Scheidung Unternehmer

Steht ein Unternehmer vor einer Trennung oder Scheidung, stellen sich für ihn prinzipiell natürlich die gleichen Fragen

Was kann in der Regel zu klären sein? Die Antwort ist relativ einfach:

  • Unterhalt
  • Zugewinn (sofern keine anderweitige ehevertragliche Regelung vorliegt)
  • Hausrat
  • gegebenenfalls Sorge- und Umgangsrecht hinsichtlich der Kinder
  • Vermögensaufteilung
  • Versorgungsausgleich

Gerade für einen Unternehmer kann es aber von existentieller Bedeutung sein, dass er nicht nur die reinen familienrechtlichen Belange im Auge behält, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf sein Unternehmen legt. Nicht selten hat eine Scheidung schon zum Auseinanderbrechen eines Unternehmens und erheblichen wirtschaftlichen Problemen für einen Unternehmer geführt. Sofern das Unternehmen bereits bei Eheschließung vorhanden war, sind der Bestand des Unternehmens und die Folgen einer etwaigen Scheidung oftmals bereits ehevertraglich geregelt. Oftmals liegen ergänzend gesellschaftsrechtliche Verträge und/ oder Erbverträge vor, die die Nachfolge regeln.

Hier bedarf es gebenenfalls einer rechtzeitigen Überarbeitung, da die Rechtsprechung in ständigem Wandel ist und zahlreiche alte Verträge überholt und ggf. unwirksam sind! Wurde das Unternehmen jedoch erst während der Ehezeit erworben oder aufgebaut, wurde oftmals kein Ehevertrag mehr abgeschlossen, und bei einer Trennung und Scheidung drohen gerade bei Unternehmern erhebliche Probleme.

Diese fangen bereits ganz banal damit an, dass ein monatliches Durchschnittseinkommen des Unternehmers ermittelt werden muss, um einen Unterhaltsanspruch überhaupt berechnen zu können. Bei vielen Unternehmern schwankt dieses Einkommen jedoch erheblich. Unternehmer sind in der Regel gezwungen, sich selber um ihre Altersvorsorge zu kümmern, was ist hier angemessen? Was kann beim Unterhalt berücksichtigt werden? Was ist mit Schulden und Darlehensverbindlichkeiten, die zum Teil auf das Unternehmen, zum Teil aber auch auf die Privatperson entfallen?

Selbstverständlich kann auch noch bei der Trennung ein Ehevertrag, eine sog. „Scheidungsfolgenvereinbarung“ (notariell) getroffen werden – sofern so eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten zu diesem Zeitpunkt noch möglich ist. Hier beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Ist eine solche Regelung nicht mehr möglich, müssen sämtliche rechtliche Möglichkeiten für Sie ausgeschöpft werden. Hier müssen Sie nicht nur kompetent in familienrechtlicher Sicht beraten werden, sondern auch umfassend zu den gesellschafts- und steuerrechtlichen Möglichkeiten.

Gerade hier sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie als Unternehmer

Wir beraten Sie und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch selbstverständlich gerichtlich. Aufgrund unserer breiten Ausrichtung können wir Ihnen hier eine umfassende Betreuung aus einer Hand anbieten. Rechtsanwältin Verena Finkenberger ist auf das Familienrecht spezialisiert,

Rechtsanwalt Dr. Lang ist zugleich auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und wir verfügen über eine eigene Steuerabteilung mit Steuerberater.

Für Sie als Unternehmer bieten sich oftmals noch weitere „Schauplätze“, die im Auge behalten werden sollten. So kann zum Beispiel zu prüfen sein, inwiefern die erbrechtliche Situation nach der Scheidung Auswirkungen auf die Unternehmensnachfolge hat, oder was mit Mietverträgen geschieht, die die Ehegatten oftmals untereinander, bzw. mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Hier stehen Ihnen auch Rechtsanwalt Jörg Steinbock und Rechtsanwalt Alexander Stegmann als kompetente Ansprechpartner für Erb- und Mietrecht zur Verfügung.

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