Trennung ohne Scheidung

Manche Paare wollen sich trotz einer endgültigen Trennung  nicht scheiden lassen. Gründe dafür können beispielsweise gemeinsame Kinder, eine freundschaftliche Beziehung zum (Ex-)Partner oder die Angst vor hohen Scheidungskosten sein. Schließlich ist man im deutschen Familienrecht trotz einer Trennung nicht verpflichtet, sich scheiden zu lassen. Doch auch die Trennung ohne Scheidung kann zu gewissen Risiken führen. Im Ergebnis können sich daraus mehr Nachteile als Vorteile ergeben. In jedem Fall sollten sich die (Ex-)Partner über die familien- und vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung ohne Scheidung Gedanken machen. Für eine individuelle Beratung bezüglich der Frage, ob eine Scheidung in Ihrem Fall ratsam ist, können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen. Auch schon vor einer Trennung ist die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht zu empfehlen, um Nachteile in persönlicher und vermögensrechtlicher Hinsicht zu vermeiden. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie anschließend selbstverständlich auch gerne bei einer eventuellen Scheidung oder der rechtlichen Gestaltung Ihrer Trennung.

Erhalte ich auch ohne Scheidung Trennungsunterhalt?

Trennung ohne Scheidung Steinbock Partner

Ja, der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist unabhängig von einer späteren Scheidung der Ehegatten. Er wird im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt sogar unter erleichterten Voraussetzungen gewährt. Für den unterhaltspflichtigen Ehegatten bedeutet das aber gleichzeitig, dass er ggf. für eine lange Zeit Trennungsunterhalt zahlen muss, da dieser ohne Scheidung nicht durch den nachehelichen Unterhalt abgelöst wird. Zudem wird durch eine längere Trennungszeit auch der Zeitraum des nachehelichen Unterhalts verlängert, da dieser (auch) von der Dauer der Ehe abhängt. Auch die Trennungszeit gilt im Rahmen des nachehelichen Unterhalts nämlich als Ehezeit. Der bedürftige Ehegatte erhält somit für eine längere Zeit Trennungs- und/oder nachehelichen Unterhalt.

Bekommen auch meine Kinder Unterhalt?

Ja, bei einer Trennung der Ehegatten sind auch die Kinder unterhaltsberechtigt. Grundsätzlich hat das Kind gegen beide Eltern einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Dabei ist der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, grundsätzlich zur Zahlung seines Beitrags zum Kindesunterhalt verpflichtet. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs orientiert sich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

Welche Auswirkungen hat eine lange Trennung auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich?

Wie beim nachehelichen Unterhalt zählt auch beim Versorgungs– und Zugewinnausgleich die Trennungszeit noch als Ehezeit. Den Stichtag bildet erst die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten. Das bedeutet, dass auch der Ausgleich für den Expartner ggf. höher ausfällt, wenn in der Trennungszeit noch weiterer Zugewinn erwirtschaftet wird oder weitere Rentenanwartschaften erworben werden. Dabei hat in der Regel der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen einen Ausgleichsanspruch. Je länger die Ehegatten verheiratet bleiben, desto wirtschaftlich bedeutender kann ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bzw. Versorgungsausgleich werden.

Wie steht es mit dem Erbrecht des (Ex-)Partners?

Solange die Ehegatten sich nicht scheiden lassen, behält der (Ex-)Partner sein gesetzliches Erbrecht. Zwar kann auch bereits während der Trennungszeit ein Testament errichtet werden, dass den (Ex-)Partner enterbt. Allerdings behält der getrennte Ehegatte in aller Regel seinen Pflichtteilsanspruch. Dieser kann vor Scheidung der Ehe nicht einseitig durch einen der Partner ausgeschossen werden.

Zudem erhält man als Ehepartner des Verstorbenen eine Witwen-/Witwerrente.

Was gilt bezüglich Steuerklasse und Familienversicherung bei der Trennung ohne Scheidung?

Das Ehegattensplitting darf trotz fortbestehender Ehe nicht unbegrenzt weiter genutzt werden. Die (Ex-)Partner können also nicht weiter von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Vielmehr muss die Steuerklasse zu Beginn des Jahres, das auf die Trennung folgt, geändert werden. Bei einer Trennung im Jahr 2021 müsste die Steuerklasse also beispielsweise zum 01.01.2022 geändert werden. Dafür ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich. Der Stichtag für die Ummeldung ist der 30. November.

Hingegen kann jeder Ehegatte ohne Weiteres in der Familienversicherung seines (Ex-)Partners mitversichert bleiben. Diese endet erst mit Rechtskraft der Scheidung. Dann muss ggf. ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung nur bis zu einem Alter von 55 Jahren möglich ist. Danach ist nur der Abschluss eines Vertrages mit einer privaten Krankenversicherung möglich.

Wie kann ich die Beziehung zu meinem getrennten Partner rechtlich regeln?

Normalerweise werden die familien- und vermögensrechtlichen Beziehungen der (Ex-)Partner vom Familiengericht bei der Scheidung geregelt. Wollen sich die Ehegatten nicht scheiden lassen, empfiehlt sich aber dennoch eine Vereinbarung mit dem Ehepartner über die mit der Trennung verbundenen Konsequenzen. Das betrifft unter anderem die Bereiche des Sorge- und Umgangsrechts , aber auch der Nutzung der ehelichen Wohnung, des Hausrats sowie die Frage, wer die Haustiere bekommt. Auch die Frage des Unterhalts kann einvernehmlich geregelt werden. Steht im Raum, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft doch noch irgendwann durch Scheidung beenden wollen, empfiehlt sich darüber hinaus der Abschluss eines Scheidungsvertrags, um eine einvernehmliche Scheidung zu garantieren.

Wir unterstützen Sie gerne beim Finden einer einvernehmlichen Lösung mit Ihrem (Ex-)Partner. Dafür kann die Kommunikation über einen unabhängigen Dritten, der nicht in die familiären Konflikte eingebunden ist, effektiv weiterhelfen. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht sind zudem zertifizierte Mediatoren und damit besonders geschult darin, eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden.

Kann ich auch ohne Scheidung von meinem (Ex-)Partner erneut heiraten?

Nein, bei einer bestehenden Ehe ist eine erneute Heirat nicht möglich. Eine neue Eheschließung kann wegen des Verbots der Doppelehe nur nach einer rechtskräftigen Scheidung durchgeführt werden. Das gilt unabhängig davon, wie lange die (Ex-)Partner schon getrennt sind. Ein (formloses) Zusammenleben mit einem neuen Partner ist hingegen ohne weiteres möglich.

Was passiert, wenn einer der Ehepartner sich scheiden lassen will?

Will einer der Ehepartner sich scheiden lassen und liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung vor, kann der andere Ehegatte die Scheidung in aller Regel nicht verhindern. Eine Ausnahme besteht nur für den seltenen Fall, dass es mit der Scheidung für einen der Ehegatten aus bestimmten Gründen zu einer unzumutbaren Härte kommen würde. Dieser Ehepartner kann die Scheidung jedoch zeitlich aufschieben: Sind beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden, kann die Ehe schon nach Ablauf eines Trennungsjahres beendet werden. Verweigert ein Ehegatte die Zustimmung zur Scheidung, kann die Ehe aber trotzdem nach drei Jahren Trennung geschieden werden.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Familienrecht

In familienrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Familienrecht kompetent an Ihrer Seite. Unsere Fachanwältin für Familienrecht Verena Finkenberger und unser Rechtsanwalt für Familienrecht Peter Huhn sind zugleich zertifizierte Mediatoren und sind daher besonders geschult darin, zu einer außergerichtlichen und konstruktiven Konfliktlösung beizutragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber auch vor Gericht in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Rechtsanwältin Magdalena Püschel ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Und unser Rechtsanwalt Thomas Keller nimmt Termine an unseren Kanzleistandorten in Gotha sowie Steinbach-Hallenberg wahr.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail und wir bieten auch unseren kostenlosen Rückrufservice.

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Magdalena Püschel Rechtsanwältin
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