Rechtsschutzversicherung und GEMA

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einer Auseinandersetzung mit der GEMA?

In der Regel leider nein. Die sogenannten AVB, d.h. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherer decken dies nicht ab. Am Beispiel der AVB der Allianz

  • lässt es sich nirgends unter den 1.5 fassen
  • sondern unter Ziffer 2.2 ist sogar explizit geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht bei einem ursächlichen Zusammenhang mit unter anderem Urheberrechten.

In Übereinstimmung mit wohl der Mehrheit der Kollegen dürfte der Ausschluss daran liegen, dass die Versicherungen die Risiken in diesem Bereich schlecht kalkulieren können.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei GEMA Fällen nie? Oder gibt es Ausnahmen?

Es gibt einige Ausnahmen von der Regel. Insofern lohnt sich aus unserer Sicht eine genaue Prüfung der Verträge. Viele Rechtsschutzversicherungen, zum Beispiel die ÖRAG oder Advocard haben inzwischen einen Premium-Tarif, in dem pro Jahr bis zu 1.000 EUR für Fälle verwendet werden dürfen, die eigentlich nicht versichert wären. Darüber könnte man dann auch eine rechtliche Auseinandersetzung mit der GEMA laufen lassen

Je nach der Dauer des Bestandes und der Frage, ob die Rechtsschutzversicherung früher schon in Anspruch genommen wurde, weisen wir der Vollständigkeit halber noch auf die Möglichkeit einer Kulanzanfrage hin. Befürchten würden wir allerdings, dass im Falle einer Kulanzanfrage die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sich zum einen auf eine Erstberatung oder nur einen kleinen Betrag beschränken wird. Und dann aber zusätzlich an die Beauftragung eines Kooperationsanwaltes geknüpft wird.

Welche weiteren Möglichkeiten außer der Rechtsschutzversicherung gibt es, bei GEMA Fällen die finanziellen Auswirkungen zu verringern?

Es gibt noch einige weitere Versicherungen, die hier entweder die Kosten einer rechtliche Vertretung oder auch Schäden wie die Kontrollkosten auffangen könnten.

D&O

sofern von der GEMA eine juristische Person, d. h. eine GmbH oder AG in Anspruch genommen wird, könnte hier die sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung helfen, denn letztendlich handelte sich bei der versäumten Anmeldung einer gemachten Veranstaltung um einen beruflichen Fehler, vor dessen Auswirkungen das Management und die Kontrollorgane geschützt werden.

Internet Rechtsschutz

Die ARAG geht dann noch davon aus, dass bei privaten Urheberrechtsverstößen ein Internet Rechtsschutz helfen kann. https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/urheberrechtsverletzung-abmahnung/

Haftpflicht

Auch ein Blick auf die Haftpflichtversicherungen könnte sich lohnen. Während die Privathaftpflicht Leistungen bei Urheberrechtsverletzungen ausschließt, gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung gegen Urheberrechtsverletzungen abzusichern.

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