Nach dieser Neuordnung der Medienlandschaft, die endlich die tiefgreifenden Veränderungen der letzten 20 Jahre aufgreift, können beinahe alle Streamenden in Deutschland aufatmen und ein nicht unerhebliches rechtliches Graufeld ist endlich gelöst. Nach § 54 I 1 Nr. 2 MStV ist eine Zulassungsfreiheit für alle diejenigen Rundfunkprogramme (hierzu gehören auch regelmäßige Streams) gegeben, die im Durchschnitt von 6 Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichten oder in der prognostizierten Entwicklung erreichen werden. In Deutschland wird eine Pflicht zur Beantragung einer Lizenz nach momentanem Stand etwa 3 Streamende betreffen. Der Rest kann also beruhigt aufatmen und muss zumindest nicht mehr gesonderte Lizenzen beantragen, um diesem Hobby nachzugehen.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931-22222.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
Gotha
Kürnach
München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 