Beratung vor der Trennung

Viele denken erst bei der eigentlichen Trennung daran, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. Allerdings lohnt sich auch bereits vor der Trennung vom (Ehe-)Partner eine Beratung mit Blick auf die rechtlichen Folgen einer Trennung, um finanzielle und persönliche Nachteile zu vermeiden. Auch in der Trennungszeit gibt es einiges zu beachten. In diesem Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zur Beratung vor und während der Trennung zusammengefasst.

Wann liegt eine Trennung im rechtlichen Sinne vor?

Eine Trennung meint, dass die ehemaligen Partner keine häusliche Gemeinschaft mehr teilen. Das kann zum einen dann gegeben sein, wenn einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Zum anderen kommt eine Trennung auch dann in Betracht, wenn die Partner zwar noch gemeinsam wohnen, dabei aber „Tisch und Bett“ trennen. Das heißt, dass die ehemaligen Partner keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, in getrennten Zimmern schlafen und keine alltäglichen Dinge mehr füreinander erledigen.

Der Zeitpunkt der Trennung ist vor allem für verheiratete Paare wichtig. Denn in der Regel muss ein Ehepaar ein Jahr lang getrennt leben, bevor es geschieden werden kann. Es ist daher ratsam, den genauen Zeitpunkt der Trennung schriftlich festzuhalten und Nachweise (wie zum Beispiel einen neuen Mietvertrag) bereitzuhalten.

Was muss ich beachten, wenn ich mich von meinem Partner trennen will?

Besonders bei verheirateten Paaren sieht das Gesetz viele rechtliche Folgen zum Thema Trennung vor. Diese reichen von Regeln über den Zugewinnausgleich bei der Scheidung und über den Unterhaltsanspruch des ehemaligen Partners und der Kinder bis zu der Frage des Sorge- und Umgangsrechts für die gemeinsamen Kinder.

Doch auch bei unverheirateten Paaren, die zusammen in einer Wohnung gelebt, sich zusammen Gegenstände gekauft oder gemeinsame Kinder zur Welt gebracht haben, gibt es bei einer Trennung einiges zu beachten.

Damit Sie in der emotional häufig sehr belastenden Situation nicht den Überblick über die rechtlichen Folgen der Trennung verlieren, unterstützen wir Sie gerne mit unseren Rechtsanwälten im Familienrecht in der Zeit vor und während der Trennung sowie selbstverständlich auch in einem anschließenden Scheidungsverfahren.

Wann sollten Regelungen zur Trennung zwischen den Partnern getroffen werden?

Viele Paare überlegen sich häufig erst im Falle der Trennung, was mit dem gemeinsamen Haus, den Hausratsgegenständen oder auch Haustieren geschehen soll. Es ist möglich, auch zu diesem Zeitpunkt noch mit dem (Ex-)Partner vereinbaren, wie die Trennung ablaufen soll.

Allerdings lohnt es sich in vielen Fällen, noch bevor eine Trennung überhaupt in Betracht kommt, Regelungen für diese zu treffen. Schließlich lässt sich unter zerstrittenen Partnern mit verletzten Gefühlen häufig keine Einigung mehr erzielen. Die gesetzlichen Regelungen zu den Auswirkungen von Trennungen decken aber häufig nicht alle aufgeworfenen Fragen der ehemaligen Partner zufriedenstellend ab. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Rechtsanwälten für Familienrecht in jeder Phase der Trennung bei der Verhandlung und Einigung mit Ihrem (Ex-)Partner. Auch ein Mediationsverfahren mit unserem ausgebildeten Mediator Peter Huhn kann das Finden einer einvernehmlichen Lösung erleichtern.

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung und dem Hausrat?

In nahezu allen Fällen steht fest, dass bereits in der Trennungsphase nur einer der ehemaligen Partner in der gemeinsamen Wohnung beziehungsweise dem gemeinsamen Haus bleiben kann. Die künftige Wohnsituation muss also unter den (Ex-)Partnern geklärt werden.

Bei Mietwohnungen sollte ein Blick darauf geworfen werden, wer als Mieter der Wohnung im Vertrag steht. Ist dort auch der ausziehende Partner als Mieter eingetragen, sollte eine Änderung des Mietvertrages vereinbart werden. Dafür ist eine Vereinbarung sowohl mit dem Vermieter als auch mit dem im Mietvertrag eingetragenen (Ex-)Partner erforderlich. Durch die Änderung des Mietvertrags wird sichergestellt, dass der ausziehende Partner nicht mehr für die Miete und Schäden an der Mietwohnung haftet. Wenn beide Partner aus der Wohnung ausziehen wollen, kann diese auch innerhalb der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

Bei Eigentumswohnungen beziehungsweise eigenen Häusern kommt es darauf an, wem die Immobilie gehört. Ist nur einer der Partner Eigentümer, so darf er in der Regel auch dort wohnen bleiben. Sind hingegen beide Partner Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung, so kann der ausziehende Partner von dem anderen Partner Miete verlangen, wenn er ihn zur Zahlung auffordert. In diesem Fall sollte man sich auch überlegen, was mit dem Haus bzw. der Wohnung nach der Trennungszeit geschehen soll, also ob einer der Partner dort wohnen bleiben und den anderen auszahlen will oder ob die Immobilie verkauft werden soll. Wird das Haus bzw. die Wohnung noch finanziert, so muss auch der ausziehende Partner weiter die Kreditraten bezahlen, wenn er Vertragspartner ist. Er kann dies aber auf einen eventuell gegenüber ihm bestehenden Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.

Auch für die Gegenstände aus dem gemeinsamen Haushalt (zum Beispiel Möbel, Geschirr, Haushaltsgeräte) muss eine Lösung gefunden werden. Dabei kann es helfen, wenn Sie für Ihren eigenen Überblick vor dem Auszug aus der Wohnung ein paar Fotos von den Haushaltsgegenständen machen. Zudem kann es ratsam sein, eine Liste mit den verschiedenen Gegenständen zu erstellen, um diese anschließend fair zwischen den ehemaligen Partnern verteilen zu können.

Welche Unterlagen sollte ich zusammensuchen?

Bevor man die gemeinsame Wohnung (unter Umständen für immer) verlässt, sollte man die eigenen Dokumente zusammensuchen und von etwaigen gemeinsamen Unterlagen Kopien anfertigen. Dazu gehören unter anderem die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder, Zeugnisse, Vertragsdokumente (zum Beispiel Miet- und Darlehensverträge, Versicherungspapiere), der letzte Steuerbescheid und Gehaltsbescheinigungen aus den letzten 12 Monaten. Wer in einer Ehe gelebt hat, sollte zudem die Unterlagen sichern, die das Vermögen zu Beginn und zum Ende der Ehe nachweisen. Diese werden für einen etwaigen Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung benötigt.

Was muss bei der Trennung bei gemeinsamen Konten beachtet werden?

Auch für eventuell bestehende gemeinsame Konten muss eine Regelung zwischen den ehemaligen Partner getroffen werden. Schließlich ist zu bedenken, dass beide auf diese Konten Zugriff haben. In jedem Fall sollten Sie ein eigenes Konto eröffnen und die laufenden Zahlungen dorthin umleiten. Um zu verhindern, dass der ehemalige Partner das gemeinsame Konto leerräumt, kann es ratsam sein, den eigenen Anteil des gemeinsamen Kontos auf das eigene Konto zu überweisen, auf das der (Ex-)Partner keinen Zugriff hat. In der Regel steht Ihnen die Hälfte des gemeinsamen Kontos zu.

Was habe ich speziell als Unternehmer bei der Trennung zu beachten?

Bei Unternehmern kann der reibungslose Ablauf einer Trennung für die eigene finanzielle Existenz und das Überleben des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sein. Dabei spielen nicht nur familienrechtliche, sondern auch gesellschafts-, steuer-, miet- und erbrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle. Aufgrund der vielfältigen Besonderheiten haben wir Ihnen die Trennung von Unternehmern in einem gesonderten Artikel zusammengefasst. Mit unserem interdisziplinären Team stehen wir Ihnen in der Abwicklung der Trennung gerne zur Verfügung.

Kompetente Beratung zum Ehegattenunterhalt vom Rechtsanwalt

In familienrechtlichen Fragen betreut Sie Rechtsanwältin Magdalena Püschel im Raum Würzburg. Frau Püschel ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Im Raum Gotha und Steinbach-Hallenberg übernimmt gerne Rechtsanwalt Thomas Keller die Begleitung bei einer Trennung. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.

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