KODA (Musikverwertungsgesellschaft in Dänemark)

KODA ist die dänische Musikverwertungsgesellschaft und damit das Pendant zur GEMA in Deutschland. Die KODA verwaltet, genauso wie die GEMA in Deutschland, die Inhaberrechte an Musikstücken von Künstlern und Verlegern, die Mitglieder bei der KODA sind. Die KODA erhebt Beiträge, die beim Spielen von Musik aus ihrem Repertoire in der Öffentlichkeit oder zu kommerziellen Zwecken fällig werden und schüttet diese wieder an ihre Mitglieder aus. Sie ist auch Teil des Bündnisses Polaris, das aus den Musikverwertungsgesellschaften Dänemarks, Finnlands und Norwegens besteht.

Worum geht es beim aktuellen Konflikt zwischen der KODA und YouTube?

Beim aktuellen Streit zwischen der Videoplattform YouTube, die zum Dachkonzern Google LLC gehört und Videos zu fast allen Songs zeigt, und der KODA geht es darum, dass YouTube und die KODA sich nicht auf ein neues Abkommen einigen können. Damit auf YouTube aber die Videos dänischer Künstler, deren Urheberrechte bei der KODA liegen, gezeigt werden dürfen, ist ein neues Abkommen erforderlich. Ein solches soll dabei mit gleichen Bedingungen mit dem Bündnis Polaris der Musikverwertungsgesellschaften für Norwegen, Finnland und Dänemark geschaffen werden. Das bisher Bestehende lief im April 2020 aus und wurde nur vorübergehend verlängert, um in der Zwischenzeit einen neuen Vertrag auszuhandeln. Aber auch diese vorübergehende Verlängerung ist jetzt ausgelaufen. Weil es bislang aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionen der beiden Seiten nicht zu einer Annäherung gekommen ist, hat YouTube nun bis auf Weiteres die Musikvideos zu Liedern dänischer Künstler gesperrt.

Es geht dabei, wie fast immer, um Geld, und zwar im Wesentlichen um die Geldmenge, die YouTube an die KODA zahlen möchte. Nach der Vorstellung von YouTube soll die KODA Abschläge von bis zu 70 % im Vergleich zum bisherigen Vertrag hinnehmen. Dies ist weit von der Verhandlungsposition der KODA entfernt, denn wenn sie sich auf diese Bedingungen einlässt, bekommen die Künstler, deren Interessen sie vertritt, erheblich weniger Geld. YouTube hingegen begründet seine Vorstellungen mit dem Vergleich zu Verträgen mit anderen Musikrechteinhabern. Diesen zahlt Google beziehungsweise YouTube demnach deutlich weniger als der KODA, wodurch deren Musiker besonders gut gestellt waren. Um die anderen Musikverwertungsgesellschaft und deren Künstler nicht zu benachteiligen, könne YouTube auch an die GEMA nur noch erheblich weniger Geld zahlen.

Wie verlief der Streit zwischen YouTube und GEMA in den letzten Jahren in Deutschland?

Auch in Deutschland ist es nicht allzu lange her, dass die Musikverwertungsgesellschaft GEMA mit YouTube keine Einigung erzielen konnte. In der Folge erschien beim Anklicken eines Musikvideos ein trauriger Smiley vor schwarzem Hintergrund. Dieser erklärte, dass YouTube die Musikvideos mancher deutschen Künstler nicht zeigen darf. Über 70 000 Musiker waren davon betroffen.

In Deutschland begann der Streit um den Lizenzvertrag 2009 und dauert bis 2016 an. Auch hierbei konnte YouTube sich mit der GEMA über die Bezahlung der Rechteinhaber der Musikvideos und anderer Bereiche nicht einigen. Im Zentrum stand die Frage, ob YouTube als Videoplattform nur eine Plattform für Nutzer ist, die dort ihre eigenen Inhalte hochladen können, oder aufgrund der Menge an dort verfügbarer Musik ein Musikdienst ist. Es ging darum, ob YouTube oder die Content-Creator GEMA-Gebühren bezahlen müssen. Endgültig beantwortet wurde diese Frage nicht. In einer gerichtlichen Entscheidung legte ein Hamburger Gericht 2015 fest, dass YouTube in einem gewissen Rahmen auch für die dort verbreiteten Inhalte haftet. In einer anderen Entscheidung hingegen konnte sich die GEMA gegen YouTube mit einer Schadensersatzforderung für das Verletzen von Urheberrechten durch das Zeigen der Musikvideos nicht durchsetzen. 2016 haben sich die beiden Parteien außergerichtlich auf Gebühren in unbekannter Höhe geeinigt. Die Frage, als was YouTube einzuordnen ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Die Einigung zwischen YouTube und der GEMA von 2016 soll rückwirkend ab 2009 anzuwenden sein.

Wie könnte es in Dänemark zwischen YouTube und der KODA weitergehen?

Aktuell können Mitglieder von KODA keine neuen Inhalte auf YouTube hochladen, bisher bestehende Inhalte sind zudem nicht mehr verfügbar. Für die dänischen Künstler sowie deren Fans ist das sehr frustrierend, denn YouTube hat als Videoplattform einen Marktanteil in vielen Ländern von 97-99 %. Die Konkurrenz von YouTube hat in der Breite ein kaum vergleichbares Angebot an Inhalten. YouTube kann sich daher eine derart aggressive Verhandlungsstrategie erlauben. Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen YouTube und KODA wieder, dabei ist davon auszugehen, dass YouTube seine Interessen weitestgehend durchsetzen kann.

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