Kontrollkosten

Was sind Kontrollkosten? Wann fallen sie an?

Kontrollkosten sind Kosten, die bei ungenehmigter Verwendung von Musik aus dem GEMA-Repertoire anfallen. Genauer gesagt, können sie entstehen, wenn die Musiknutzung nicht, nicht rechtzeitig oder vorsätzlich falsch bei der GEMA angemeldet wird. Die GEMA ist berechtigt, bis zu 100 % mehr als die gewöhnlichen Gebühren zu verlangen, wenn Musik öffentlich ohne Genehmigung gespielt wird und sie davon erfährt. Diese Kontrollkosten sind somit eine Form des Schadensersatzes.

Wie werden diese Kosten gerechtfertigt?

Begründet – und auch von Gerichten als rechtmäßig bestätigt – werden diese höheren Kosten dadurch, dass die GEMA zusätzliche Ressourcen zur Überwachung aufwenden muss, wenn man das öffentliche Spielen von Musik nicht anmeldet und auch dafür bezahlt. Und es ist gerade gerecht, wenn diese zusätzlichen Kosten derjenige trägt, der die Kosten zu umgehen versucht und damit erst den Zusatzaufwand notwendig macht.

Fraglich ist nur, ob die Zusatzkosten in einer Höhe von 100 % dafür gerechtfertigt sind oder ob nicht deutlich geringere Summen als Schadensersatz für den zusätzlichen Überwachungsaufwand genügen. Das ist jedoch noch der aktuelle Stand der Rechtsprechung und deswegen ist auch mit bis zu 100 % Kontrollkosten zu rechnen.

Wie sind die Kosten zu vermeiden oder zu mindern?

Diese Kosten sind zu vermeiden, indem Sie vorab die GEMA kontaktieren und mit ihr einen Vertrag für die jeweilige Musiknutzung abschließen. Dann ist im Gegenzug für die Genehmigung der fällige Preis zu zahlen. Die Kontrollkosten können schließlich nicht anfallen, wenn alles ordentlich und mit Genehmigung verlief. Bei einer Verspätung verlangt die GEMA eine Nachzahlung für bereits erfolgte unerlaubte Musiknutzung sowie zusätzlich Kontrollkosten. Eine weitere Option ist, sich mit der GEMA auf einen Vergleich zu einigen. Je nach den Umständen sind dann etwa nur 50 % der Kontrollkosten zu bezahlen. Dafür sollten Sie sich Gründe für die GEMA überlegen, wieso das Einholen einer Genehmigung nicht einzuhalten war. Teurer wird es aber in fast jedem Fall. Außerdem ist zu versuchen, gerichtlich gegen die von der GEMA auferlegten Kosten vorzugehen. Hier stehen die Chancen aber von Anfang an schlecht, weil die Gerichte die Zulässigkeit der Kontrollkosten in Höhe von 100 % bestätigt haben. Möglich ist aber, dass sich die Rechtsprechung in Zukunft ändert und nur noch niedrigere Kontrollkosten als verhältnismäßig erachtet.

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