Hausrat

Bei Hausrat handelt es sich um die üblichen Haushaltsgebrauchsgegenstände (zum Beispiel Staubsauger), aber auch um die Wohnungs- und Kücheneinrichtung. Auch ein Pkw kann zum Hausrat gehören, wenn er hauptsächlich ehelichen Zwecken diente (zum Beispiel als Familienauto – Einkaufen, Kindergartenfahrten). In der Regel gehört der Pkw allerdings zum Zugewinn.

Wie wird der Hausrat während der Trennung, d. h. bis zur Scheidung aufgeteilt?

Bis zur Scheidung wird der Hausrat noch nicht endgültig, das heißt nur vorläufig, aufgeteilt.

Nach welchen Kriterien wird der Hausrat verteilt?

Grundsätzlich kann man den Hausrat, der einem alleine gehört, behalten bzw. mitnehmen. Nur ausnahmsweise dann, wenn der andere Ehegatte sehr dringend auf diesen Gegenstand des Hausrats (zum Beispiel behindertengerechtes Auto) angewiesen ist, kann ihm dieser Gegenstand gerichtlich zugewiesen werden. Hier ist aber auch an minderjährige Kinder zu denken, die ihr warmes Mittagessen brauchen, so dass der Herd dem betreuenden Elternteil zugesprochen werden kann. Auch dieser ist Hausrat. Der gemeinsame Hausrat ist nach billigem Ermessen, das heißt gerecht zu verteilen. Der Richter kann den Hausrat so verteilen, wie er es für zweckmäßig und gerecht erachtet.

Wie kann ich dafür sorgen, dass der Hausrat gerecht verteilt wird?

Erstellen Sie eine Liste (am besten eine Excel-Tabelle) mit den Hausratsgegenständen. Tragen Sie dort ein, wem die diversen Gegenstände des Hausrats gehören bzw. wer sie gekauft hat. Taxieren Sie auch den jeweiligen Zeitwert und den damaligen Kaufpreis. Schließlich benennen Sie die Gegenstände des Hausrats, die Sie unbedingt wünschen, die der andere Teil haben kann und bei welchen Hausratsgegenständen es Ihnen schlichtweg egal ist, wer sie bekommt. So vorbereitet, kann schon vermieden werden, dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Klärung des Hausrats und dessen Aufteilung kommt, da der andere Teil dann ebenfalls an Ihrer Aufstellung angelehnt eine Liste erstellen kann und somit die ganze Streitigkeit „entemotionalisiert“ wird. Die Erfahrung zeigt, dass Männer beim Hausrat eher Gegenstände der Unterhaltungselektronik (Stereo-Anlage, Flachbildschirm) und Frauen eher die nützlichen Dinge (Küche) für sich beanspruchen.

Was, wenn die Ehegatten sich nicht einigen können?

Gibt es Streit darüber, wer welchen Teil des Hausrats behalten darf, gibt es die Möglichkeit, ein gerichtliches Verfahren zur Teilung des Hausrats einzuleiten. Dann nimmt das Familiengericht eine Aufteilung vor. Es wird darauf achten, dass der Hausrat wertmäßig gleichmäßig aufgeteilt wird. Eine Ausgleichszahlung gibt es nur in engen Ausnahmefällen.

Die gerichtlichen Verfahren werden zudem unterschieden in zwei verschiedene, je nach Stadium der Trennung:

  • Hausratsregelungen bei Getrenntleben, § 1361 a BGB – hier handelt es sich dann um vorläufige Regelungen.
  • Endgültige Verteilung des Hausrats nach §§ 1, 8 HausrVO – zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung.

Experten für Familienrecht beraten Sie bei allen Fragen rund um den Hausrat

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Magdalena Püschel Rechtsanwältin
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