Warum gibt es die GEMA?

Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften sind ganz spezielle Rechtskonstrukte. Sie ist, im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag (früher GEZ), keine staatliche Instanz und kann sich keine eigenen Titel schaffen. Dennoch erscheint sie für viele unserer Mandanten und andere Veranstalter, ebenso wie für die Künstler, sehr autoritär und undurchsichtig. Grundlage für das Handeln der GEMA sind selbstverständlich Gesetze. Sie macht die Verwertungsrechte der Urheber geltend und ist damit eine „Verwertungsgesellschaft“. Deren Recht regelt das VVG. Hierin steht, was die GEMA darf und welche Voraussetzungen sie dafür zu erfüllen hat. Unweigerlich stellt sich die Frage: Warum braucht es ein Konstrukt wie die GEMA überhaupt und welche Vorteile haben Veranstalter und Künstler davon, eine Verwertungsgesellschaft als Ansprechpartner zu haben?

Warum gibt es Verwertungsgesellschaften?

Diese Frage lässt sich anhand einer Kosten-/Nutzen-Rechnung aufzeigen. Jeder Urheber hat primär das alleinige Recht daran, sein Urheberrecht zu monetarisieren und zu nutzen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und kann nicht an Dritte verkauft werden. Durch Verletzung des Urheberrechts, durch beispielsweise die Verbreitung eines Musikstücks ohne Lizenz, steht dem Urheber per Gesetz ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser Schadensersatzanspruch ist natürlich nur durchzusetzen, wenn der Urheber die Rechtsverletzung beweisen kann.

Müsste jeder Urheber selbständig und ohne Hilfe Dritter seine eigenen Rechte geltend machen, entstünde eine Situation, in welcher der Urheber selbst kaum noch die Option einer korrekten Durchsetzung seiner Ansprüche hätte. Ein Urheber von Musik wird im absoluten Regelfall alleine nicht nachweisen können, dass ein Veranstalter seine Musik abspielte. In einem gerichtlichen Prozess könnte nur mit hohem persönlichem Aufwand ein Verstoß nachgewiesen werden. Ansprüche aus Lizenzbeträgen, die gerade auch in Krisenzeiten für die Künstler von erheblicher Bedeutung sein können.

Hier kommen die Verwertungsgesellschaften ins Spiel:

Gesellschaften wie die GEMA helfen den Künstlern dabei, entsprechende Forderungen für sie durchzusetzen. Sie können der GEMA die Option einräumen, Lizenzforderungen gegenüber Dritten geltend zu machen und dadurch eigene Ansprüche vereinfacht zu erreichen.

Welche Vorteile habe ich als Veranstalter davon?

Falls das System korrekt funktioniert, profitieren beide Seiten davon. Die Künstler erhalten regelmäßige Zahlungseingänge durch die geltend gemachten Lizenzforderungen. Während Veranstalter einen einheitlichen Ansprechpartner für einen Großteil der in Deutschland populären Musik erhält. Auch der Veranstalter hat sich nicht mit einer Vielzahl von Stellen herumzuschlagen und jeden Urheber einzeln ausfindig zu machen. Vielmehr hat der Veranstalter die Option sich im Zweifel darauf zu verlassen, dass der einheitliche Tarif die üblicherweise gespielten Urheber abdeckt.

In der Regel können so erhebliche Kostensenkungen erfolgen. Für jeden Song und jede Band zahlt der Veranstalter im Rahmen einer Lizenzierung über eine Verwertungsgesellschaft nämlich den gleichen Preis. Für die Lizenzierung macht es keinen Unterschied, ob international bekannte Bands oder Künstler wie Metallica, Taylor Swift oder Ed Sheeran gespielt werden, oder eine relativ unbekannte Band aus dem Umland (sofern die Urheber GEMA-Mitglied sind). Dies wäre, ginge man von einzelnen Verhandlungspartnern aus, völlig ausgeschlossen.

Welcher Nachteil ergibt sich dadurch?

Das System ist allerdings nicht perfekt, weshalb eine Auseinandersetzung mit der Thematik unumgänglich ist. Die GEMA macht sich nämlich nicht mehr Aufwand als unbedingt nötig. So ist jeder Veranstalter vor der Veranstaltung zwingend gehalten, diese bei der GEMA anzumelden. Selbst wenn man den Tarifwahnsinn der GEMA (vergleichbar unser Artikel zu GEMA-Tarifen) durchforstet und nach bestem Wissen und Gewissen eine Anmeldung vornimmt, dies teilweise sogar mit Unterstützung von Kundenberatern, ist man vor Nachforderungen der GEMA nicht gefeit.

Der GEMA sind durch die beinahe monopolistische Geltendmachung der Lizenzforderungen einige Beweiserleichterungen zuteil geworden. Diese führen in einer Auseinandersetzung oft zu schwerwiegenden Konsequenzen. So führen selbst korrekte Anmeldungen zu Nachforderungen und Veranstaltungen, die regelmäßig stattfinden und bei denen einmalig keine Anmeldung erfolgte, erhalten plötzlich eine Bepreisung, die sich nach völlig anderen Parametern orientiert. Das alles führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten und teils überaus schädlichem Verhalten der GEMA und deren Mitarbeitern.

Was kann für die Zukunft daraus folgen?

Unabhängig von den Problemen mit der GEMA, die zahlreich und oft nicht einfach zu überblicken sind, gibt es durch die Zentralisierung der Lizenzwerke durchaus Vorteile. So haben versierte Kräfte bereits vor der Eröffnung eines Ladens die Option Ihnen zu sagen, welche Kosten in etwa auf Sie zukommen werden. Auch wenn dies nicht immer exakt erfolgen kann, gibt es zumindest einen guten Überblick. Wenn Sie sich bei der GEMA anmelden, sind Sie alleine durch die Anmeldung auch grundsätzlich vor Nachforderungen sicher. Allein der Eingang der Anmeldung reicht dabei regelmäßig aus, um die ordnungsgemäße Lizenzierung nachzuweisen. Eine Zahlung vor der Veranstaltung ist nicht erforderlich. Gleichzeitig lohnt es sich die eigenen Anmeldungen zu überprüfen. Gab es eine Änderung am Geschäftskonzept oder sind sogar Teile des Geschäfts entfallen? Welche Wiedergaben existieren tatsächlich und sind zu lizenzieren? Sind durch eine Vielzahl von Veranstaltungen im Jahr eventuell auch Gebühren einzusparen? Insgesamt bleibt festzustellen, dass es bei all den Vorteilen der GEMA viele Streitpunkte und Mängel des Systems gibt. Es besteht jedoch die Option sich dagegen zu schützen.

Sollten Sie Fragen dazu haben oder eine Rechnung der GEMA überprüfen lassen wollen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Seite. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@steinbock-partner.de oder rufen Sie uns direkt an: 0931/22222.

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