Umgang, Sorge

Der Streit um`s Kind: Umgangsrecht und Sorgerecht

Was ist das Sorgerecht?

Umgang, Sorge

Das Sorgerecht ist das Recht (aber auch die Pflicht) sich um die Belange des Kindes zu kümmern. Das Gesetz unterscheidet beim Sorgerecht zwischen der Personensorge (Fragen der Gesundheit, Ausbildung, Aufenthalt) und der Vermögenssorge.

Wem steht das Sorgerecht zu?

Das Sorgerecht steht zunächst der unverheirateten Mutter alleine zu.
Verheiratete Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Das Sorgerecht wird nur dann einem Elternteil alleine zugesprochen, wenn entweder der andere Elternteil der Übertragung des Sorgerechts zustimmt oder die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen dem Kindeswohl am besten entspricht.

Kann ein Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht auch allein entscheiden?

Da das Kind nach der Trennung sich bei einem Elternteil aufhält, das Sorgerecht aber beiden zusteht, hat das andere Elternteil schon aus praktischen Gründen gar nicht die Möglichkeit jederzeit eine Entscheidung zu treffen. Daher bestimmt § 1687 BGB (Sorgerecht), dass zunächst bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind (Schulwechsel, lange anstehende komplizierte Operation) ein gegenseitiges Einvernehmen erforderlich ist. Allerdings hat das Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält bei Angelegenheiten des täglichen Lebens (häufig vorkommende Vorfälle ohne schwere Auswirkungen; z. B. Kleidungskauf, Nachhilfeunterricht, Arztbesuch bei Erkältung) das Recht diese trotz gemeinsamen Sorgerecht alleine zu entscheiden.

Wie soll der Umgang gestaltet werden? Was hat es mit dem Sorgerecht auf sich?

Die Eltern sind berechtigt aber auch verpflichtet, nach einer Trennung den Umgang mit den Kindern auszuüben. Die nähere Regelung des Umgangs (d.h. die Frage, wann die Kinder zu dem anderen dürfen und wer sie abholt) sollte gemeinsam getroffen werden. Sprechen gewisse Umstände gegen den Umgang (insbesondere bei häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung ist Umgang ggf. nicht angezeigt) kann das Jugendamt bei der Regelung des Umgangs (ggf. begleiteter Umgang) behilflich sein. Nur wenn sich die Eltern – auch mit Unterstützung des Jugendamtes – nicht einigen können, sollte das Familiengericht hinsichtlich des Umgangs eingeschaltet werden, das dann eine verbindliche Regelung des Umgangs aussprechen kann und das Umgangsrecht festlegt.

„Soll ich bis aufs Blut um meine Kinder beim Umgangs- und Sorgerecht kämpfen?“

Viele Eltern meinen, in einem Sorge- bzw. Umgangsverfahren wären sie die einzigen, die Anspruch auf das Kind hätten und übersehen, dass es bei einem Sorge-/Umgangsverfahren ausschließlich um das Wohl des Kindes, und niemals um die Interessen der Eltern geht. Daher versuchen wir in erster Linie bei Problemen des Umgangs- und Sorgerechts, eine vorgerichtliche, gütliche Einigung, auch unter Mitwirkung des Jugendamtes, zu erreichen. Wir übernehmen keine Mandate bzw. legen Mandate nieder, bei denen wir den Eindruck gewinnen, dass es nicht um das Kindeswohl, sondern um die Verletzung eigener Eitelkeiten geht. Beim Umgangs- und Sorgerecht steht das Kind im Vordergrund.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Familienrecht

In familienrechtlichen Fragestellungen stehen wir gerne mit unserem Team Familienrecht kompetent an Ihrer Seite. Unsere Fachanwältin für Familienrecht Verena Finkenberger und unser Rechtsanwalt für Familienrecht Peter Huhn sind zugleich zertifizierte Mediatoren. Damit sind sie besonders darin geschult, zu einer außergerichtlichen und konstruktiven Konfliktlösung beizutragen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber auch vor Gericht in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

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