Kindesunterhalt

Zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Der andere Elternteil erbringt seine Unterhaltspflicht durch sogenannte Naturalleistungen, wie beispielsweise die Betreuung des Kindes. Keine Regel ohne Ausnahme. Bei großen Gehaltsunterschieden der Elternteile kann dies auch einmal anders sein. Wie immer, kommt es über das Ob und Wie des Kindesunterhalts immer auf den Einzelfall an, den wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungsgespräches detailliert besprechen.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt?

Die Höhe des Unterhalts für ein Kind ist abhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes. Hinzu kommen weitere Faktoren, wie die Anzahl weiterer Kinder oder ein Eigenheim. Wird ein Kind volljährig, wird der Unterhalt anhand weiterer Kriterien berechnet. Zu unterscheiden ist zudem, ob das Kind eine eigene Wohnung besitzt oder noch bei den Eltern oder bei einem Elternteil wohnt.

Was passiert mit dem Kindergeld?

Das Kindergeld erhält derjenige Elternteil, der das Kind betreut. Ein entsprechender Antrag ist bei der Familienkasse zu stellen. Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder zur Hälfte, für volljährige Kinder voll angerechnet. Besonderheiten bestehen bei Kindern, die zwar schon volljährig sind, aber noch zuhause wohnen und zur Schule gehen.

Was passiert, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht zahlen kann?

Es gibt sogenannte Selbstbehalte, die nicht unterschritten werden dürfen. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil muss selbst noch genug zum Leben bleiben. Kann deshalb der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen, besteht die Möglichkeit einen sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Staat zu erhalten. Damit erlischt allerdings nicht die Unterhaltspflicht. Der Staat kann den Unterhaltsschuldner im Fall einer Leistung in Regress nehmen.
Nähere Informationen zur Höhe und zur Dauer des Unterhaltsvorschusses erhalten Sie in einem individuellen Beratungsgespräch bei uns.

Kann der zahlungspflichtige Elternteil einfach aufhören zu arbeiten, um seiner Unterhaltspflicht zu entkommen?

Seiner Unterhaltspflicht kann man sich nicht einfach durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder durch einen Wechsel in eine schlechter bezahlte Arbeitsstelle entziehen. Den Unterhaltsschuldner trifft eine Erwerbsobliegenheit. Unterlässt er es mutwillig, mehr Einkommen zu verdienen, wird ihm fiktives Einkommen zugerechnet. Abermals kommt es auch hierbei stets auf den Einzelfall an.

Anspruch auf Kindergeld – Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kinder haben Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also eine angemessene Ausbildung abgeschlossen haben. Die Dauer kann also von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Pauschale Aussagen verbieten sich hier. Nicht nur die individuellen Fähigkeiten des Kindes und die Art der Ausbildung, sondern auch die individuelle Erziehung und das Alter des Kindes spielen hierbei eine Rolle.
Zur Frage, ob ein Kind nach der abgeschlossenen Lehre noch Anspruch auf Unterhalt für ein Studium hat, gibt es massenhaft Rechtsprechung, die wir Ihnen erläutern und unter der wir Ihren Fall ganz konkret einordnen werden.

Wie stelle ich die Zahlung von Unterhalt sicher?

Neben der Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens mit einem Beschluss (Urteil) kann der Elternteil, der das Kind betreut, vom anderen Elternteil eine Verpflichtungsurkunde beim Jugendamt verlangen. In dieser werden die Höhe und die Dauer der Unterhaltszahlung festgelegt. Fällt die Unterhaltszahlung einmal aus, ermöglicht die Urkunde eine sofortige Vollstreckung in das Vermögen und Einkommen des Unterhaltsschuldners. Die Erstellung der Jugendamtsurkunde ist kostenfrei. Zwecks Beratung über die Höhe der Zahlung sind wir gerne für Sie da.

Kompetente Beratung durch unser Team

In familienrechtlichen Fragen betreut Sie Rechtsanwältin Verena Finkenberger. Frau Finkenberger ist Fachanwältin für Familienrecht. Sie hat langjährige Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können.

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