Und was heißt nun „Gewerbebetrieb“?
Relevant ist zuerst der Begriff des Gewerbes. Darunter fällt jede
- Planmäßige,
- Selbstständige,
- auf Gewinnerzielung gerichtete und
- auf Dauer angelegte Tätigkeit;
- ausgenommen sind freiberufliche, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten
- ebenso wie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Das heißt im Klartext?
Zunächst muss man sich klar machen, dass ein (Handels-) Gewerbe nicht mehr zwingend etwas mit Handel im klassischen Sinne zu tun hat, sondern unabhängig von der Branche ist! Ein (Handels-) Gewerbe kann also in jeder Sparte vorkommen; der Gewerbebegriff ist vor allem von der freiberuflichen Tätigkeit abzugrenzen. Beim Freiberufler steht die persönliche Leistung desjenigen im Vordergrund, der sie erbringt; es muss gerade auf sein Tätigwerden ankommen. Im Gewerbebetrieb hingegen kommt es hierauf nicht an; die Leistung kann auch von einer anderen Person erbracht werden.
Außerdem bestehen bewusst keine festen Grenzen oder Richtwerte, ab wann ein Gewerbebetrieb vorliegt. Die Beurteilung erfolgt qualitativ, also nach der Art, sowie quantitativ, also nach dem Umfang. Die folgenden Fragen sollte man sich stellen, wenn die Frage der Handelsregistereintragung ansteht:
- Werden kaufmännische Bücher geführt und eine Buchhaltung benötigt, wird das Unternehmen also „professionell“ organisiert?
- Wird die Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft ausgeübt?
- Gibt es Angestellte?
- Wie hoch ist das regelmäßige/jährliche Umsatzvolumen?
- Wird eine Vielzahl an Erzeugnissen oder Leistungen vertrieben oder vor allem konzentriert auf ein einzelnes Produkt?
Wie wird die Kaufmannseigenschaft nach außen deutlich?
Unterschieden wird
- der Kaufmann kraft Eintragung: Wer einen Eintrag im Handelsregister hat, gilt grundsätzlich automatisch als Kaufmann. Das Vorliegen eines Gewerbebetriebs ist nicht Voraussetzung eines Eintrags; dies ermöglicht die Eintragung z.B. für Kleingewerbe und reine BGB-Gesellschaften.
- der Formkaufmann: darunter fallen die verschiedenen Gesellschaftsformen, wie AG, KGaA, GmbH. Die Kaufmannseigenschaft ergibt sich also automatisch aus der Rechtsform.
- der Istkaufmann: Gilt der Betrieb noch nicht durch den Eintrag ins Handelsregister als Kaufmann, kann sich die Eigenschaft auch allein durch die Prüfung des Vorliegens eines Handelsgewerbes ergeben.
Wie wird die Kaufmannseigenschaft nach außen deutlich?
- Vertrauenswürdigkeit im Geschäftsverkehr
- Option der Prokuraerteilung
- Option der Vereinbarung eines Gerichtsstands vor Entstehen der Streitigkeit
Nachteile:
- Geltung der Handelsregeln und -bräuche: z.B. Schweigen als Annahme und unverzügliche Rügepflicht
- Pflicht zur Buchführung
- Pflicht zur Inventarerrichtung
Und was ist ein Unternehmer?
Der Begriff des Unternehmers ist umfassender, da er jeden erfasst, der nicht zu rein privaten Zwecken tätig wird. Der Begriff des Unternehmers wird vor allem als Gegenstück zum Verbraucher verwendet. Er ist außerdem im europäischen Recht oft die zentrale Anknüpfung.
Es gilt: jeder Kaufmann ist ein Unternehmer, aber nicht jeder Unternehmer auch ein Kaufmann.
Der Unternehmer muss (jedenfalls gegenüber Verbrauchern; teilweise auch gegenüber anderen Unternehmern) folgendes beachten:
- AGB-Kontrolle bei jeder vorformulierten Klausel
- Besondere Widerrufsrechte (z.B. im Onlinekauf oder bei „Haustürgeschäften“)
- Besondere Regeln beim Verbrauchsgüterkauf, z.B. die Vermutung der Mangelhaftigkeit von Anfang an bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf
Sind Sie unsicher, ob Sie Ihr Unternehmen, das Sie als Einzelner oder Zusammenschluss mehrerer Personen betreiben, ins Handelsregister eingetragen müssen? Sprechen Sie uns an! Als Kanzlei mit eigener Steuerabteilung können wir sowohl aus rechtlicher wie aus steuerlicher Perspektive umfassend beraten.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Handelsrecht
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