Scheidungsvertrag

Ein Scheidungsvertrag ist ein Sonderfall des Ehevertrags. Er regelt inhaltlich jedoch nur die konkreten Folgen einer künftig noch durchzuführenden Scheidung. Die Scheidung durch das Familiengericht kann er hingegen nicht ersetzen. Der Scheidungsvertrag ist auch unter den Namen „Scheidungsvereinbarung“ und „Scheidungsfolgenvereinbarung“ bekannt. Haben sich die Ehegatten über bestimmte Punkte bereits im Scheidungsvertrag geeinigt, müssen diese in einem Scheidungsprozess vor Gericht nicht mehr in Frage gestellt werden. Das Familiengericht muss dann nur noch die Scheidung selbst durchführen. Dies kann den Ehegatten langjährige und kostenaufwendige gerichtliche Auseinandersetzungen ersparen.

Welche Punkte werden im Scheidungsvertrag vereinbart?

Die Ehegatten können grundsätzlich selbst entscheiden, über welche Punkte sie sich einigen wollen. In der Regel werden jedoch die Punkte geklärt, die sonst Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung wären. Das sind in der Regel die Aufteilung des Vermögens, des Hausrats und der erworbenen Rentenanwartschaften unter den Ehegatten, die Vereinbarung von Unterhalt für die Kinder und den (Ex-)Partner und eine Einigung bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder. Auch erbrechtliche Regelungen können in den Scheidungsvertrag mit aufgenommen werden.

Wie schließt man einen Scheidungsvertrag?

Da der Scheidungsvertrag einen Sonderfall des Ehevertrags darstellt, muss er bei gleichzeitiger Anwesenheit der Ehegatten bei einem Notar abgeschlossen werden. Die Ehegatten einigen sich dort einvernehmlich über den Inhalt des Scheidungsvertrages. Dabei werden die Ehegatten auch über den Inhalt des Vertrages belehrt. Halten die Ehegatten diese Form für die vertraglichen Regelungen nicht ein, ist der Ehevertrag rechtsunwirksam und entfaltet für das gerichtliche Scheidungsverfahren keine Wirkung.

Wann ist ein Scheidungsvertrag sinnvoll?

In einem Scheidungsvertrag müssen die Ehegatten sich bezüglich der Scheidungsfolgen nicht einfach einer gerichtlichen Entscheidung unterwerfen, sondern können die Zeit nach der Scheidung aktiv mitgestalten. Häufig sind Scheidungsvereinbarungen daher interessengerechter und in der Regel auch finanziell günstiger als ein langanhaltendes Gerichtsverfahren. Soweit also die Chance besteht, dass sich die Ehegatten noch außergerichtlich über bestimmte Aspekte einigen können, ist eine solche Vereinbarung eine gute Wahl. Insbesondere bei Unternehmern, die mit Ihrem Partner noch keinen Ehevertrag geschlossen haben, empfiehlt sich dringend der Abschluss eines Scheidungsvertrags. Ohne eine solche Vereinbarung kann wegen unter Umständen immensen Zugewinnausgleichansprüchen das Überleben des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Es sollte daher dringend auf eine außergerichtliche Einigung durch einen Scheidungsvertrag hingewirkt werden.

Sind die Ehegatten hingegen bereits so zerstritten, dass eine Einigung nicht mehr möglich ist, kommt nur eine gerichtliche Klärung im Scheidungsverfahren in Betracht. Auch kann bei der Scheidung unter Umständen noch ein Vergleich zwischen den Ehegatten erwirkt werden. Selbstverständlich stehen unsere Rechtsanwälte für Familienrecht Ihnen für beide Wege gerne zur Verfügung.

Brauche ich einen Anwalt, um den Scheidungsvertrag abzuschließen?

Während der Notar sich nicht auf eine Seite schlagen darf, ist Ihr Anwalt für Familienrecht gerade dazu da, Ihre persönlichen Interessen zu vertreten. Außerdem muss der Scheidungsvertrag einer Überprüfung durch das Gericht standhalten können. Neben den speziell familienrechtlichen Aspekten müssen auch steuer-, erb- wirtschafts- und ggf. auch gesellschaftsrechtliche Überlegungen angestellt werden, damit es am Ende zu einer für Sie fairen Lösung kommt. Es empfiehlt sich daher dringend die anwaltliche Beratung und Unterstützung vor und beim Abschluss des Scheidungsvertrags. Wir stehen Ihnen mit unserem interdisziplinären Team gerne zur Seite und finden für Sie nachhaltige Lösungen. Bereits bei der Vertragserstellung achten wir darauf, dass Ihre Vorstellungen und Wünsche rechtswirksam im Scheidungsvertrag verankert werden. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht Magdalena Püschel, Thomas Keller und Peter Huhn (zugleich zertifizierter Mediator) kennen sich mit der außergerichtlichen und konstruktiven Bearbeitung von Konflikten besonders gut aus.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

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