Scheidung

Grundsätzlich ist eine Scheidung oftmals mit vielen Fragestellungen verbunden. Ob und ab wann ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Es gilt aber die Regel, dass der Ehegatte, der die Scheidung beantragen will, sich einen Rechtsanwalt nehmen muss. Denn nur ein Rechtsanwalt kann einen Antrag auf Scheidung einreichen (sogenannter Anwaltszwang). Der andere Ehegatte, der „Antragsgegner“, braucht dann keinen Anwalt, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist. Es handelt sich dabei um eine sogenannte einvernehmliche Scheidung. Dieses Einvernehmen muss aus dem Scheidungsantrag hervorgehen.


Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung ist es ebenfalls möglich einen „gemeinsamen“ Anwalt zu beauftragen, auch wenn damit gemeint ist, dass nur ein einzelner Anwalt hinzugezogen wird. Dies kann Zeit und Kosten sparen und ist möglich, da nur eine Partei dem Rechtsanwaltszwang unterliegt.

Der Nachteil ist allerdings, dass auch die einvernehmliche Scheidung die Ehegatten als Konfliktparteien ansieht. Dementsprechend darf der Rechtsanwalt gemäß § 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nur eine der Parteien wirklich vertreten. Anderenfalls käme es zu einem Interessenkonflikt. Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist so gesehen daher auch nur für eine Partei zuständig.

Daraus resultiert, dass Sie als Antragsgegner auch bei einer einvernehmlichen Scheidung möglicherweise kaum Einfluss auf das Verfahren haben. Folglich kann es dazu kommen, dass Sie möglicherweise eigene Ansprüche nicht geltend machen oder im Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) finanzielle Nachteile erleiden. Es gilt daher die Empfehlung, dass auch Sie als Antragsgegner stets einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.

Handelt es sich allerdings um keine einvernehmliche Scheidung, so sollte jeder Ehegatte unbedingt seinen eigenen erfahrenen Anwalt haben. Ein Verzicht auf einen Rechtsanwalt kann im schlimmsten Falle erhebliche finanzielle Nachteile bedeuten. Dies ist insbesondere der Fall:

  • wenn hohe Vermögenswerte und/oder Immobilien existieren
  • wenn einer der Ehepartner geschäftsunerfahren ist, da er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat

Was ist eine Online Scheidung? Kostet diese möglicherweise weniger Geld?

Bei einer sogenannten Online Scheidung, auch Internetscheidung genannt, wird der gesamte Schriftverkehr über Email- oder Briefkontakt abgewickelt. Ein persönliches Erscheinen beim Rechtsanwalt ist nicht von Nöten.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass eine rechtswirksame Scheidung per Mausklick erledigt werden kann. Denn beim Scheidungstermin besteht für beide Ehegatten Präsenzpflicht.
Eine Online Scheidung ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um eine schnelle Scheidung handeln soll. Dies ist in aller Regel nur möglich, sofern die Ehegatten eine einvernehmliche Lösung anstreben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, direkt alle notwendigen Daten einzugeben und so das Verfahren gleich selbst zu beschleunigen, durch unsere digitale Mandatsannahme einer Scheidung.

Die Kosten für eine Online Scheidung sind jedoch, anders als vielerorts vermutet, nicht wirklich geringer, da die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Gleichzeitig ist die rechtliche Beratung zwar nur virtuell, der Beratungsaufwand bleibt aber normalerweise der Gleiche.

Was sind die Folgen des Scheidungsantrages?

Sobald der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und somit die Scheidung beantragt hat, wird dieser Antrag dem anderen Ehegatten zugestellt. Man nennt diesen Zeitpunkt auch „Rechtshängigkeit“ der Scheidung. Dieser Zeitpunkt ist der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns und maßgeblich für den Versorgungsausgleich.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Nach der Zustellung des Scheidungsantrages hat der Antragsgegner die Möglichkeit, zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Das Gericht wird an beide Eheleute Unterlagen zum Ausgleich der Versorgungsanwartschaften (Renten) zusenden. Dies gehört in der Regel zum Scheidungsverfahren dazu. Dann werden die Rententräger die auszugleichenden Renten feststellen und dem Familiengericht zuleiten. Liegen dem Familiengericht alle Unterlagen vor (nach ca. 4 – 5 Monaten) und stehen auch sonstige Verfahren (Zugewinn) nicht im Streit, kann es einen Scheidungstermin bestimmen und auch die Scheidung aussprechen. Der Scheidungstermin selbst dauert dann nur ca. 15 Minuten. Das Verfahren bei einer nicht-streitigen Scheidung dauert in der Regel (je nach Gericht) 5 bis 8 Monate. Meint aber einer der Ehegatten, es müsste zum Beispiel noch der Zugewinn gleich mitgeregelt werden, kann sich das Scheidungsverfahren über Jahre hinweg ziehen, wenn sich das Zugewinnverfahren wegen einzuholender Gutachten ewig hinstreckt.

Warum können berühmte Sportler sich sofort scheiden lassen und ich muss ewig auf meine Scheidung warten?

Tennisspieler wohnen oft in Florida, weil sie dort ein noch größeres Haus mit noch größerem Pool bewohnen können. Dort kann dann aufgrund des Wohnsitzes in Miami und des dort für die Scheidung zuständigen Gerichts mit einer kürzeren Verfahrensdauer für die Scheidung eingeschaltet werden. Spitzensportler haben auch oft einen Ehevertrag, in welchem die Scheidungsfolgen (wie zum Beispiel der Versorgungsausgleich) geregelt sind. Das Gericht muss dann hierüber nicht entscheiden, sondern nur über die Scheidung und auch keine Informationen einholen, was mehrere Monate dauert. Haben berühmte Tennisspieler keinen Ehevertrag, müssen Sie genauso lange wie alle anderen auf ihren Scheidungstermin und den Ausspruch der Scheidung warten.

Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?

Wer die Kosten tragen muss, hängt vom jeweiligen Fall beziehungsweise vom Verfahrensstadium ab. In aller Regel muss zwischen einem gerichtlichen Verfahren und einer außergerichtlichen Vertretung unterschieden werden. Die außergerichtliche Vertretung ist bei einer Scheidung oftmals zweitrangig, da in Streitfällen die Auseinandersetzung oftmals bis zum gerichtlichen Prozess getrieben wird.

In diesen Fällen muss derjenige die Kosten des Verfahrens tragen, der den Rechtsstreit vor Gericht verliert. Dies ist aber nur in wirklich strittigen Fällen der Fall. Gewöhnlicherweise trägt jeder Ehepartner die Kosten seines Rechtsanwalts selbst. Darüber hinaus beteiligt sich jeder der Beiden anteilig an den Gerichtskosten.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung beantragt nur eine Person die Scheidung. Daher hat auch nur diese die Kosten zu tragen. Man sollte aufgrund dessen vorher die Anwalts- und Gerichtskosten in einer Kostenteilungsvereinbarung vertraglich festlegen.

Wie hoch die Kosten letztendlich sind, hängt vom Gegenstandswert ab. Allerdings sollten Personen keine Angst vor einer Scheidung und den damit verbundenen Kosten haben. Denn ist man finanziell selbst nicht im Stande, das Gerichtsverfahren zu zahlen, werden die Kosten für Anwalt und Gericht durch den Staat übernommen.

Wie finde ich den passenden Scheidungsanwalt?

Insbesondere in größeren Städten gibt es oftmals eine große Anzahl an Rechtsanwälten, darunter auch viele Kanzleien, die eine Scheidung übernehmen können. Unser Rechtsanwälte-Team im Familienrecht hat dabei die Stärke unseres Erachtens darin, dass so viele Rechtsanwälte hier tätig sind. Fachanwältin Verena Finkenberger und Rechtsanwalt Peter Huhn sind zertifizierte Mediatoren. Unsere Rechtsanwältin Magdalena Püschel ist ausschließlich im Familienrecht tätig. In anderen Kanzleien notwendige Verzögerungen, Terminsverlegungen etc. durch Urlaub oder Krankheit können wir daher weitgehend vermeiden. Und natürlich hilft auch der interne fachliche Austausch bei unüblichen Fragestellungen.

Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.

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Magdalena Püschel Rechtsanwältin
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