


Fachbegriffe aus dem Handelsrecht von A – Z
Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.

a
- AGB-Kontrolle
- AGB-Einbeziehung
- Anzeigen- und Branchenbuchbetrug
b
- Betreuung von Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften
- Betreuung selbstständiger Handelsvertreter
g
- Geheimhaltungsvereinbarung – NDA
- Gerichtsstandsvereinbarung
- Gründung und Kauf von Firmen
h
- Haftungsklauseln
- Handelsvertreter
k
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
p
- Preisanpassungsklauseln
u
- Unternehmer/in oder Kaufmann/-frau