Hausrat

Auch über eine Gabel lässt sich trefflich streiten!

Was ist Hausrat?

Bei Hausrat handelt es sich um die üblichen Haushaltsgebrauchsgegenstände (zum Beispiel Staubsauger), aber auch um die Wohnungs- und Kücheneinrichtung. Auch ein PKW kann zum Hausrat gehören, wenn er hauptsächlich ehelichen Zwecken diente (zum Beispiel als Familienauto – Einkaufen, Kindergartenfahrten).

Wie wird der Hausrat während der Trennung, d. h. bis zur Scheidung aufgeteilt?

Bis zur Scheidung wird der Hausrat noch nicht endgültig, das heißt nur vorläufig, aufgeteilt.

Nach welchen Kriterien wird der Hausrat verteilt?

Grundsätzlich kann man den Hausrat, der einem alleine gehört, behalten bzw. mitnehmen. Nur ausnahmsweise dann, wenn der andere Ehegatte sehr dringend auf diesen Gegenstand des Hausrats (zum Beispiel behindertengerechtes Auto) angewiesen ist, kann ihm dieser Gegenstand gerichtlich zugewiesen werden. Hier ist aber auch an minderjährige Kinder zu denken, die ihr warmes Mittagessen brauchen, so dass der Herd dem betreuenden Elternteil zugesprochen werden kann. Auch dieser ist Hausrat. Der gemeinsame Hausrat ist nach billigem Ermessen, das heißt gerecht zu verteilen. Der Richter kann den Hausrat so verteilen, wie er es für zweckmäßig und gerecht erachtet.

Wie kann ich dafür sorgen, dass der Hausrat gerecht verteilt wird?

Erstellen Sie eine Liste (am besten eine Excel-Tabelle) mit den Hausratsgegenständen. Tragen Sie dort ein, wem die diversen Gegenstände des Hausrats gehören bzw. wer sie gekauft hat. Taxieren Sie auch den jeweiligen Zeitwert und den damaligen Kaufpreis. Schließlich benennen Sie die Gegenstände des Hausrats, die Sie unbedingt wünschen, die der andere Teil haben kann und bei welchen Hausratsgegenständen es Ihnen schlichtweg egal ist, wer sie bekommt. So vorbereitet, kann schon vermieden werden, dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Klärung des Hausrats und dessen Aufteilung kommt, da der andere Teil dann ebenfalls an Ihrer Aufstellung angelehnt eine Liste erstellen kann und somit die ganze Streitigkeit „entemotionalisiert“ wird. Die Erfahrung zeigt, dass Männer beim Hausrat eher Gegenstände der Unterhaltungselektronik (Stereo-Anlage, Flachbildschirm) und Frauen eher die nützlichen Dinge (Küche) für sich beanspruchen.

Experten für Familienrecht beraten Sie bei allen Fragen rund um den Hausrat

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie konkrete Fragen zum Hausrat haben. Dafür sind unsere Rechtsanwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch unter 0931 22222 oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.