GEMA oder doch GEZ?

GEMA oder GEZUns erreicht häufig die Frage, ob neben der „GEZ“ auch Kosten für die GEMA abzuführen sind beziehungsweise aus welchen Gründen Unternehmer auch von der GEMA Post erhalten, obwohl die Rundfunkgebühren bereits gezahlt werden.

Der Unterschied liegt an verschiedenen Aufgabenbereichen:

Die GEMA – kurz für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist eine Lizenz-Verwertungsgesellschaft. In dieser Funktion ist die GEMA dafür zuständig, sich um die Lizenzierung öffentlich wiedergegebener und urheberrechtlich geschützter Musikwerke zu kümmern. Die GEMA wird auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes tätig und setzt zivilrechtliche Forderungen von Künstlern durch.

Dabei setzt die GEMA auf die unregelmäßige Überprüfung durch Kundenberater. Auf der Basis der getätigten Angaben durch den jeweiligen Nutzer oder dieser Kundenberater erstellt die GEMA aus der Vielzahl von existierenden Tarifen einen entsprechenden Vertragsentwurf. Die entsprechenden Zahlungen können von wenigen Euro pro Monat bis hin zu hohen dreistelligen Summen reichen. Auch für Einzelveranstaltungen hat die GEMA entsprechende Tarife (beispielsweise Live-Konzerte oder Filmvorführungen). Hier erfahren Sie mehr zu den entsprechenden Tarifen.

Dagegen wird der Rundfunkbeitrag durch eine Behörde eingezogen und stellt eine öffentlich-rechtliche Abgabe dar. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Beitrags-Service findet sich im Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV). Dieser enthält diverse Rechtsgrundlagen von der Höhe der Beitragspflicht bis hin zu Befreiungsmöglichkeiten und den Voraussetzungen für eine Zahlung.

Die monatlichen Zahlungen sind im Rahmen des Rundfunkbeitrags seit einigen Jahren vollständig festgelegt und werden nicht mehr nach der Anzahl der vorhandenen Geräte bemessen. Auch hierin liegt also ein erheblicher Unterschied zwischen der GEMA und der „GEZ“.

Auch der Zweck des Rundfunkbeitrags ist ein anderer. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe für die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Beiträge sind also unabhängig von etwaigen Ansprüchen der Urheber zu erfüllen.

Ein Verwechseln der GEMA mit der „GEZ“ ist nicht ungewöhnlich, aber vermeidbar. Um die Kosten und mögliche Einspar-Potenziale zu erörtern, können wir von der Kanzlei Steinbock & Partner Ihnen jederzeit helfen. Für einen entsprechenden Termin können Sie uns hier erreichen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für GEMA

In GEMA Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team GEMA kompetent an Ihrer Seite.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.