Corint Media – Leistungsschutz für Presse und Journalisten

Die Corint Media GmbH ist eine europäische Verwertungsgesellschaft der privaten Medienindustrie. Sie nimmt das Leistungsschutzrecht für zahlreiche Presseverleger, aber auch nahezu alle deutschen und mehrere internationale private Fernseh- und Radiosender wahr. Das Unternehmen, das früher VG Media hieß, wurde 1997 vom deutschen Patent- und Markenamt als Verwertungsgesellschaft zugelassen. Heute hält es mit 34.000 Vertragspartnern einen Lizenzvertrag.

Was ist Corint Media – dasselbe wie GEMA?

Grundsätzlich sind sowohl die GEMA als auch Corint Media Verwertungsgesellschaften. Sie verwahren treuhänderisch Rechte des geistigen Eigentums wie zum Beispiel das Urheberrecht oder Leistungsschutzrechte für eine große Anzahl von Inhabern. Allerdings ist die GEMA eine weltweit agierende Autorengesellschaft für die Werke aus der Musik. Corint Media hingegen schützt insbesondere das Leistungsrecht für Presseverleger. So gesehen ist sie eine „Gema für Verlage„. Beide Gesellschaften funktionieren allerdings dahingehend gleich, dass man die Nutzungsrechte gegen eine Nutzungsgebühr von der GEMA bzw. Corint Media erwerben kann.

Wie ist das Verhältnis der Corint Media zur VG Wort, welche (nicht nur) viele wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten kennen?

Auch die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, welche zentral die Vergütung von Zweitverwertungsrechten von Texten verwaltet. Sie ähnelt dabei Corint Media, nur dass sie nicht für Presseverleger agiert. Zweck der VG Wort ist es, eine angemessene Vergütung für Autoren sicherzustellen. Insbesondere dann, wenn es zur Verbreitung von Texten kommt. Sie übernimmt daher treuhänderisch die Urheberrechte der Autoren und verwahrt somit die Rechte einzelner Personen. Jede der Verwertungsgesellschaften agiert somit in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich.

Besonders wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität treten mit der VG Wort in Kontakt, da diese zuständig für die Auszahlung von Vergütungen ist, sofern wissenschaftliche Werke veröffentlicht werden. Heutzutage steht den Autoren wissenschaftlicher Schriften diese Vergütung ganz alleine zu. Dies war allerdings nicht immer der Fall. Bis zu einem Urteil vom Bundesgerichtshof 2016 wurde der veröffentlichende Verlag mit 50 Prozent an den Ausschüttungen beteiligt.

Um was geht es in der EU-Richtlinie zu den Leistungsschutzrechten?

In der EU-Richtlinie zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ ging es insbesondere darum das Urheberrecht in den Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Denn das Internet spielt für urheberrechtlich geschützte Inhalte eine immer größere Rolle. Die Richtlinie wiederum hatte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten diese in nationales Recht umsetzen mussten. Dementsprechend kam es dieses Jahr hierzulande dazu, dass ein neues Leistungsschutzrecht beschlossen wurde.

Durch die Reform soll der Schutzbereich für Presseverleger und dessen Grenzen genauer definiert werden. Darüber hinaus beinhaltet das neue deutsche Urheberrecht ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser. Diese sollen finanziell beteiligt werden, sofern externe Plattformen Presseinhalte nutzen und zur Verfügung stellen.

Wer sind die großen betroffenen Unternehmen?

Die Urheberrechtsnovelle hatte insbesondere für große Unternehmen starke Folgen. So forderte Corint Media von Facebook 190 Millionen Euro für die Nutzung von Presseinhalten. Damit reagierte die Verwertungsgesellschaft auf die starke Nutzung von Presseinhalten in den Facebookdiensten des US-Konzerns Meta, wie der Facebook-Konzern heute heißt.

Ähnlich erging es Google, dem Corint Media einen Lizenzvertrag vorgelegt hatte. Die Verwertungsgesellschaft hatte für das Jahr 2022 einen Betrag über 420 Millionen Euro von dem Suchmaschinenunternehmen gefordert. Dabei berief sich Corint Media auf die kommerziellen Aspekte, die bei Google im Vordergrund stehen würden. Google lehnte den Vertrag mit der Begründung ab „Corint ignoriert, dass Google erheblichen Mehrwert für Verlage schafft und keine nennenswerten Einnahmen mit Nachrichteninhalten erzielt“.
Die beiden Unternehmen dürften allerdings nicht die letzten großen Internetunternehmen sein, von denen Corint Media einen dreistelligen Millionenbetrag fordert. Betreffen könnte es auch andere Suchmaschinenbetreiber oder soziale Netzwerke.

Geht es nur um die „Großen“ oder muss jetzt dann jeder, der zum Beispiel einen Artikel zitiert, solche Abgaben leisten?

Nein. Denn gemäß § 87g Absatz 2 UrhG umfassen die Rechte des Presseverlegers nicht:

1. Die Nutzung der in einer Presseveröffentlichung enthaltene Tatsache.

2. Die private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveröffentlichung.

3. Das Setzen von Hyperlinks auf eine Presseveröffentlichung.

4. Die Nutzung einzelner Wörter oder kurze Auszüge aus einer Pressveröffentlichung.

Dementsprechend sollen nur jene zur Kasse gebeten werden, die ein finanzielles Interesse an der Nutzung von Inhalten haben.

Wie werden die Einnahmen verteilt? Wenn ich selbst Autor/Journalist bin, bekomme ich dann Geld?

Grundsätzlich hat Corint Media keinen nennenswerten Einnahmen, außer die eingenommenen Gebühren. Dies hängt damit zusammen, dass die Verwertungsgesellschaften einen Gemeinschaftszweck, die Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten, haben. Demzufolge werden alle eingenommene Gebühren an die vertretenen Rechteinhaber, sprich die Verlage, ausgeschüttet. Abgezogen werden nur Verwaltungsgebühren, die für Corint Media anfallen.
Grundsätzlich werden die Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht mittlerweile nach Töpfen verteilt. Dabei stellen zwei Töpfe die Online-Reichweite und zwei Töpfe die Systematik aus verkaufter Auflage und Einzelverkaufspreis dar. Nach dem alten Verteilsystem hätten insbesondere klickstarke Angebot profitiert. Heute wird nur noch die Hälfte nach Klicks verteilt.

Nun spielen auch Einzelverkaufspreise wieder eine größere Rolle. Dies dürfte sich dann auch insbesondere für Journalisten auszahlen, die in weniger klickstarken Unternehmen angestellt sind. Denn die Ausschüttung dürfte direkt an sie weitergegeben werden. Eine direkte Auszahlung für die Autoren erfolgt allerdings durch die VG Wort.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte rund um das Thema Corint Media

Insbesondere rund um das Urheberrecht tauchen oftmals viele Fragestellungen auf. Dabei geht es häufig darum, wann man einen Anspruch auf Vergütung hat. Da das Thema sehr aktuell ist, ist ein Durchblick zum Leistungsschutz für Presse und Journalisten nur möglich, sofern man sich eingehend mit der Thematik beschäftigt.

Unser Team für GEMA-Angelegenheiten kann dabei auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückblicken. Wir beraten Sie umfassend zu Wahrnehmungsverträgen und möglichen Ansprüchen.

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