Wie wird der Verwandtschaftsgrad bestimmt?
Die rechtliche Verwandtschaft hängt eng mit dem Begriff der Abstammung zusammen. Abstammung meint die Herkunft eines Menschen von seinen leiblichen Eltern im Sinne einer Blutsverwandtschaft. Dazu gehören die Mutter und der Vater, aber auch die Großeltern, Urgroßeltern usw. Ob die Eltern miteinander verheiratet sind, spielt für die Verwandtschaft keine Rolle. Eine Verwandtschaft kann weiterhin auch durch Adoption begründet werden.
Eine Person, die von einer anderen Person abstammt, ist mit dieser in gerader Linie verwandt. Das betrifft zum Beispiel die Beziehung von Eltern und leiblichen Kindern, Großeltern und Enkeln usw. Sind zwei Personen nicht in gerader Linie miteinander verwandt, stammen aber dennoch von derselben dritten Person ab, spricht man von einer Verwandtschaft in der Seitenlinie. Das ist zum Beispiel der Fall bei Geschwistern oder bei Cousins und Cousinen. Diese haben dieselben Eltern bzw. dieselben Großeltern.
Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Verwandtschaft?
Die Verwandtschaft hat zahlreiche rechtliche Folgen:
- Verwandte in gerader Linie schulden sich Unterhalt.
- Die nächsten Verwandten haben ein gesetzliches Erbrecht und, wenn sie enterbt werden, unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.
- Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihres minderjährigen Kindes und haben das Umgangs- und Sorgerecht.
- Verwandtschaft kann im Zivil- und Strafprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen.
Und wann ist man verschwägert?
Mit den Verwandten des Ehepartners wird durch die Heirat kein Verwandtschaftsverhältnis begründet. Vielmehr ist man mit den Verwandten des eigenen Ehepartners verschwägert. Wichtig ist jedoch, dass nur ein Verschwägerungsverhältnis des Ehegatten mit den Verwandten des Partners eintritt, nicht jedoch seiner übrigen Verwandten. Durch die Heirat werden die Ehegatten mit den Verwandten des jeweils anderen verschwägert (§ 1590 BGB). Heiratet eine Frau einen Mann, der einen Bruder hat, ist sie mit diesem Bruder verschwägert. Ihre eigenen Verwandten – etwa ihre Schwester – sind mit dem Bruder ihres Mannes dagegen weder verwandt noch verschwägert
Wer ist rechtlich die Mutter eines Kindes?
Mutter eines Kindes ist rechtlich zunächst stets die Frau, die das Kind geboren hat. Das ist im Normalfall, aber nicht zwingend auch die biologische Mutter des Kindes. Schließlich bestehen heutzutage auch vielfältige Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, die das Einsetzen einer fremden, befruchteten Eizelle ermöglichen. Auch wenn die Schwangere sich – beispielsweise im Wege einer Leihmutterschaft – dazu verpflichtet hat, das Kind später abzugeben, bleibt sie rechtlich zunächst trotzdem die Mutter des Kindes. Nach der Geburt kann dieses Verwandtschaftsverhältnis z. B. durch Adoption aufgelöst und die Mutterschaft einer anderen Person begründet werden.
Wer ist rechtlich der Vater eines Kindes?
War die Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet, so ist grundsätzlich ihr Ehemann der Vater des Kindes. Dabei handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung, die durch eine Vaterschaftsanfechtung beseitigt werden kann. Bestand hingegen bei der Geburt keine Ehe, so muss die Vaterschaft durch den Vater aktiv anerkannt werden. Für diese beiden Alternativen der Vaterschaft ist es nicht erforderlich, dass der rechtliche Vater auch tatsächlich der biologische Vater ist. So ist es für die Vermutung der Vaterschaft bei Ehe unerheblich, ob das Kind tatsächlich von einem anderen Mann abstammt. Auch beim Vaterschaftsanerkenntnis wird die biologische Verwandtschaft nicht überprüft. Erforderlich ist nur eine öffentliche Beurkundung und die Zustimmung der Mutter des Kindes.
Will der biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, so kann diese auch gerichtlich festgestellt werden. Das ist insbesondere hinsichtlich der mit der Verwandtschaft verbundenen rechtlichen Auswirkungen für das Kind (dazu sogleich) von Bedeutung.
Welche rechtlichen Auswirkungen hat die Verwandtschaft?
Rechtlich hat die Verwandtschaft einige Auswirkungen. So schulden sich Verwandte in gerader Linie Unterhalt. Außerdem steht den nächsten Verwandten ein gesetzliches Erbrecht zu. Werden sie enterbt, haben sie – soweit sie pflichtteilsberechtigt sind – einen Anspruch auf den Pflichtteil. Zudem sind die Eltern eines Kindes dessen gesetzliche Vertreter, solange es minderjährig ist und haben das Umgangs- und Sorgerecht. Die Verwandtschaft kann im Zivil- und Strafprozess zu einem Zeugnisverweigerungsrecht führen.
Kann man das Verwandtschaftsverhältnis durchbrechen?
Hat ein (rechtlicher) Vater die Vermutung, dass er nicht auch der biologische Vater eines Kindes ist, so besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung. Ist diese erfolgreich, wird dadurch das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind beseitigt. Unter bestimmten Umständen kann auch der tatsächliche biologische Vater die Verwandtschaftsbeziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater anfechten. Dasselbe gilt für die Mutter des Kindes. Auch das Kind selbst kann mit dem Eintritt der Volljährigkeit eine Vaterschaftsanfechtung in die Wege leiten.
Auch die Adoption des Kindes führt dazu, dass die Verwandtschaftsbeziehungen zur alten Familie zugunsten der neuen Familie aufgelöst werden. Das adoptierte Kind wird dann rechtlich so behandelt, als wäre es von seinen Adoptiveltern geboren worden. Das Kind wird also nicht nur mit den Adoptiveltern, sondern auch mit deren Verwandten verwandt. Beispielsweise werden die anderen Kinder der Adoptiveltern rechtlich zu den Geschwistern des Adoptivkindes. Bei der Erwachsenenadoption, also der Adoption von Volljährigen, besteht hingegen die Besonderheit, dass das Verwandtschaftsverhältnis nur zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden begründet wird.
Wie bestimmt sich die Verwandtschaft bei Patchwork-Familien?
Heiraten zwei Partner, die bereits Kinder aus einer früheren Ehe haben, spricht man von einer sogenannten Patchwork-Familie. Das ändert zunächst einmal nichts an den Verwandtschaftsbeziehungen innerhalb der alten Familien. Das heißt, dass die Eltern rechtlich auch weiterhin die Eltern des Kindes bleiben, auch wenn sie sich trennen oder scheiden lassen. Daran ändert auch die Heirat mit einem neuen Partner nichts. Soll jedoch zwischen dem neuen Ehepartner und den eigenen Kindern ein Verwandtschaftsverhältnis hergestellt werden, ist eine Adoption durch den neuen Ehepartner erforderlich. Sind die neuen Partner nicht verheiratet, ist auch eine Adoption durch Lebenspartner möglich.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen
Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen und Folgen der Verwandtschaft – etwa zu Vaterschaft, Adoption oder Unterhalt? Rechtsanwältin Magdalena Bias und Rechtsanwalt Peter Huhn beraten schwerpunktmäßig im Familienrecht und unterstützen Sie gerne.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.
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