Kundenberater

Was machen die Kundenberater?

Sie überprüfen im Namen und Auftrag der GEMA in einem bestimmten Gebiet und in unregelmäßigen Abständen Unternehmen beziehungsweise Geschäfte. In diesem Fall überprüft der jeweilige GEMA-Kundenberater die Existenz möglicher Quellen für eine musikalische Untermalung. Ebenso prüft er ob diese Musik von einer Öffentlichkeit wahrgenommen werden können oder wahrgenommen werden. Die Kundenberater sind also in der Regel Außendienstmitarbeiter, die an öffentlich zugänglichen Orten prüfen, ob Musik im öffentlichen Raum gespielt wird. Solche Orte sind zum Beispiel: Tankstellen, Fitnessstudios, Supermärkte, Restaurants, aber auch Büros oder Aufzüge. Die Kundenberater suchen für ihre Kontrollen aber auch selbstständig in Zeitungen und Online-Bewerbungen nach Veranstaltungen.

Wie viele solche Kundenberater arbeiten bei der GEMA?

Geschätzt arbeiten zwischen 120 und 200 Mitarbeiter bei der GEMA, die Schätzungen gehen auseinander.

Was tue ich, wenn ein Kundenberater bei mir ist?

GEMA-Kundenberater sind, ebenso wie sonstige Vertreter, Mitarbeiter eines Privatunternehmens. Wenn Sie mit den Mitarbeitern der GEMA nicht reden möchten, sind Sie dazu nicht verpflichtet. Insbesondere Fragen nach Dauer der Tätigkeit und des bestehenden Konzepts sollten nicht beantwortet werden, um nicht deutlich erhöhte Kosten zu riskieren. Selbstverständlich ist auch ein Hausverbot für den jeweiligen Mitarbeiter denkbar. Die Tätigkeiten der Kundenberater sind nicht öffentlich-rechtlicher Natur und gleichzeitig nicht mit den Tätigkeiten eines Gerichtsvollziehers vergleichbar.

Was macht der Kundenberater mit den gewonnenen Informationen?

Der Kundenberater wird regelmäßig eine Aufzeichnung über sämtliche Vorgänge erstellen, um diese an die GEMA weiterzuleiten. Dort sind alle wichtigen Informationen einzutragen. Dabei unterlaufen durchaus auch Fehler, die in einer späteren Auseinandersetzung zu Ihren Gunsten helfen können, die jeweilige Rechnung zu verringern bzw. sich dagegen zu wehren. Nachdem der Kundenberater alle Informationen hat, werden diese an die GEMA weitergeleitet. Eine Überprüfung der Daten ist – sofern die Daten von der GEMA überhaupt übermittelt werden – im Regelfall erst nach Erhalt der Rechnung möglich. In diesem Fall kann eine Übernahme der Rechnungsprüfung und der weiteren Auseinandersetzung mit der GEMA durch Ihre Rechtsanwaltskanzlei erfolgen.

Warum sind die Angaben des Kundenberaters fehlerhaft?

Die Angaben der Kundenberater sind häufig geschätzt. Neben der Frage, seit wann bereits Musik in Ihrem Unternehmen gespielt wird, sind insbesondere die Quadratmeter-Zahlen, die in vielen Tarifen über die zu zahlenden Summen entscheiden, häufig nur geschätzt und damit angreifbar. Auch weitere Informationen sind oft nicht vollständig belastbar, beispielsweise Mitgliederzahl und die monatlichen Mitgliedsbeiträge bei Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen. Dies gilt selbst für die Fälle, in denen nach erster Überprüfung alle Angaben für den Kundenberater klar waren. Änderungen der Preise und auch 10er Karten oder andere Vergünstigungen sind im Ergebnis einzubeziehen.

Kompetente Beratung durch unsere Anwälte für GEMA-Angelegenheiten

In Fragestellungen zum Bereich GEMA sind wir gerne mit unserem Team GEMA kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.