die Rechte von Musik, die im Radio und im Fernsehen auftaucht, verwaltet. Das liegt daran, dass mittlerweile fast alle Künstler ihre Urheberrechte an die GEMA abtreten. Diese treibt dafür die Gebühren ein, die anfallen, wenn Musik der von ihr vertretenen Künstler öffentlich gespielt wird.

Daher ist explizit GEMA-freies Radio oder GEMA-freies Fernsehen zu spielen. Allerdings ist zu beachten, dass, egal ob bei der GEMA oder nicht, jemand die Urheberrechte der Werke hat. Sie haben daher immer zuerst abzuklären, ob und in welcher Höhe stattdessen Gebühren anfallen. Das ist deutlich aufwendiger und nicht unbedingt günstiger. Zusätzlich erhalten Sie damit auch keine oder fast keine Lieder, die man aus den Charts kennt.

Für weitere Fragen zum Thema GEMA gelangen Sie hier zu unserem GEMA A-Z.

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