Erbrecht
Was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht, bestimmt das Erbrecht. Erbrecht ist komplex, es empfiehlt sich, hier einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht hat.
Wer erbt mein Vermögen?

Wird vom Erblasser nichts anderes geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge nach § 1922 ff BGB ein. Bereits hier gibt es viele Konstellationen, in denen sich das gesetzliche Erbrecht kompliziert gestaltet. Man denke nur an Patchwork-Familien, in denen viele unterschiedliche rechtliche Verhältnisse unter den Familienmitgliedern bestehen.
In den meisten Fällen empfiehlt es sich aber ohnehin, eine davon abweichende spezielle Regelung durch Testament, Berliner Testament oder Erbvertrag zu treffen, weil das Gesetz nicht auf alle Besonderheiten des Einzelfalls passt. Dort kann der Erblasser beispielsweise eine Testamentsvollstreckung, eine Vor- und Nacherbschaft oder Vermächtnisse und Erbeinsetzungen anordnen.
Besonderheiten ergeben sich für letztwillige Verfügungen auch bei der Vermögensnachfolge eines Unternehmers, einer Hofübergabe sowie beim Vererben an minderjährige Kinder. Auch bei Vermögen im Ausland, wie beispielsweise einem Ferienhaus in Spanien, sollte der Erblasser testamentarisch seinen Willen eindeutig festlegen, damit die von ihm gewünschte Vermögensnachfolge gesichert ist. Die Rechtsanwältinnen haben spezifische Kenntnisse im Erbrecht und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Testamenten, damit Ihr letzter Wille nach Ihrem Tod auch tatsächlich durchgesetzt wird. Auch im Bereich des Internationalen Erbrechts steht Ihnen unsere Anwältin gerne kompetent zur Seite. Rechtsanwältin Selina Hohe ist ausschließlich (!) im Erbrecht tätig, hat eine entsprechend hohe Fallpraxis.
Häufig gestellte Fragen
Ein Erbfall bringt nicht nur menschliche Belastungen mit sich, sondern häufig auch Streit und Missgunst unter den Erben. Wer soll welchen Vermögensgegenstand aus dem Erbe erhalten? Das ist eine Frage der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Können sich die Erben gar nicht einigen, stellen die Abschichtung, der Verkauf sowie die Übertragung des eigenen Erbteils Alternativen zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dar.
Neben den Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kann es durch die Erbschaft zu weiteren Spannungen in der Familie kommen. Die Familienmitglieder, die nicht geerbt haben, sind häufig besonders enttäuscht und bestehen daher ohne Rücksicht auf Verluste beim Erben auf ihrem Pflichtteilsanspruch. Häufig kann der Erblasser den Pflichtteil bereits zu Lebzeiten reduzieren, so dass seine Erben nicht mit eventuellen Ansprüchen belastet werden.
Ist der Nachlass mit hohen Schulden des Erblassers oder anderen Nachlassverbindlichkeiten belastet, droht die Haftung des Erben mit seinem Eigenvermögen. Das gilt auch für die durch die Erbschaft anfallenden Kosten. Es kann daher ratsam sein, das Erbe innerhalb der Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Insbesondere bei Ehegatten lohnt sich ein Blick auf die Frage der Ausschlagung, da in der Regel ein Wahlrecht des überlebenden Ehegatten zwischen der erbrechtlichen und der güterrechtlichen Lösung besteht.
Ob eine Erbschaftssteuerpflicht besteht, hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbteils ab. Je nach Verwandtschaftsbeziehung zum Verstorbenen gibt es für die unterschiedlichen Erben verschieden hohe Freibeträge. Auch das Familienheim unterliegt in der Regel einer Steuerbefreiung. Auch wenn der Steuerfreibetrag durch das Erbe überschritten wird, gibt es aber schon zu Lebzeiten des Erblassers verschiedene Möglichkeiten, sein Vermögen möglichst steuerfrei an seine Nachkommen zu übertragen. Mit unserem Team Erbschaftssteuer beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ja, brutto bzw. inkl. USt. also 226,10 EUR. Sie bekommen hierfür eine vertiefte Ersteinschätzung. Sollte sich dabei herausstellen, dass es weitere Beratungstermine oder eine Vertretung nach außen benötigt, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Investition, etwa ob eine Abrechnung nach Zeit oder nach RVG interessengerecht ist. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne online oder telefonisch, wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit.
Ja. Wir haben für Sie sowohl ein Formular für den Erbfall als auch für eine geplante Vermögensnachfolge durch einen Überlassungsvertrag. Füllen Sie gerne das für Sie passende Formular aus. Sie schaffen so die bestmögliche Ausgangssituation und informieren Ihre Rechtsanwältin in aller Ruhe, von zuhause aus. Bei der Beratung liegt dann schon alles vor.
Zudem stellen Sie sicher, dass es keine Missverständnisse beim Sachverhalt gibt. Die Rechtsanwältinnen sind sattelfest, was die rechtliche Bewertung angeht. Den Sachverhalt kennen Sie als unsere Mandantinnen und Mandanten am besten.
Erbrecht von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes mit Schwerpunkt im Erbrecht kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen aus dem Erbrecht mit verständlicher Sprache.
Nils Bergert
Magdalena Bias
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Maximilian Mondel
Julian Pfeil
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Julien Schmidt
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Christian Thiel
Bad Kissingen
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