Anmeldung – GEMA

Eine Möglichkeit ist es, zunächst keine Anmeldung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vorzunehmen. Hierdurch mag es zunächst so vorkommen, als würde Ihr Unternehmen einiges an finanziellen Mitteln sparen. Falls Sie jedoch tatsächlich vorhaben, Fernsehprogramme oder Musik abzuspielen, kann dies letztlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. In diesem Fall ist es nämlich sehr wahrscheinlich, dass die GEMA durch die Recherche von Kundenberatern (hier Link zum Artikel) auf Sie aufmerksam wird. In diesem Fall können über die normalen Kosten hinaus auch noch zusätzliche Kontrollkosten als Schadensersatz anfallen.

Die GEMA bietet auch die Möglichkeit an, öffentliche Musikwiedergaben vor der Durchführung der Veranstaltung oder der Aufnahme der Geschäfte anzumelden. Diese Möglichkeit bietet Ihnen nicht nur höhere Rechtssicherheit, sondern führt auch zu insgesamt deutlich geringeren Zahlungsbeträgen. Durch eine GEMA-Anmeldung können spätere Rechtsstreitigkeiten über den Grund oder die Höhe der Vergütung für öffentlich wiedergegebene Musik jederzeit kostengünstig verhindert werden. Gleichzeitig erhalten Sie als Unternehmer einen guten Überblick über die jeweiligen Aufwendungen. Diese fallen von nun an in regelmäßigen Abständen an. Dabei sparen Sie im Zweifel bares Geld. Einerseits können Sie durch Jahrespauschalverträge die Gesamtkosten um 16,67 % verringern, andererseits werden die oben bereits genannten Kontrollkosten erspart. Diese sind vom BGH bereits im Jahr 1955 mit 100 % der Forderung beziffert worden.

So entschieden die Karlsruher Richter in dem Urteil vom 24.06.1955:

„Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Höhe des Schadensersatzes, den das Berufungsgericht entsprechend dem Klagantrag auf den doppelten Betrag der Tarifgebühren der Klägerin bemessen hat, sind gleichfalls rechtsfehlerfrei. Dieser hundertprozentige Zuschlag zu dem Normaltarif ist der Klägerin bei ihrer Schadensberechnung bislang vom Kammergericht in ständiger Rechtsprechung zugebilligt worden.“

Diese Rechtsprechung findet vom BGH auch in neuerer Rechtsprechung, beispielsweise im Urteil vom 19.05.1983, Bestätigung. Alleine aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher stets sinnvoll, die Veranstaltung oder das Unternehmen im Voraus anzumelden. So sind Sie in jedem Fall „auf der sicheren Seite“.

Wie erfolgt das Anmelden öffentlicher Wiedergaben bei der GEMA?

Das Anmelden einer öffentlichen Wiedergabe kann über viele verschiedene Wege erfolgen.

Einerseits bietet die GEMA selbst ein Online-Portal an, in welchem Sie unmittelbar Anmeldungen vornehmen können. Hier ist kein unnötiges Ausdrucken von Formularen und kein händisches Eintragen von Informationen mehr notwendig. Vielmehr kann ein einmal registrierter Nutzer zügig auf die Anmeldungen zugreifen und diese im Zweifel ändern. Ebenfalls möglich ist das Übermitteln sogenannter Fragebögen. Diese sind ebenfalls über die Webseite der GEMA zugänglich. Dabei bestehen für unterschiedliche Betriebe und Veranstaltungen unterschiedliche Fragebögen. Lediglich Beispielhaft sei hier auf zwei der wichtigsten Fragebögen hingewiesen. So gibt es einen Fragebogen, der für die meisten Einzelhandelsbetriebe ein ordnungsgemäßes Abrechnen ermöglicht.

Auch Bars und Restaurants haben die Möglichkeit hierüber regelmäßig einen passenden Tarif zu erhalten. Grundsätzlich ist es wichtig, dass lediglich mit Hintergrundmusik gearbeitet wird und keine gesonderten Veranstaltungen (Live-Musikabende) im Programm vorkommen. Im Bereich von Fitnessstudios kann das Berechnen des Tarifes über den Fragebogen für „Musik in Sport- und Fitnessstudios“ erfolgen. Dazu zählen auch Poledance- Studios oder Crossfit-Boxen.

Letztlich bleibt auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen von Veranstaltungen und Unternehmen durch eine einfache schriftliche Benachrichtigung der GEMA vorzunehmen. In diesem Fall kann es genügen, die Umstände Ihres Unternehmens oder der von Ihnen geplanten Veranstaltung an die GEMA zu übermitteln. Die GEMA übermittelt Ihnen daraufhin eine Empfangsbestätigung, die nach ausdrücklicher Zusage von GEMA-Mitarbeitern gegenüber unserer Kanzlei zur ordnungsgemäßen Anmeldung genügt. Sie können damit auf jeden Fall die von Ihnen geplanten öffentlichen Wiedergaben durchführen. Die Abrechnung über die Veranstaltungen wird dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Warum sind Beratung und GEMA-Anmeldung durch den Rechtsanwalt sinnvoll?

Gründe einen Rechtsanwalt, mit der Anmeldung des Unternehmens bei der GEMA zu beauftragen, sind vielfältig:

Prüfen der Notwendigkeit der Anmeldung

So gilt es zunächst zu klären, ob die von Ihnen gewünschte Unternehmung überhaupt bei der GEMA anzumelden ist. Einige Tätigkeiten sind auch ohne Anmelden möglich. Dies hängt stets von Ihrem Konzept und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen, ohne zwingende Pflicht, ist ärgerlich. Dies kann Sie an anderen Orten dringend benötigtes Kapital kosten.

Der BGH hat im Urteil vom 17.12.2015 beispielsweise Hotels die Möglichkeit eröffnet, eine Anmeldung bei der GEMA unnötig zu machen. Ein Hotelier hatte in diesem Fall ein Übertragen des Fernsehprogramms in die Zimmer mit DVB-T Antennen vorgenommen. Ein anderweitiges Wiedergeben von Fernsehprogrammen oder Musik erfolgte nicht. Diese Nutzung stellt nach der BGH-Rechtsprechung keine öffentliche Wiedergabe dar und ist somit nicht von dem jeweiligen Hotelier bei der GEMA anzumelden. Eine derartige Rechtsprechung gibt es immer wieder. Sie ist der Grund, sich bereits frühzeitig mit dem eigenen Konzept und einem Rechtsanwalt an einen Tisch zu setzen. Hier geht es unter anderem um die Besprechung möglicher Verbesserungen.

Anmeldung erforderlich? Sie sparen Zeit und Nerven

Auch wenn Sie eine Anmeldung hinsichtlich des Konzepts oder der Art und Weise Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nicht vermeiden können, ist eine Überprüfung der Anmeldungen durch einen Rechtsanwalt von nicht unerheblicher Bedeutung. Eine Anmeldung durch die Kanzlei Steinbock & Partner ist für Sie deutlich zeitsparender und weniger mühsam. Bei einer eigenständigen Anmeldung müssten Sie viel Zeit investieren, um den richtigen Fragebogen bzw. Tarif herauszusuchen. Eventuelle Rabatte und Nachlässe sind ebenso zu beachten. Durch eine telefonische Besprechung haben wir die Option uns einen Überblick über die geplanten oder durchgeführten Unternehmungen zu verschaffen. Dies ist Grundstein für ein entsprechendes Konzept. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Gleichzeitig haben Sie noch möglichst viel finanzielle Mittel zur Verfügung, um diese anderweitig zu investieren. Wir stellen die richtigen Fragen und vermeiden so, dass Sie zu viel oder zu wenig anmelden.

Nachlass und nachträgliches Verringern

Nach der Anmeldung stehen wir Ihnen ebenfalls bei. Bei jeder Veranstaltung und in jedem Konzept kann etwas nicht so funktionieren, wie Sie es sich gedacht hatten. Auch in diesem Fall kann die stetige Beauftragung eines Rechtsanwalts bei der Anmeldung Ihrer lizenzpflichtigen Unternehmungen für Sie von großem Nutzen sein. So gewährt die GEMA für den Fall einer veränderten Tatsachen-Grundlage teilweise auch nachträglich Rabatte auf die ursprünglichen Tarife.

Ein Beispiel:

Sollten Sie als einmalige Werbeaktion oder aus sonstigen Gründen eine Veranstaltung mit Livemusik im Freien planen und mit einer bestimmten Anzahl von Besuchern rechnen, muss gegebenenfalls ein gesondertes Anmelden erfolgen. Die Höhe des Tarifs richtet sich dabei nach den Eintrittspreisen und der erwarteten Personenanzahl. Eine solche Veranstaltung kann jedoch auch gerne mal „ins Wasser fallen“. Dann ist es möglich, bei Übermittlung an die GEMA, einen Rabatt auf den ursprünglichen Tarif zu erhalten. Das erfordert jedoch eine Auseinandersetzung bzw. einen Schriftverkehr mit der GEMA. Dies kostet Sie erneut Zeit und hält davon ab, weitere Veranstaltungen zu planen oder Ihr Unternehmen voranzubringen.

Hier kommen wir ins Spiel:

Betreuen wir die Anmeldung Ihrer Veranstaltung bereits, prüfen wir Ihre gesteckten Ziele ganz einfach. Das funktioniert am besten über ein kurzes telefonisches Gespräch. Ist dies nicht der Fall, können wir kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen erneut sichten. Dabei besprechen wir unter anderem Nachlass-Möglichkeiten und wie wir diese bei der GEMA geltend machen können. Die Betreuung Ihrer Anmeldung durch einen Rechtsanwalt ist also zu jedem Zeitpunkt sinnvoll. Diese kann Ihnen stets helfen, die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für GEMA-Angelegenheiten

In Fragestellungen zum Bereich GEMA sind wir gerne mit unserem Team GEMA kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

rechtsanwalt domenic ipta
Domenic Ipta Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de