Unfallversicherung zahlt nicht?

Unfallversicherung

Ein Unfall kommt in der Regel nie gelegen. Insbesondere dann, wenn es sich um einen dauerhaften Ausfall handelt und es zu einem starken körperlichen Schaden kommt. Sofern man allerdings eine Unfallversicherung hat, können zumindest finanzielle Sorgen gemindert werden. Denn diese schützt einen vor den enormen Kosten, die mit einem Unfall verbunden sind. Doch was passiert, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt? Welche Ansprüche habe ich als versicherte Person und wie kann ich mich gegen die Versicherung wehren? All dies erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist eine Unfallversicherung?

Grundsätzlich muss man zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung unterscheiden. So kommt beispielsweise bei einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung zur Geltung. Dies ist Sache des Arbeitgebers. Er muss dafür sorgen, dass das Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft oder einem Unfallversicherungsträger angemeldet ist. Geschieht der Unfall allerdings im privaten Umfeld, so greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dies muss dann im Rahmen der privaten Unfallversicherung abgewickelt werden. Die Versicherung ist insbesondere für viele Personen so interessant, da sie zufällige Unfälle erfasst. Der Versicherer ist dann zur Zahlung verpflichtet, sofern es zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und somit zu der sogenannten Invalidität kommt.
Insbesondere für aktive Menschen, bei denen in der Freizeit jederzeit ein Unfall geschehen kann, ist eine solche Versicherung ratsam. Denn kommt es zu einer dauerhaften körperlichen Einschränkung, bringt dies enorme viele Kosten mit sich. So muss beispielsweise von einem auf den anderen Moment eine Wohnung rollstuhlgerecht angepasst werden. Dies ist häufig nur mit einer privaten Unfallversicherung möglich, denn die Versicherung zahlt im Schadensfall eine vereinbarte Invaliditätssumme.

Ganz wichtig ist jedoch zu sagen: Eine private Unfallversicherung ersetzt nicht eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung! Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert beispielsweise auch einen Krankheitsfall ab. Die private Unfallversicherung hingegen kommt nur für tatsächliche Unfälle auf.

Was fällt alles unter eine private Unfallversicherung?

Grundsätzlich ist der Unfallversicherer dazu verpflichtet an Sie zu leisten, sofern Sie im Rahmen eines Unfalls eine dauerhafte körperliche Belastung erlitten haben.

Zu den versicherbaren Leistungen zählen:

  • Invaliditätsleistungen
  • Bergungskosten
  • Unfallrente
  • Krankenhausgeld
  • Übergangsleistungen
  • Todesfallleistungen

Wie hoch die Leistungen des Versicherers sind, hängt vom jeweiligen Invaliditätsgrad ab, sprich dem Grad der körperlichen Einschränkung. So hat man als Versicherter Anspruch auf die volle Versicherungssumme, sofern eine hundertprozentige Invalidität vorliegt. Bei dem Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils wird die Höhe der Summe durch die Gliedertaxe bestimmt. Diese legt für bestimmte Körperteile bestimmte Summen fest. Für manche Berufsgruppen, darunter gefallene Musiker oder auch Ärzte, gibt es besondere Gliedersteuern. Dadurch erhalten diese deutliche höhere Leistungen für den Verlust eines Körperteils.

Wann muss die private Unfallversicherung nicht zahlen?

Grundsätzlich ist der Unfallversicherer vertraglich dazu verpflichtet, sofern Sie als Versicherter eine dauerhafte Belastung durch einen Unfall erleiden. Diese Versicherungsleistung wirkt bis zum Tod der versicherten Person, zum Teil sogar darüber hinaus. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen die Zahlungspflicht des Versicherers nicht eintritt. Dazu gehören:

  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Unfälle, die während einer Straftatbegehung passieren
  • Unfälle, bei denen eine dauerhafte Invalidität nicht innerhalb von 12 Monaten eingetreten und innerhalb von 15 Monaten durch einen Arzt festgestellt wurde

Welche Fristen muss ich als Versicherter beachten?

Wann im Rahmen einer Unfallversicherung nicht gezahlt werden muss, zeigt, dass es für Sie wichtige Fristen gibt. Denn Fristversäumnisse haben einen vollständigen Verlust des Anspruchs zur Folge. Dies ist insbesondere dann sehr tragisch, wenn die Leistung eigentlich als Absicherung gedacht war.

So kann eine dauerhafte Invalidität nur dann geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eingetreten ist.
Eine andere überaus wichtige Frist ist das Einhalten der ärztlichen Feststellung. Denn innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall muss die gesundheitliche Untersuchung schriftlich durch einen Arzt festgestellt worden sein. An diese ärztliche Feststellung sind hohe Ansprüche zu stellen, sodass nicht jedes Attest ausreicht. Zwar muss nicht der genaue Invaliditätsgrad beschrieben sein, mindestens muss aus dem Attest aber ersichtlich sein, dass die Beeinträchtigungen voraussichtlich dauerhaft bleiben werden, dass sie durch den Unfall verursacht wurden und welche Körperregionen betroffen sind.

Welche Leistungen kann der Versicherer kürzen?

Insbesondere Unfallversicherer begründet eine Leistungskürzung oft mit einem Vorschaden. Dies wird auch als Vorinvalidität bezeichnet. Das heißt, dass der schwere Unfall nicht allein ausschlaggebend für die körperliche Einschränkung war. Dies hat zur Folge, dass der Unfallversicherer nicht die volle Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme auszahlt. Problematisch ist daran, dass häufig ohne den notwendigen Nachweis Beweise durch den Versicherer aufgestellt werden.

Ähnliches ist auch bei altersbedingten Einschränkungen der Fall. Daher sprechen Versicherer oft von „mitwirkender Vorinvalidität als unfallfremde Ursache“. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsunternehmen eine Schadensregulierung ablehnen, da die Ursache im altersgemäßen Verschleiß läge. Der Bundesgerichtshof stellte 2016 allerdings in einem Urteil klar, dass die Unfallversicherer dies nicht mehr als Grund für eine Leistungsminderung annehmen dürfen.

Was tun, wenn die Unfallversicherung nicht zahlt?

Sofern die Unfallversicherung nicht zahlen will, sollten Sie sich von irreführenden Behauptungen oder einer großen Anzahl von Dokumenten nicht einschüchtern lassen. Denn in der Regel steht Ihnen eine Versicherungsleistung zu! Ähnliches gilt bei einer Leistungskürzung durch den Versicherer. Wichtig ist, dass man schnell und bestimmt gegen den Versicherer vorgeht. Denn die Fristen in den Verträgen laufen in der Regel für die Versicherer. Um dem zuvor zu kommen und eine korrekte Höhe der Invaliditätssumme zu erhalten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt können Sie dann Widerspruch gegen das Handeln der Versicherung einlegen.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Versicherungsrecht

In versicherungsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Versicherungsrecht kompetent an Ihrer Seite. Sofern Sie eine private Unfallversicherung haben, klären wir Sie gerne darüber auf, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Weigert sich die Unfallversicherung zu zahlen, so machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend. Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit Jahren im Versicherungsrecht. Dass er ebenfalls das Medizinrecht betreut, kommt hierbei dem Mandanten sehr zugute, da die entsprechenden Kenntnisse für die Auswertung der ärztlichen Berichte unerlässlich sind.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen Rückruf-Service nutzen.