Zudem hat das Oberlandesgericht Bamberg den VW-Konzern am 17.03.2020 erstmalig dazu verurteilt, das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zu erstatten. Der Geschädigte muss sich lediglich die gefahrenen Kilometer auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km anrechnen lassen. Dieses Urteil ist insbesondere entscheidend für die Betroffenen in den Landgerichtbezirken Würzburg, Scheinfurt, Aschaffenburg, Bamberg, Coburg, Bayreuth und Hof.
Neues im VW-Abgasskandal
Im Rahmen der Musterfestellungsklage, an der etwa 400.000 Geschädigte beteiligt waren, hat VW nun Vergleichsangebote versandt. Ein solches Angebot erhielten etwa 2/3 der Geschädigten. Nun müssen sie sich entscheiden, ob dieses Angebot angenommen werden soll oder nicht. Die Frist, um das Vergleichsangebot von VW anzunehmen, endet am 20. April. Für die geschädigten, die sich zwar an der Musterfestellungsklage beteiligt, aber noch kein Angebot erhalten haben, müssen sich nun innerhalb der nächsten 6 Monate entscheiden, ob sie Einzelklage erheben.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
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München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 