Rechtsanwältin Magdalena Püschel, mit Schwerpunkt im Familienrecht wurde kürzlich als Expertin in einem STERN-Interview zum Thema Patchworkfamilien und Unterhalt befragt. In dem Artikel geht es um eine Frage, die viele Stiefeltern bewegt: „Muss eine Stiefmutter Unterhalt für die Kinder ihres Partners zahlen?“
Magdalena Püschel macht in dem Interview deutlich: Stiefelternteile sind rechtlich nicht unterhaltspflichtig. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt für sie keine gesetzliche Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung. Allerdings zeigt sie auch auf, wie eng Recht und gelebter Familienalltag miteinander verwoben sind. Denn obwohl es keine rechtliche Pflicht gibt, tragen viele Stiefeltern ganz selbstverständlich zur finanziellen Versorgung der Familie bei – etwa durch gemeinsame Haushaltsführung oder indirekte Kostenbeteiligung.
Besonders relevant: Frau Püschel weist darauf hin, dass die Gerichte bei der Beurteilung der Unterhaltspflicht gegenüber leiblichen Kindern hohe Anforderungen stellen. Unterhaltspflichtige Elternteile – meist Väter – müssen ihre Erwerbsfähigkeit voll ausschöpfen, sogar Nebenjobs annehmen und Vermögen einsetzen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Zugleich thematisiert das Interview, wie wichtig Mitbestimmung, Wertschätzung und klare Rollenverteilung in Patchworkkonstellationen sind. RAin Püschel bringt dabei nicht nur ihre fachliche Kompetenz ein, sondern auch ein feines Gespür für die emotionalen und sozialen Dynamiken, die mit finanziellen Fragen im Familienrecht einhergehen.
Wir freuen uns über das Vertrauen des STERNS in unsere familienrechtliche Expertise und gratulieren Frau Püschel herzlich zu diesem gelungenen Beitrag!